Hallo!
Ich habe gearade gelsen dass AE 14 Monate Elterngeld erhalten.
Ist es auch so wenn die ersten 8 Lebensmonate noch zusammen gewohnt wurde?
Bekomme ich die zwei Monate noch nachgezahlt??
Oder gilt es nur für die alleinerziehenden die von anfang an allein waren??
Danke!!
Mitglied inaktiv - 06.08.2010, 15:55
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Elterngeld wird so gezahlt wie es beantragt wurde.
Der Bescheid wird nicht nachträglich geändert.
Gruß
Corinna
Mitglied inaktiv - 06.08.2010, 15:59
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Du musst doch eh eine Änderung hinschicken, wenn du von gebunden in alleinerziehend wechselst.
Frag doch einfach gleich nach wenn du die Änderung abgibst.
Gruß
Mitglied inaktiv - 06.08.2010, 17:19
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frag nach, da man die 2 Monate gestrichen bekommt, wenn man das Sorgerecht teilt in der Elternzeit bzw. den gleichen Wohnsitz in Elternzeit hat. Also müsste anders herum es auch eine Möglichkeit geben.
lg
Mitglied inaktiv - 06.08.2010, 17:24
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warum hier einige antworten, die keine ahnung haben ... sorry, ärgert mich nur als
also anspruch auf die 2 zusätzlichen hast du , wenn du das alleinige sorgerecht hast, er keine 2 Monate beantragt bzw. genommen hat, ihr getrennt voneinander wohnt und du vor geburt gearbeitet hast...
Mitglied inaktiv - 06.08.2010, 19:01