Hallo!
Ich musste jetzt die gemeinsame Sorge anerkennen, da der Vater diese sonst gerichtlich eingefordert hätte, anderes Thema.
Dabei ändert sich nichts an dem Zustand, dass unser Kind bei mir lebt und alle 2-3 Wochen von Freitag - Sonntag beim Vater ist. Der Kindergarten sagte nun, dass ich bei gem. Sorgerecht den Status 'Alleinerziehend' verliere, somit mehr Beitrag zahlen muss. (Vater zahlt Mindestunterhalt, keinerlei Betreuungskosten)
Auch steuerlich hätte das wohl Konsequenzen.
Kennt ihr euch da aus?
Danke für Infos!
Gruß!
von
plymouth
am 24.08.2018, 14:34
Steuerlich bleibst Du bei II, wenn keine weitere volljährige Person bei Dir lebt
von
KKM
am 24.08.2018, 14:49
na, die haben ja Nerven.
Der Status alleinerziehend ist nicht abhänging vom Sorgerecht, steht auch in folgendem link so drin.
https://www.juraforum.de/lexikon/alleinerziehende
von
Holzkohle
am 24.08.2018, 15:03
Ninja, das sagt die Satzung des KiGa...
Aber: warum beteiligt er sich nicht an den Betreuungskosten?
DA würde ich ansetzen
Steuerlich spielt das GSR keine Rolle.
Gruß
D
von
desireekk
am 24.08.2018, 20:38
Also auf die Steuer nicht, das andere keine Ahnung
von
aeule
am 25.08.2018, 18:05