Alleinerziehend, na und?

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Verlust des Status 'Alleinerziehend' bei gem Sorgerecht?

Thema: Verlust des Status 'Alleinerziehend' bei gem Sorgerecht?

Hallo! Ich musste jetzt die gemeinsame Sorge anerkennen, da der Vater diese sonst gerichtlich eingefordert hätte, anderes Thema. Dabei ändert sich nichts an dem Zustand, dass unser Kind bei mir lebt und alle 2-3 Wochen von Freitag - Sonntag beim Vater ist. Der Kindergarten sagte nun, dass ich bei gem. Sorgerecht den Status 'Alleinerziehend' verliere, somit mehr Beitrag zahlen muss. (Vater zahlt Mindestunterhalt, keinerlei Betreuungskosten) Auch steuerlich hätte das wohl Konsequenzen. Kennt ihr euch da aus? Danke für Infos! Gruß!

von plymouth am 24.08.2018, 14:34



Antwort auf Beitrag von plymouth

Steuerlich bleibst Du bei II, wenn keine weitere volljährige Person bei Dir lebt

von KKM am 24.08.2018, 14:49



Antwort auf Beitrag von plymouth

na, die haben ja Nerven. Der Status alleinerziehend ist nicht abhänging vom Sorgerecht, steht auch in folgendem link so drin. https://www.juraforum.de/lexikon/alleinerziehende

von Holzkohle am 24.08.2018, 15:03



Antwort auf Beitrag von plymouth

Ninja, das sagt die Satzung des KiGa... Aber: warum beteiligt er sich nicht an den Betreuungskosten? DA würde ich ansetzen Steuerlich spielt das GSR keine Rolle. Gruß D

von desireekk am 24.08.2018, 20:38



Antwort auf Beitrag von plymouth

Also auf die Steuer nicht, das andere keine Ahnung

von aeule am 25.08.2018, 18:05