Hallo, könnt ihr mir sagen ob ich das jetzt alles richtig verstanden habe. AE = Steuerklasse II Düsseldorfer Tabelle minus 50 % Kindergeld 0,5 Kinderfreitrag für den Papa wenn er Unterhalt zahlt wenn er nicht zahlt und ich UVG bekomme - bekommt ich dann auch das ganze Kind auf die Steuerkarte ? Wie wird UVG vom Vater zurückgefordert ? Mit Zinsen ? Ich muss ihm ja seine Lage erklären ? Kann ich die Diffenerenz UVG/Unterhalt irgendwie als Anspruch dauerhaft sichern/festschreiben ? Lena
Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 09:41