Hallo und guten Abend, vielleicht weiss jemand von euch bescheid.Ich arbeite ja seit dem 1.8 wieder und habe nun meinen ersten Gehaltsbogen zum Jugendamt geschickt,damit die monatlichen Beitraege für die Betreuung meinerTochter berechnet werden können. Nun kam heute der Brief.Ab dem 1.8 ist ja alles klar,aber die 2 Monate vorher(also Juni und Juli) wurde meine Tochter dort schon für ca.5 Stunden taeglich dort betreut.Ich galt ja als Arbeitssuchend,daher wurden 30 Stunden gewaehrt. Nun wurde auch für die 2 Monate mein Gehalt als Berechnungsgrundlage genommen.Aber zu dem Zeitpunkt bezog ich noch Hartz4.Ist das jetzt rechtens,oder haben die sich da geirrt? Vielleicht kann mich bitte jemand aufklaeren?? Vielen Dank und herzliche Grüsse
von kittyplum am 22.08.2012, 19:58