Alleinerziehend, na und?

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Ich brauch ne Bescheinigung und weiß nicht wer mir die gibt....

Thema: Ich brauch ne Bescheinigung und weiß nicht wer mir die gibt....

Hallo, ich bin zwar (noch) nicht alleinerziehend, habe aber eine Frage die mir evtl jemand von Euch beantworten kann... Es geht um folgendes: Ich bin nicht verheiratet habe aber einen festen Partner. Unser Sohn ist 8 Monate alt - ich habe das alleinige Sorgerecht. Nun möchte ich ein ganz einfaches und normales Sparkonto für ihn eröffnen, habe den Antrag usw auch alles schon fertig gemacht, nun gehts nur noch darum daß ich alles unterschreibe und gut ist. Nun soll aber mein Lebensgefährte auch unterschreiben weil er ja als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist. Die Vaterschaft hat er ja auch anerkannt. Ich hab der Dame von der Bank ne Mail geschickt mit der Frage ob er überhaupt unterschreiben muß wenn nur ich das Sorgerecht habe. Die Antwort war daß seine Unterschrift nötig ist weil er als Vater in der Geburtsturkunde eingetragen ist. Aber wenn ich eine Bescheinigung habe aus der hervorgeht daß ich das alleinige Sorgerecht habe, dann ist seine Unterschrift nicht nötig. Nun meine Frage an Euch: Wo bekomme ich so eine Bescheinigung her? Weiß das vllt jemand von Euch?? Danke und viele Grüße Conny

von Conny2012 am 12.11.2010, 20:15



Antwort auf Beitrag von Conny2012

Na irgendwer muß ja mal festgestellt haben, das Du das alleinige Sorgerecht hast??? Und das natürlich schriftlich...

von Fru am 12.11.2010, 20:17



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Fru, wenn frau unverheiratet ein Kind bekommt und dem KV kein Sorgerecht einraeumt, dann gibt es eben kein Dokument, das das alleinige Sorgerecht dokumentiert. Deswegen heisst das Ding vom Jugendamt auch "Negativbescheinigung".

von Pamo am 12.11.2010, 20:58



Antwort auf Beitrag von Pamo

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von Fru am 12.11.2010, 21:23



Antwort auf Beitrag von Fru

aber: ja, auch wenn er die Vaterschaft anerkannt hat. Die Negativbescheinigung bescheinigt, das keine Sorgerechtsteilung vorliegt. Die Vaterschaftsanerkennung hat nix mit Sorgerecht zu tun... Gruß Corinna

von shinead am 12.11.2010, 21:36



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zusprechen? sonst hat er es automatisch nicht?

von Fru am 12.11.2010, 21:38



Antwort auf Beitrag von Fru

... sonst müssten ja nicht soviele Väter klagen...

von susafi am 12.11.2010, 21:43



Antwort auf Beitrag von Fru

Jep... Lange Zeit war es sogar so, dass eine Teilung des SR überhaupt nicht möglich war...

von shinead am 12.11.2010, 22:25



Antwort auf Beitrag von Fru

Klar. Vaterschaft macht noch kein Sorgerecht.

von Pamo am 12.11.2010, 22:33



Antwort auf Beitrag von Conny2012

gibts beim jugendamt. nennt sich negativbescheinigung.

Mitglied inaktiv - 12.11.2010, 20:18



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DANKE!!!!!!!!!!!

von Conny2012 am 12.11.2010, 20:19



Antwort auf Beitrag von Conny2012

beim Jugendamt... eine Negativbescheinigung...

von susafi am 12.11.2010, 20:21