Hallo,
mein Mann und ich haben uns nach 2jähriger Ehe getrennt. Nun sagte er mir gestern, dass er einen Kumpel habe, der Anwalt ist (bis gestern wusste ich nichts von diesem Kumpel) und der meinte, er würde die Scheidung beantragen, wenn es soweit ist.
Nun befürchte ich aber, da es ja ein Bekannter von ihm zu sein scheint, dass er mich über den Tisch ziehen will (wobei auch immer). Es ist auch noch nicht alles geklärt zwischen uns. Zb würde ich gern mit den Kids in der 4-Raum-Wohnung bleiben, er ist damit nicht wirklich einverstanden, sucht aber gleichzeitig nur eine 2-Raum-Wohnung für sich.
Alles ein bisschen kompliziert. Hat jemand Erfahrungen mit einem gemeinsamen Anwalt oder ist es immer besser, getrennte Anwälte zu haben. Wann sucht man diesen auf? Jetzt gleich nach der Trennung oder erst wenn wir getrennt wohnen oder nach dem Trennungsjahr?
Danke für die Antworten im voraus.
LG Sandra
von
Sandr@1974
am 06.11.2011, 14:14
Wenn alles zwischen euch geklärt ist, könnt ihr einen gemeinsamen Anwalt für die Formalitäten nehmen. Wenn ihr aber noch Baustellen habt, dann sollten die vor einer solchen Entscheidung geklärt werden.
von
shinead
am 06.11.2011, 15:10
Es gibt keinen gemeinsamen Anwalt, sondern es ist so, dass man bei einer einvernehmlichen Scheidung nur einen Anwalt braucht. Aber es schon dessen Anwalt, der ihn beauftragt hat.
von
Nurit
am 06.11.2011, 16:14
Würde ich niemals machen, schon gar nicht wenn Kinder im Spiel sind und ggf. auch noch für dich Unterhalt ansteht.
von
Badefrosch
am 06.11.2011, 17:07
also wenn es jetzt schon meinungsverschiedenheiten und misstrauen gibt würde ich auch einen zweien - eigenen anwalt nehmen!
von
Paulara
am 06.11.2011, 17:53
Einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht,der andere ohne aw,stimmt der Scheidung dann vor Gericht zu.
Haben wir so gemacht,aber bei uns gab es auch nichts besonderes zu regeln,kein Eigenheim,schulden etc. Ist eine günstige Methode.
von
CKEL0410
am 06.11.2011, 21:13
Es ist wie Nurit es schon schrieb einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht es ist immer der Anwalt von dem der ihn beauftragt hat und im Zuge dessen dar er auch nicht dich so beraten das es Nachteile für seinen Mandanten gibt .
Sie mal hier
http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/der_gemeinsame_anwalt_-_ein_teurer_irrtum_fr_die_betroffenen_mandanten-204.html
Lieben Gruß
Noci
von
nociolla
am 06.11.2011, 21:59
Der Link war sehr interessant. Vielen Dank nochmal.
LG
von
Sandr@1974
am 07.11.2011, 13:31