Hallo Ihr Lieben, meine Tochter geht seit letzten September in das Tagesheim. Jetzt bekam ich eine Nachricht von der Zentralen Gebührenstelle Lhst München. Dort wird festgehalten, daß ich die monatliche Grundgebühr nicht zahlen muss, da ich nicht über 15.000 € komme und das Verpflegungsgeld zur Hälfte erlassen wird??? So ich zahle aber seit september letzten Jahres das volle Verpflegungsgeld. Bekomme ich dann den Rest erstattet? Unten steht noch die Ermäßigung gilt nur von 09/2010 - 08/2011. Habt Ihr da Erfahrungen? LG Mimo
von Mimo am 07.05.2011, 16:59