Hallo Ihr Lieben,
wenn in einem Arbeitsvertrag eine vierwöchige Kündigungsfrist für den Arbeitnehme angegeben ist, heißt das vier Wochen ab Tag der Kündigung durch den Arbeitnehmer? Oder heißt das vier Wochen ab Monatsende, in dem Kündigung erfolgte?
Danke,
Hanna
von
HannaZ2
am 01.04.2016, 13:13
Das heißt vier Wochen vor deinem letzten Arbeitstag. (außer da steht noch "zum Monatsende" oder "zum Quartalsende" o.ä.)
von
Pamo
am 01.04.2016, 13:19
OK, danke.
Hier steht: "Soweit die Vorauss.d. §622 Abs. 5 BGB vorliegen, kann mit einer Frist von 4 WOchen gekúndigt werden."
Dh. wenn der Betrieb mehr als 20 ANgestellte hat, ist die Kúndigungsfrist die gesetzliche (4 Wochen zum 15. oder Monatsende, dh. ab heute zum 15.5. oder 31.5.)?
von
HannaZ2
am 01.04.2016, 13:21
Ab heute zum 30.04.
von
Alhambra
am 01.04.2016, 13:27