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Geschrieben von denny71 am 06.01.2011, 17:26 Uhr

zurückstufung nach Mobbing

Hallo,mein Sohn (12Jahre) wurde von seinen" angeblichen besten Freunden "gedisst/gemobbt.Es waren immer solche Sachen wie:schubsen,"zufällig" essen aus der Hand schlagen,gemeine Spitznamen,andere gegen ihn aufhetzen ,etc.Das ganze ging über 1 Jahr so.Nun hat er sich endlcih dagegen gewehrt und plötzlich tobte der offene Krieg.Psychisch und physisch war/ist er total am Boden.Lehrer haben natürlich nix mitbekommen.
Mittlerweile geht er auch wieder zur Schule.Da er ADS hat und auch ein Träumer ist und noch sehr verspielt ,sind wir mit der Kinderpsych.,der Schulleiterin und dem Therapeuten übereingekommen ihn zurück in die 5.Klasse zu stufen.Ok,er war jetzt 2 Probewochen da und nun soll ich einen formlosen Antrag stellen.Tja,der Grund soll/muss auch mit rein.Aber WAS schreibe ich als Grund?Leistungsmässig stnad er in der 6.Klasse Durchschnitt 3,also fällt das aus.Krank ist er im eigentlichem Sinne auch nicht.Schreibe ich Aufgrund unfaires Verhalten der Mitschüler stelle ich den Antrag auf Rückstufung in die 5.Klasse? oder WAS??????????

 
5 Antworten:

Re: zurückstufung nach Mobbing

Antwort von bobfahrer am 06.01.2011, 17:40 Uhr

Das ist doch wurscht was du da reinschreibst solange es der Sache dient!

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Re: zurückstufung nach Mobbing

Antwort von denny71 am 06.01.2011, 17:46 Uhr

meinste?Naja,man/Frau möchte ja auch nicht als Idiot da stehen ....nee mal im ernst,er fühlt sich sehr wohl in dieser neuen Klasse und DAS ist wirklich das Wichtigste! lg und danke!

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Re: zurückstufung nach Mobbing

Antwort von SilvanaR am 06.01.2011, 18:12 Uhr

wir haben das jetzt 2 x hinter uns.
ich habe nur geschrieben
Sehr geehrter Herr (oder frau) x,
wie am xx.xx.xxxx besprochen, beantragen wir hiermit die Versetzung unseres Sohnes ---Name--- in die Klassenstufe x.
Mit freundlichem Gruß
beide unterschreiben

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Re: zurückstufung nach Mobbing

Antwort von Fredda am 06.01.2011, 18:13 Uhr

ich würde ein Statement der Kinderpsyh beilegen und auf die Absprachen mit den 3 genannten Personen verweisen

Lg
und alles Gute für deinen Sohn!!!

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Re:ich danke Euch recht herzlich!

Antwort von denny71 am 06.01.2011, 20:43 Uhr

ja,genau DAS ist das Richtige.Es wertet meinen Sohn nicht herab und wie eine Strafe klingt es auch nicht.lg und einen schönen Abend noch!

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