Elternforum Zehn bis Dreizehn

Noch zwei Arbeiten in einem Fach nötig...

Noch zwei Arbeiten in einem Fach nötig...

Jayjay

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Meine Tochter meinte gestern, dass sie in einem Fach in diesem Schuljahr noch zwei Arbeiten schreiben müssten. Das hätte die Lehrerin gesagt. Dazu muss man sagen, dass dieses Fach sehr oft ausgefallen ist und die bislang einzige Arbeit, die Ende April geschrieben wurde, aus krankheits- und Abikorrekturgründen erst vor ein paar Tagen zurückgegeben wurde. Tja, nun frag ich mich, wann sie denn die Arbeiten schreiben sollen? Die Ferien sind in einem Monat, aber da eine Arbeit vorangekündigt werden muss, kann sie nächste Woche schon mal nicht geschrieben werden. Und zwei Arbeiten hintereinander, ohne dass die eine zurückgegeben wurde, ist wohl kaum zulässig, oder? Wäre es denn theoretisch möglich, innerhalb einer Woche im selben Fach zwei Arbeiten zu schreiben? Also: montags die Arbeit, mittwochs zurückbekommen, freitags die nächste? Neugierige und fragende Grüße Jayjay


sumse

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Antwort auf Beitrag von Jayjay

1. musst du dir nicht den Kopf der Lehrerin zerbrechen, oder? 2. kannst du, falls du dies doch willst, auf dem Bildungsserver deines Bundeslandes die Schulodnung der entsprechenden Schulart einsehen und dort den entsprechenden Paragraphen nachlesen. Die Antwort kann dir hier niemand geben, da Schulordnungen bundeslandabhängiig sind.


rebi

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Antwort auf Beitrag von sumse

bei uns dürfen 2 Arbeiten in einer Woche geschrieben werden, wann die zurück kommen ist aber egal.. es gibt immer Ausnahme Regeln.. zerbrich dir nicht den Kopf, unsere schreiben auch noch 2 Arbeiten und fahren am 1 Juli auf Klassenfahrt, und kommen amMittwoch den 3 zurück und am Freitag ist Ferien.. rebi


Jayjay

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Antwort auf Beitrag von rebi

Mich wundert das Ganze nur ein wenig.


AndreaL

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Antwort auf Beitrag von Jayjay

Hallo, mein Sohn hatte zum Halbjahr einen Lehrerwechsel im Fach Deutsch. Die Lehrerin war aber erst Ende Februar *da* (ob sie vorher krank war...keine Ahnung). Sie stieg zügig in ein Thema ein ('spannende' Geschichten) mit Allerlei an neuen stilistischen Mitteln (Ellipsen), dabei kann die Klasse immer noch keine Kommasetzung *knurr*. Gut, sie war dann knappe 3 Wochen da und dann krank bis zu den Ferien. Die geplante Arbeit fiel aus. Nach den Ferien fehlte sie auch noch weiter, so dass sie Anfang Mai zurückkehrte und mit einem neuen Thema begann (Reportagen) und darüber keinen Aufsatz, sondern eine Art Misch-Masch-Fragen-Arbeit schreiben ließ. Seit Anfang Juni nun liest die Klasse 'Crazy' von B. Lebert (was mich zu der Frage trieb, ob DAS wirklich Stoff der 7. Klasse sein muss...) und lässt darüber nun noch die fehlende 2. Arbeit wenige Tage vor Toresschluss Anfang Juli (Zeugniskonferenz) schreiben. Letztlich hatte sie keine Wahl, für Krankheit kann keiner was... Klar, ist das unglücklich. Aber machen i.S. von dagegen angehen, kann man sicherlich nicht. Es müssen auf jeden Fall mindestens 2 Arbeiten im Fach Deutsch pro Halbjahr geschrieben werden. Shit happens. Müssen die Schüler leider auch mal lernen. VG Andrea


glückskinder

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Antwort auf Beitrag von Jayjay

Klar kann ich eine zweite Arbeit schreiben ohne die erste schon zurückgegeben zu haben.


*Suse*

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Antwort auf Beitrag von glückskinder

Nein, das ist unzulässig. Den Schülern ist ein angemessener Zeitraum nach Rückgabe der einen Arbeit zu gewähren, damit sie Gelegenheit haben aus den Fehlern der einen Arbeit für die nächste Arbeit zu lernen. Insofern ist es schwachsinnig, in dem kurzen Zeitraum zwei Arbeiten zu schreiben. Und natürlich einfach nur stressig für die Schüler. Im Zweifelsfalle würde ich mich an die Schulleitung wenden und Bedenken anmelden, falls die Lehrerin das wirklich so durchzieht. Suse


Trini

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Antwort auf Beitrag von *Suse*

Eine Textproduktion und ein Diktat. Das gibt es kein "aus fehlern lernen". Auch in Latein haben "wir" schon mal eine Arbeit geschrieben, obwohl die andere noch nicht zurückgegeben wurde. Trini PS: Bei uns gibt es heute Zeugnisse.


anouschka78

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Antwort auf Beitrag von Jayjay

- Die Vorschriften sind sicher von Bundesland zu Bundesland verschieden Hier in BY - erst alte Arbeit rausgeben, dann neu Arbeit schreiben. - Stegreifaufgabe (unangekündigte Klassenarbeit) geht über den Stoff der letzten Stunden. Es geht als: Montag ne Ex schreiben, Dienstag rausgeben, Mittwoch ne Stunde mit neuem Stoff halten, Donnterstag die nächste Ex schreiben. Nichts desto trotz gibt es den Grundsatz "Leistungsnachweise" sind gleichmäßig über das ganze Schuljahr zu verteilen." Ausserdem: Die Korrekturzeit beträgt 2 Wochen bzw. muss die Arbeit in der nächsten Stunde nach ablauf der 2 Wochen zurückgegeben werden. Anouschka