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Kindergeld

Thema: Kindergeld

Hallo zusammen, wie macht ihr das mit dem Kindergeld, wenn Corona einen Strich durch die Planung macht? Konkret: Meine Tochter wollte einen Freiwilligendienst mit Weltwärts im Ausland machen. Sie konnte bis jetzt nicht ausfliegen. Die Organisation hat einige junge Erwachsene ausfliegen lassen, meine Tochter konnte bislang aber nicht und wird wohl auch nicht mehr (sie hat einen Vertrag für Südamerika). Bislang hat galt sie als Freiwillige im Innendienst (hat für die Nabu gearbeitet). Nun endet Ende Januar aber der Vertrag mit Weltwärts und damit auch mit der Nabu. Sie hat aber ab Sommer einen neuen Auslandsfreiwilligenvertrag mit Weltwärts. Sie wird entweder, wenn das ab Sommer geht, einen Auslandsfreiwilligendienst machen oder, wenn das nicht geht, ein Studium anfangen. Aber was ist mit dazwischen? Ist sie ab Februar noch kindergeldberechtigt? Oder was müsste sie machen, um noch kindergeldberechtigt zu sein? Bei ihr hängt da glaube ich auch die Beihilfe dran, weil ich als Beamtin Beihilfe bekomme und sie auch. Sie hat überlegt, sich bis sehr bald pro Forma einzuschreiben und eine Ablehnung zu kassieren. Damit wäre sie studienplatzsuchend und dann bekommt man Kindergeld (sagt sie). Aber das könnte daran scheitern, dass ihr Abi so gut war, dass es mit der Ablehnung nichts wird. Könnte sie nicht einfach ausbildungsplatzsuchend sein? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit, weiter Kindergeld zu bekommen? Ich würde ja auch auf das Kindergeld verzichten, aber ich weiß nicht, wie das dann mit der Krankenversicherung läuft.

von Sabri am 13.01.2021, 19:11



Antwort auf Beitrag von Sabri

huhu wir hatten auch Sorge dass Kindergeld und Beihilfe wegbricht meine wollte sofort studieren aber hat den NC von 1,2 nicht gehabt. meine Kindergeldstelle war nicht sehr hilfreich, die meinten auch es gäbe heute überall freie Ausbidungsstellen und da müsse man auch bei uns was finden. Ich habe es allerdings nichtmehr verfolgt da wir uns dann für eine private Uni entschieden hatten. Kann sie denn den Vertrag nicht verlängern oder jetzt zum Semster einsteigen, die beginnen doch im März wieder ? dagmar

von Ellert am 13.01.2021, 20:15



Antwort auf Beitrag von Sabri

Sie könnte sich doch auch für ein Semester an einer Fernhochschule einschreiben. Da sind die Monatsgebühren nicht so hoch. Und vielleicht lernt sie sogar was Sinnvolles? Alternativ bieten viele Hochschulen uch so ein Orientierungstudium an. Der Sohna meiner Freundin hat in Berlin Nawi studiert, bevor er sich entschieden hat. FSJ/BFD in der Pflege kann man wahrscheinlich jederzeit antreten. Trini

von Trini am 14.01.2021, 08:12



Antwort auf Beitrag von Sabri

Bei mir war es damals so ähnlich, ich habe zwischen Abi und Studienbeginn gejobbt und bin dann in die gesetztliche KV gewechselt und während des Studiums auch dadrin geblieben. Die Beihilfe (meiner Eltern) hat trotzdem einige Zuzahlungen übernommen, bei größeren Zahnsachen z.B. Das hat den Vorteil, nach Abschluss des Studiums schon in der gesetzlichen drin zu sein. das ist jetzt nicht so richtig eine Antwort auf deine Frage, aber vielleicht trotzdem hilfreich.

von pflaumenbaum am 14.01.2021, 08:56



Antwort auf Beitrag von pflaumenbaum

Im Prinzip eh schwierig, sollten Kinder spät Abi machen und somit lange studieren kommt man aus der Beihilfeberechtigung raus

von Ellert am 14.01.2021, 09:38



Antwort auf Beitrag von Ellert

Solange die Altersgrenze von 25 nicht überschritten ist, kann es Kindergeld während Übergangszeiten oder Wartesemester zwischen Schule und Studium oder Bachelor und Master geben. Auch während eines Freiwilligendienstes (FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligendienst; jedoch nicht der freiwillige Wehrdienst!) gibt es Kindergeld.12.03.2020 Mal auf der Kindergeldseite schauen, glaube, es wird 4 Monate weiter gezahlt

von taram am 14.01.2021, 09:58



Antwort auf Beitrag von Ellert

Was glaubst du denn, bis zu welchem Alter ein Student in der Familienversicherung bleiben kann????

von Tai am 14.01.2021, 10:07



Antwort auf Beitrag von Tai

(früher war 27) aber Familienversicherung bei der Privaten gibt es nicht da zahlt man Beiträge. Die werden ab 25 dann halt hoch weil der Beihilfeanspruch wegfällt was dann aber vermutlich teurer wäre als das Selbstversichern in der Gesetzlichen. Dazu müsste der Student sich aber bei Studienbeginn entschliessen und der Beitrag privat bis 25 ist deutlich geringer als das Selbstversichern zu Studienbeginn das wollt eich damit sagen dass nicht in jedem Fall der Beihilfeanspruch besser ist wenn man mit 23 anfängt Tiermedizin zu studieren sollte man besser in die GKV zu Studienbeginn bei BWL mit 17 beginnend würde ich in der PKV beleiben

von Ellert am 14.01.2021, 10:21



Antwort auf Beitrag von Ellert

Irgendwann hört das Kindsein eben auf und die hohen Beihilfeansprüche auch. Du könntest ja auch die geringen Kosten der 20% Privatversicherung gegen die Mitgliedschaft in der GKV ab Studienbeginn aufrechnen, da wären vermutlich einige Jahre PKV als junger Mensch ohne Beihilfe drin. Die Tochter einer Freundin, Beamtenkind, machte noch Abitur mit guten 19, Bachelor und Master mit Auslandssemester, und studierte folglich auch bis über 25. Die folgende Privatversicherung kostete auch nicht die Welt, aber natürlich deutlich mehr als vorher.

von Tai am 14.01.2021, 12:06



Antwort auf Beitrag von Tai

Mein Sohn war nach dem Abi ein 3/4 Jahr im Ausland. Ich habe nach einem halben Jahr mich dann doch mal aufgerafft und nachgeforscht, ob er / wir nicht doch Kindergeld erhalten könnte. Wir mussten nachweisen, dass er sich vom Ausland aus um eine Ausbildungsstelle bemüht hatte.... sprich Bewerbung und Antworten der Fa. mussten nachgereicht werden ( und zwar für JEDEN Monat ). War ein bitterer Kampf, da mir nicht geglaubt wurde, dass man sich vom Ausland aus um eine Stelle bemühen kann :-))))) Ohhhh MANNNNNN.... in welcher Welt leben die eigentlich ? Nur als eine Ausbildungsstelle bestätigt wurde, haben wir trotzdem das KG die Monate bis zur Aufnahme der Stelle weiter erhalten.

von ak am 14.01.2021, 12:55



Antwort auf Beitrag von Tai

Du sagst nichts anderes als ich man muss es abwägen Du hast sogar den Vorteil der Familienversicherung aber halt eh keine Wahl Ich vermute das Kind der AP ist durch die Wartezeiten bei Studienbeginn schon älter und da macht berechnen schon einen Sinn. Meine ist bis 25 fertig, hoffe ich, Kinderpausen haben wir nun auch nicht eingerechnet

von Ellert am 14.01.2021, 13:06



Antwort auf Beitrag von Ellert

Kind in Übergangszeit: Kindergeld dazwischen möglich, wenn nur 4 Monate Kind ganz ohne: möglich, wenn unter 25 https://www.kindergeld.info/kindergeld/volljaehrige-kinder/#kind-ohne-ausbildungsplatz Wichtig ist nur, das ernsthafte Bemühungen nachgewiesen werden können. ich bin mir sicher, dass dieses coronabedingtz ngepasst wurde. Mtl. bewerbungen , wie oben geschildeert, kenne ich jedenfalls nicht

von lotte03_ am 14.01.2021, 17:22



Antwort auf Beitrag von Ellert

Sie ist 18.

von Sabri am 14.01.2021, 19:50



Antwort auf Beitrag von lotte03_

Corona bedingt angepasst wurde da genau nichts. Wir haben genau jetzt das Problem mit den Bewerbungen und ich habe schon diverse Telefonate und Briefe hinter mir. Komplett uneinsichtig. Bewerbungen kann man schließlich raus schicken auch wenn Corona bedingt keine Chance auf Erfolg besteht. Das ist ein Originalzitat aus meinem letzten Telefonat

von kevome* am 14.01.2021, 20:36



Antwort auf Beitrag von Sabri

Um als Ausbildungsplatzsuchend zu gelten, muss man mindestens 4 Bewerbungen pro Monat nachweisen. Das Problem haben wir gerade mit meinem Sohn, der in der Gastro/Eventbereich arbeiten will. Jedem normalen Menschen müsste klar sein, dass da aktuell nichts läuft. Die Familienkasse besteht trotzdem auf Bewerbungen

von kevome* am 14.01.2021, 10:23



Antwort auf Beitrag von kevome*

Gastro/Eventbereich liegt brach, da wird nichtmal jemand was aufmachen an Bewerbungen, es lebe die Bürokratie

von Ellert am 14.01.2021, 13:04



Antwort auf Beitrag von Sabri

Wir hatten ein ähnliches Problem Kind war mit Weltwärts von Sept. bis Dez. unterwegs, dann brach alles ab (vor Corona, Grund Visumsprobleme). Sie ist auf eigene Verantwortung in Thailand als Tourist geblieben. Wir mussten sie selber krankenversichern (da Ausland). Und Kindergeld war lange ein Thema. Als das FinazAmt gefragt hatte (war lange Zeit später mit unserer Steuererklärung), hat Kind einen Brief geschrieben und die Situation erklärt, dass es nicht an ihr lag, dass das Auslandsjahr abgebrochen wurde. zudem hat sie sich in Studienfächer angemeldet, die alle abgesagt haben (somit als suchend) und erklärt, dass sie dann ab dem Folgesemester wirder in Ausbildung sein wird. ein paar Kopien/Bescheinigungen -> Kindergeld wurde nicht gestrichen. Ansonsten gelten immer drei Monate als Übergangszeit. Bei ihr ist es dann Februar bis Juli bzw. Februar bis Oktober (Studium). Da werden die gerade im Coronajahr nicht kleinlich sein. Viel Erfolg Servus Laufente

von Laufente123 am 14.01.2021, 19:01