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Beamtenkind, welches bald 18 wird

Thema: Beamtenkind, welches bald 18 wird

Hallo zusammen, meine Tochter wird bald (im Februar) 18. Sie geht noch zur Schule und macht im Frühjahr Abi. Danach möchte sie ein freiwilliges soziales Jahr im Ausland machen. Im Jahr danach möchte sie studieren, sie weiß aber noch nicht was. Für den Fall, dass das mit dem freiwilligen sozialen Jahr im Ausland nicht klappt, hat sie keinen Plan. Ich möchte, dass sie dann direkt mit dem Studium anfängt, das möchte sie aber nicht, weil sie nicht weiß, was sie studieren will. Ich bin Beamtin und alleinerziehend. Meine Tochter bekommt keinen Kindesunterhalt. Sie wird auch im Studium kein Bafög bekommen, dazu ist mein Einkommen zu hoch. Ich werde also weiter für sie zuständig sein. Im Moment bekommt sie Kindergeld. Ich bekomme eine Kinderzulage von meinem Arbeitgeber (Land NRW). Das ist wohl bei allen Beamten so. Außerdem ist sie bei der Beamtenbeihilfe krankenversichert (zu 80%) und zusätzlich zu 20 % privat. Leider habe ich wenig Ahnung davon, aber ändert sich etwas daran, wenn sie 18 wird? Wie lange bekommt sie überhaupt Kindergeld? Bekommt sie das noch im freiwilligen sozialen Jahr und im Studium? Ich habe mal gehört, wenn es mit dem freiwilligen sozialen Jahr nicht klappt und sie hier ein Jahr rumhängt (was ich absolut nicht will), dann bekommt sie kein Kindergeld mehr und dann wird es auch mit der Krankenversicherung schwierig. Was ist, wenn sie im Juni mit der Schule durch ist und erst im August ins freiwillige soziale Jahr geht oder erst im Oktober anfängt zu studieren in den Monaten dazwischen mit dem Kindergeld und der Krankenversicherung? Ihr seht, ich habe wenig Ahnung. Muss ich irgendwo mitteilen, wenn sie 18 ist? Oder wenn sie mit der Schule fertig ist?

von Sabri am 03.10.2019, 14:19



Antwort auf Beitrag von Sabri

Mit 18 wird es sein, dass Du die Steuerklasse II verlierst, kein Kindergeld bekommst und der Familienzuschlag wegfällt... WENN Du das alles nicht neu beantragst. Neuen Kindergeldantrag stellen. Neuen Bescheid an Arbeitgeber schicken. Antrag auf Lohnsteuermäßigung stellen, dann bleibt due Steuerkkasse II. Nach dem Abi gestattet die Kindergeldkasse Leerzriten bis Ausbildung oder Studium. Bèi Nichtstun fällt Kindergeld weg und damit die Beihilfe. Kindergeld gibt es bis maximal 25 und Kind in Ausbildung.

von KKM am 03.10.2019, 14:25



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Upps, danke! Gut, dass ich das jetzt weiß. Wie stelle ich den Kindergeldantrag? Gibt es dafür ein Formular im Internet? Gibt es einen Antrag, um die Steuerklasse 2 zu behalten? Muss die private Krankenversicherung auch informiert werden?

von Sabri am 03.10.2019, 14:57



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Kindergeldantrag musst Du mal suchen. Antrag auf Steuerklasse II heißt irgendwie: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, oder so. Habe ich bei elektronischen Formularen beim Finanzamt gefunden. Den Kindergeldbescheid würde ich zur Beihilfe, Krankenkasse und Personakstelle schicjen. Dann sollte es laufen.

von KKM am 03.10.2019, 15:03



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DANKE!!! Bekomme ich denn weiterhin Steuerklasse 2, wenn meine Tochter 18 wird? Ich dachte, wenn eine Erwachsene im Haushalt lebt, ist es mit der Steuerklasse 2 vorbei? Mein Sohn ist 13.

von Sabri am 03.10.2019, 15:25



Antwort auf Beitrag von Sabri

Die Steuerklasse II hängt auch am Kindergeld. Sie fällt weg, wenn Erwachsene über 18 ohne Kindergeldberechtigung im Haushalt leben. Ich habe sie weiterhin, Kinder sind 16 und 19 und beide kindergeldberechtigt.

von KKM am 03.10.2019, 15:33



Antwort auf Beitrag von KKM

Oh, danke! Ich werde immer schlauer. Und im Studium ist man bis 25 kindergeldberechtigt. Und in der Zeit von Juni bis Oktober (Studienbeginn) auch? Und im freiwilligen sozialen Jahr? Würde man die Steuerklasse 2 noch bekommen, wenn beide Kinder über 18 sind und noch kindergeldberechtigt? Müssten sie dazu im Haushalt leben? Mal angenommen, mein Sohn ist 18 und studiert und meine Tochter ist dann 21/22 und studiert auch und beide sind kindergeldberechtigt. Bekommt man die Steuerklasse 2 auch dann noch? Und wenn beide nicht mehr bei mir wohnen?

von Sabri am 03.10.2019, 15:58



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Wenn es sich nur um eine Übergangszeit handelt, dann wird das Kindergeld weitergezahlt. bis zu 3 Monate ohne Probleme. Bei längeren Pausen muss man nachweisen, dass es einfach schicksal und nicht Faulheit war (Ablehnungsbescheide, etc. einreichen). Alles was Ausbildung oder soziales Jahr ist ist kindergeldberechtigt bis 25. Aber gib doch Deiner Tochter mal die Aufgabe das alles im Internet nachzulesen. Und abends soll sie dir erzählen was sie rausgefunden hat. Ist nervig aber dir macht es auch keinen Spaß. Muss halt sein. Und das Thema Krankenversicherung nicht vergessen. Keine Ahnung wie das bei Beamten ist, aber meine Kinder sind wie ich privat versichert. Ich bin selbständig tätig. Meine Tochter wechselt jetzt zum Studium in die gesetzliche. Da gibt es Fristen zu beachten! Man kann aber alles im Internet nachselen bzw. meine Tochter musste (Druck von Mama) mehrere Beratungsstellen anrufen und sich das erklären lassen. Sie hatte Zeit dazu während ich arbeiten war. Servus Laufente

von Laufente123 am 03.10.2019, 16:10



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Steuerklasse II gibt es, wenn eine kindergeldberechtigte Person UND keine Person über 18 ohne Kindergeldberechtigung im Haushalt lebt

von KKM am 03.10.2019, 16:38



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der Antrag kommt automatisch dagmar

von Ellert am 05.10.2019, 22:42



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Zum Kindergeld etc.wurde ja schon viel gesagt. Hat sie schon einen Platz fürs Ausland? Könnte sonst (je nachdem wo sie hinmöchte) eng werden. Meine Ist seit 3 Wochen in Südamerika und hatte sich im Mai 2018 beworben. Manche Länder sind ganz schnell weg und viele Organisationen entsenden auch nur zu bestimmten Terminen. LG U.

Mitglied inaktiv - 04.10.2019, 09:25



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Hallo, für das FSJ im Ausland jetzt bewerben. Die ersten haben Zusagen für nächsten Sommer. Viele Grüße Aeonflux

von aeonflux am 05.10.2019, 08:56



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aber einiges- mit drei Kindern in der Postabiphase Sie werden berrücksichtigt beim Kindergeld für die zeit der ersten ausbildung. Erstes Studium ja, wenn sie sich erst pro forma einschreibt, sollte sie nicht zu spät aufs richtige Fach wechselen- da darf der "erste Ausbildungsgang" kindergeldtechnisch nicht verspielt werden dann sind sie aber großzügig- mein Großer ist 23 und hat erstes Staatsexamen, könnte Referendar werden, wo er ca 1000 Euro verdient. Er ist dann zwar pflichtig in der GKV und fällt aus der beihilfe raus, aber ich könnte weiter Kindergeld kriegen bis 25. Plus Ortszuschag, auslandskindergeld usw. genauso mit meiner dual studeirenden Tochter. Gleiches Einkommen, gkv, aber erste Ausbildung. Kriege ich auch Kindergeld und allen pipapo. Wie das mit FSJ und Kindergeld aussieht, weiss ich nicht aus eigener Erfahrung, aber laut google und website http://www.bufdi.eu/fsj/kindergeld/ gibt es das. Dann noch- die Kinder bzw Eltern können sich zu Studienbeginn aussuchen, ob die Kinder studentisch gesetzlich versichert werde. Man muss dann überlegen, was besser ist. Mei mir war es so, dass mich die gesetzliche für Studenten 100 Euro gekostet hätte, die private in meinem Fall nichts (ab dem viertenn versichert meine pkV die Kinder für lau). Sprich, gkV hätte mich 1200 pro Jahr mehr gekostet, bis 25 also 8400 Euro. Bei dem ersten Junge war ich mir aber sicher, dass der vor 25 auf eigenen Füssen steht. Sprich, klare Entscheidung. Beim zweiten gleiche Überlegung, nur, der ist eher Typ Lebenkünstler und wird noch lange nach Erkenntnissen suchen. Hat für die Zeit nach seinem bacheor weitere Studienvohaben. Sprich, der reisst die 25 sicher. Dann kostet er mich privat 2-300 Euro voll privat. ab 25. Da kommt man dann schnell in die Miesen. Das sollte man auch wissen ( meinem habe ich gesagt, dass er sonst mal zwischenzeitlich pflichtversichert arbeiten muss, dann kommt er ja sofort in die gesetzliche). Jedenfalls- keins meiner Lieblingsthemen, aber aus nachvollziehbaren Gründen habe ich einige Erkenntnisse in teilbereichen gewonnen.

von Benedikte am 05.10.2019, 09:47



Antwort auf Beitrag von Sabri

in dem Moment wenn sie keine Ausbildung macht und aus dem Kindergeld rausfällt dann fällt die Beihilfe weg und Du musst sie 100% voll privatversichern Du hast nur die Chance in die Gesetzliche sie zu bekommen wenn sie verdient dagmar

von Ellert am 05.10.2019, 22:41



Antwort auf Beitrag von Ellert

In die Gesetzliche kann man auch mitr Aufnahme eines Studiums wechseln. Im FSJ/BFD muss man sogar beitragsfrei in die Gesetzliche (Ausland läuft sicher noch mal anders). Trini

von Trini am 22.10.2019, 13:11