Hallo, da fasst man sich doch an den Kopf: Töchterchen (Klasse 8) hat vor kurzem die Vergleichsarbeit in Englisch (Niedersachsen) mitgeschrieben. Schon gleich nach der Arbeit hatte sie ein schlechtes Gefühl (ist sonst 3er Kandidat): 42 Seiten, davon die Hälfte Hörverständnis und die Hälfte Leseverständnis. Teils war die Arbeit superdämlich gestaltet, der Text auf der einen, die Fragen dazu auf der Rückseite. Sie hatte aber noch ne 4 kassiert und die Lehrerin, mit stolzgeschwellter Brust, verkündet, dass sie das Ding als Klassenarbeit werten will. Ich hatte mich schon gleich gefragt und unsere Elternvertretung alarmiert, die sollte nachfragen, ob das Ganze rechtens wäre. Ich meine, es ist ja eine Vergleichsarbeit, normalerweise darf die nicht als Klassenarbeit gewertet werden. Unsere Elternvertreterin fragte auch nach, ließ sich aber mit den Erklärungen der Lehrerin abspeisen. Gestern nun bringt Töchterchen einen Zettel mit: Das Kultusministerium hat sein Veto eingelegt, es fehlt der Klasse also eine Arbeit und die muss sie schnellstens nachschreiben. Tochter hat natürlich frohlockt, jede andere Arbeit schreibt sie besser, aber ich habe mich wirklich gewundert: Das muss eine Lehrerin doch wissen, oder nicht? Wie kann man nur (als Lehrerin) warten, bis man von Hannover aus auf den Pott gesetzt wird? Kopfschüttelnde Grüße!