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Sozialer Tag 2015

Thema: Sozialer Tag 2015

http://www.schueler-helfen-leben.de/de/home.html Das Schleswig-holsteinische Bildungsministerium hat netterweise von den Schulleitungen gefordert, dass sie die Unbedenklichkeit der Jobs bestätigen. Wie soll das denn gehen?? Insofern waren nur Beschäftigungen im häuslichen Bereich erlaubt. Das heißt als letzter Schluss: Die Eltern sind mehr oder weniger gezwungen, ihre Kinder zu beschäftigen und dafür zu spenden. Trini

von Trini am 09.07.2015, 12:47



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ich versteh nur Bahnhof. Auch nach kurzem Blick auf die Website. Was haben Schulleitungen mit besagten Jobs überhaupt zu tun? Müssen die die Kinder dafür freistellen? Was soll sie überhaupt in die Lage versetzen, Jobs zu beurteilen? Schauen sich Schulvertreter die "Arbeitsplätze" selbst vor Ort an? Wozu braucht das Ministerium deren Bestätigung? Und Eltern müssen die Kinder beschäftigen? Wie? Bei sich? oder die Erlaubnis dazu geben?

von Nikas am 09.07.2015, 13:02



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Früher lief es so, dass Schüler, die einen Job hatten, von der Schule freigestellt wurden. Und viele AG haben an diesem Tag halt Schüler beschäftigt. Und jetzt meinten halt irgendwelche Bedenken-Träger, dass die Kinder sich ja dann in Gefahr begeben, weil (anders als beim Praktikum) der GUV nicht zahlt. Schulleiter (oder auch Klassenlehrer) können aber die Gefährdung gar nicht einschätzen und haben sich geeinigt, dass nur Beschäftigung im häuslichen Bereich zugelassen wird. Und da kommt natürlich dann der Druck auf die Eltern, ihren Kindern bittschön einen Job zu geben und an SHL zu spenden. Trini

von Trini am 09.07.2015, 13:12



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oje. Und als ob im häuslichen Bereich nichts passieren könnte. Alles ziemlich ohne Hand und Fuß, wischiwaschi und in sich schlüssig schon gar nicht, oder?

von Nikas am 09.07.2015, 13:26



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Trotzdem sind die Kinder unfallversichert und zwar durch die Berufsgenossenschaften. Jeder Mitarbeiter, egal ob Angestellt oder Praktikant etc. muss der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Wer nicht gemeldet ist und einen Arbeitsunfall hat ist trotzdem versichert, die betreffende Firma muss aber natürlich nachzahlen und u.U. auch Strafe zahlen. Ein Problem kann es höchstens geben, wenn die Kinder zu jung sind um offiziell arbeiten zu gehen oder Praktika zu machen. LG Inge

von IngeA am 09.07.2015, 14:22



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Hier in Niedersachsen (bzw. an der Schule meiner Töchter) nicht. Meine Kleine hat zwar zuhause gearbeitet (Alternative ist so viele Runden wie möglich zu rennen und Eltern bzw. andere Sponsoren zahlen einen freiwilligen Betrag pro gelaufener), aber ihre Freundin war im Supermarkt. Meine musste die Garage sauber machen und aufräumen, Wäsche falten und Kochen. Was gab es bei Euch zu tun? Silvia

von Silvia3 am 09.07.2015, 14:40



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Hier in Niedersachsen (bzw. an der Schule meiner Töchter) nicht. Meine Kleine hat zwar zuhause gearbeitet (Alternative ist so viele Runden wie möglich zu rennen und Eltern bzw. andere Sponsoren zahlen einen freiwilligen Betrag pro gelaufener), aber ihre Freundin war im Supermarkt. Meine musste die Garage sauber machen und aufräumen, Wäsche falten und Kochen. Was gab es bei Euch zu tun? Silvia

von Silvia3 am 09.07.2015, 14:41



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Hier in Niedersachsen (bzw. an der Schule meiner Töchter) nicht. Meine Kleine hat zwar zuhause gearbeitet (Alternative ist so viele Runden wie möglich zu rennen und Eltern bzw. andere Sponsoren zahlen einen freiwilligen Betrag pro gelaufener), aber ihre Freundin war im Supermarkt. Meine musste die Garage sauber machen und aufräumen, Wäsche falten und Kochen. Was gab es bei Euch zu tun? Silvia

von Silvia3 am 09.07.2015, 14:41



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An der schule meiner Tochter ist der Tag am 16.07. Ich habe bisher von keinen Einschränkungen gehört. Die Kinder müssen ja auch nicht mitmachen, sondern können auch normal zur schule gehen. Meine Tochter wird bei der Oma die Fenster putzen.

von kanja am 09.07.2015, 15:27



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Es werden verschiedene Sachen angeboten, meist was mit Flüchtlingen oder im Altersheim oder Kindergärten. (Bayern)

Mitglied inaktiv - 09.07.2015, 15:30



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Wer bietet was an? Hier müssen sich die Schüler selbst drum kümmern.

von kanja am 09.07.2015, 16:05



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Keine Ahnung, wer das organsiert hat. Der Zettel zum Ankreuzen kam jedenfalls von der Schule. Ist ja schließlich kein Berufspraktikum, wo die Schüler beweisen sollen, dass sie sich selbständig kümmern können.

Mitglied inaktiv - 09.07.2015, 18:15



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Im Grunde ist ja ein Schüler auch keine wirkliche Hilfe, also ist es eine reine Spende der Betriebe (bzw. der Eltern). Trini

von Trini am 10.07.2015, 07:27



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Hallo, und wer bezahlt für diese Aktivitäten mit den Flüchtlingen ...? Wir hatten auch schon die Idee mit dem Kindergarten, haben uns aber dann nicht zu fragen getraut, denn wo soll ein kirchlicher Kindergarten das Geld hernehmen? Meine hilft jetzt in der Eisdiele aus. Mal schauen was rauskommt. Letzes Jahr hatten wir nichts. Wer beschäftigt denn eine Zehnjärige, die eigentlich noch Betreuung bräuchte? Aber nachdem eigens eine E-mail der Schulleitung kam, dass sich die Eltern um die "Jobs" der Kinder kümmern sollen, haben wir dies heuer getan und harren nun der Dinge, die da kommen. Viele Grüße Mehtab

von Mehtab am 12.07.2015, 23:19



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Da die Kinder bis zu einem gewissen Alter nur im häuslichen Bereich tätig sein dürfen, stand es den Eltern frei, ob das Kind mitmacht oder eben nicht. Aus der Klasse meines Sohnes hat die Hälfte mitgemacht, die andere Hälfte wurde in der Schule betreut. LG Hörbe

von Hörbe am 09.07.2015, 17:56



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Hallo, unsere Schule(SH) hat sich aufgrund der Vorgaben und der Tatsache das die jüngeren Kinder nur 2 Stunden arbeiten dürfen, dafür entschieden, nur mit zumachen, wenn es Aktionen im Klassenverband gibt. Einen Schultag für 2 Std. "Arbeit" soll nicht ausfallen. Eigentlich ja sinnvoll, aber ob der Soziale Tag so noch funktioniert bezweifle ich. Gruss Maximiliana

von maximiliana am 10.07.2015, 08:33



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Hier hats auch oft solche Tage und ich spende immer gerne und möchte dies weiter auch tun aberin Höhe und Ziel freiwillig da wo es mir wichtig ist wie ich auch Sponsorenläufe verweigere dagmar

von Ellert am 10.07.2015, 14:59



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Hallo in die Runde, ich bin die Pressesprecherin von Schüler Helfen Leben (SHL) und wollte mich mal zu Wort melden, um die Situation rund um den Sozialen Tag zu erklären - so gut es geht. Der Soziale Tag ist und bleibt eine Schulveranstaltung, daher sind die Schüler über die Schule unfallversichert und in der Regel privat haftpflichtversichert. Falls diese Haftpflichtversicherung nicht greifen sollte, haben wir zusätzlich eine subsidiäre Haftpflichtversicherung für alle Teilnehmer abgeschlossen. In Schleswig-Holstein gibt es seit diesem Jahr eine neue Situation. Das Bildungsministerium hat im Februar (Überarbeitung im März) einen neuen Erlass herausgegeben, der die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Teilnahme am Sozialen Tag aufführt: -Schüler/innen, die das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Tätigkeiten nur im schulischen oder familiären Bereich für max. 2 Stunden (auch die Begleitung der Eltern zur Arbeit fällt darunter!) - Bei Gruppenaktivitäten im Klassen oder Lerngruppenverband unter Schulischer Leitung kann die Höchstdauer von zwei auf drei Stunden überschritten werden. - Schüler/innen, die das 13. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben: Max. 3 Stunden - Schüler/innen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben: Max. 8 Stunden Zusätzlich zur Arbeitsvereinbarung von SHL ist nun ein Formular auszufüllen, in dem der Arbeitgeber die Unbedenklichkeit des Jobs bescheinigt. Dieses Formular ist auch vom Lehrer gegenzuzeichnen, damit hat der Schüler die offizielle Erlaubnis, am Sozialen Tag teilzunehmen. Laut Staatssekretär Loßack aus dem Bildungsministerium S-H liegt die Begründung für die Notwendigkeit des neuen Erlasses in der Aufsichtspflicht der Lehrer bei Schulveranstaltungen, der sie mit der Sichtung der Formulare nachkommen können. Dabei können sie sich jedoch auf die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitgeber verlassen. Hier findet ihr den genauen Erlasstext und das auszufüllende Formular: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulrecht/Downloads/Erlasse/Downloads/sozialer_tag.pdf;jsessionid=DE15F6D9D9A7CD97C1A1D616C5A67B4F?__blob=publicationFile&v=1. Dieses stammt vom Bildungsministerium, auf den Inhalt hatten wir keinen direkten Einfluss. Bei Fragen dazu könnt ihr euch gern auch telefonisch an uns wenden: 04321/48906-0. Viele Grüße Anna-Lena Oltersdorf -Schüler Helfen Leben e.V.-

von SHL_AnnaLena am 10.07.2015, 15:42



Antwort auf Beitrag von SHL_AnnaLena

und vor allem nichts dafür geben an Spende Eltern dann unter Druck zu setzen und zu suggerieren dann müsst Ihr halt beschäftigen und was spenden halte ich für den falschen Weg. Ist wie bei Sponsorenläufen, an sich ne tolle Idee aber wenn beim Nachbar 15 Kinder klingeln die alle pro Runde 50ct wollen - woher soll der das nehmen ? dagmar

von Ellert am 10.07.2015, 19:13



Antwort auf Beitrag von Ellert

Hallo Dagmar, mein Kind hat nicht bei den Nachbarn geklingelt. Das Geld für die Runden hae ich selbst bezahlt. Viele Grüße Mehtab

von Mehtab am 12.07.2015, 23:12



Antwort auf Beitrag von Mehtab

ist doch nicht im Sinne des Erfinders. Unter dem Deckmäntelchen des Sozialen, werden die Eltern zur Kasse gebeten. Trini

von Trini am 14.07.2015, 15:51