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Schullandheim, Unfall in der freien Zeit.... ist das ein Schulunfall?

Thema: Schullandheim, Unfall in der freien Zeit.... ist das ein Schulunfall?

Hallo, Kind 1 ist mit der Schule verreist. Kommt morgen auch schon wieder. In einer Jugendherberge. Jetzt hat sie gestern Volleyball gespielt in der freien Zeit, wo keine schulischen Veranstaltungen waren. Sie hat sich den Finger ziemlich verletzt, nach der Beschreibung Kapselriss. Blau, dick, bewegungsunfähig. Die Lehrerin vermutet das, ich ebenso. Kann aber auch schlimmer sein. Sie waren nicht beim Arzt, sie hat es auch heute erst gesagt, dachte, es war nur eine Prellung, und hoffte auf Besserung über Nacht. Jetzt die Frage, ist das als Schulunfall zu melden? Da es in der Freizeit passiert ist? Wie lange habe ich Zeit, selbigen zu melden, falls ich es tun müsste/wollte? Vielen Dank. melli

von sojamama am 09.05.2019, 17:47



Antwort auf Beitrag von sojamama

Meine Tochter hatte sich auf einer Klassenfahrt in der Freizeit eine Rippenrellung zugezogen. War ein Schulunfall. Hier in RLP ist es so, dass eigentlich der Lehrer den Unfallbericht ausfüllen muss bis jetzt musste ich das aber immer übernehmen. Eine direkte Frist für die Abgabe des Berichts gibt es in RLP nicht, wie das bei euch ist, musst du evtl mal googeln. Alles Gute für den Finger? Geh möglichst schnell zum Arzt, wenn es operiert werden muss, sollte das so schnell eie möglich geschehen.

von Annika03 am 09.05.2019, 20:35



Antwort auf Beitrag von sojamama

Die gesamte zeit ist Schule - es ist ein Schulausflug, da gibt es sozusagen keine Freizeit, in der die Kids selbst verantwortlich wären. Wäre etwas anderes, wenn sie entgegen eines Verbotes gespielt hätte, sich unerlaubt entfernt hätte oder ähnliches. Unser Kind war zuletzt auch in der Jugendherberge und es wurde betont (und auch nachgefragt), ob die Kinder die ganze Zeit versichert wären etc.

von cube am 09.05.2019, 21:05



Antwort auf Beitrag von cube

Es ist nicht alles versichert, was auf Klassenfahrt passiert. https://www.klassenfahrten-magazin.de/heft413/gesetzliche-unfallversicherung.html Also den Unfall bei der zuständigen Unfallkasse melden und warten, wie dort entschieden wird.

von keks79 am 20.05.2019, 11:19



Antwort auf Beitrag von sojamama

Ja, das ist ein Schulunfall. Es gibt hier keine „Freizeit“, das Ganze ist komplett eine schulische Veranstaltung. LG

von Banu28 am 11.05.2019, 10:00