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Welcher Abschluss, wenn vor dem Abi abgebrochen wird? (NRW)

Thema: Welcher Abschluss, wenn vor dem Abi abgebrochen wird? (NRW)

Früher bedeutete der Abschluß der 10 Klasse am Gymnasium, doch zumindest die Erlangung der Fachoberschulreife. Ist das zwischenzeitlich geändert worden? Meine Schwester ist jetzt in der 12 Klasse und verpasst aufgrund einer Erkrankung gerade die Vorklausuren. Sie hat Panik, in diesem Jahr nicht aufholen zu dürfen und meint bei Abbruch hätte sie gar keinen gültigen Abschluss. Weiß jemand mehr? oder wo ich suchen könnte?

von Erdbeere81 am 13.03.2014, 11:18



Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Kann sie die nicht nachholen?

von bea+Michelle am 13.03.2014, 13:33



Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Einen Abschluss hat man nur, wenn man auch die entsprechende Prüfung gemacht hat. MfG

von 77shy am 13.03.2014, 13:36



Antwort auf Beitrag von 77shy

wenn sie (wie das hier üblich ist ) in der 10.klasse abgeschlossen hat mit dem MSA hat sie zumindest den realschulschulabschluss also den MSA. also ganz ohne abschluss stimmt dann nicht

Mitglied inaktiv - 13.03.2014, 14:50



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Den hätte sie nur, wenn sie nach der 10. Klasse ihre Abschlussprüfung gemacht und bestanden hätte. Ist sie allerdings durchgehend auf dem Gym gewesen, hätte sie nach der 10 auch keine Prüfung gehabt und somit auch keinen Abschluss. MfG

von 77shy am 13.03.2014, 15:41



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Die Regelung ist für ganz Nordrhein-Westfalen gleich, da es sich um Ländersache handelt. Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 13.03.2014, 17:29



Antwort auf Beitrag von 77shy

ist das bei euch anders? hier in berlin muss jeder nach der 10. eine MSA machen..auch die kids die durchgehend auf einem gym waren und ins abi gehen. dafür wurden zusätzlich zum abschlusszeugnis der 10.klasse 5 prüfungen in besstimmten fächern gemacht die zusätzlich benotet wurden udn somit (fast wie beim abi) ein notenschnitt der MSA bei rauskam

Mitglied inaktiv - 13.03.2014, 17:33



Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

so ging es einem aus dem Verein meines Sohnes - war am Abitur krank - konnte nichts machen - er bekam einen Nachtermin an dem er dann sein 1er Abi vollendete. Wenn man in der 10. Abgeht muss man auch Prüfungen machen wie die Realschüler auch dann hat man den Realschulabschluss - aber automatisch geht da gar nichts muss man vorher auch anmelden wenn man nach der 10. das Gymnasium verlassen möchte dann wird das alles anders gewertet - ich glaube zu beginn des 2HJ in der 9. muss man das anmelden wenn man in der 10. runter möchte - ich glaube so war es bei meinen Neffen. Ansonsten hat man gar keinen Abschluss Gruß Birgit

von Birgit67 am 13.03.2014, 14:22



Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Abschluesse/index.html Zitat: [..] Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse (im Schuljahr 2009/10 letztmalig am Ende der 10. Klasse) wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht. Der mittlere Schulabschluss wird nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben (im Schuljahr 2009/10 letztmalig am Ende der Sekundarstufe I, Klasse 10) [..] Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 13.03.2014, 14:23



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Ich (NRW) habe beim hiesigen Gym gefragt: Mit einem Versetzungszeugnis nach der 10 haben sie den Realschulabschluß.

Mitglied inaktiv - 13.03.2014, 14:57



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Frage beziehen! Danke, Fredda! Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 13.03.2014, 17:34



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Wir haben mit ihr diskutiert und überlegt, was wäre wenn ... um ihr den Druck zu nehmen

von Erdbeere81 am 14.03.2014, 00:42



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? Das war doch die Frage. Und ich habe hier bei der Schule gefragt, ja. Vielleicht kann das die AP ja auch machen.

Mitglied inaktiv - 14.03.2014, 12:35



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War ja auch nicht ironisch gemeint, sondern eins zu eins so wie ich es geschrieben hatte. Es war ja auch eher eine Reaktion darauf, dass hier - obwohl sich die Frage ganz klar auf Nordrhein-Westfalen bezog - geantwortet wurde, wie es in anderen Bundesländern ist. Deswegen war es so erfrischend, eine sich auf die Frage beziehende Antwort zu lesen ( was ja eigentlich wirklich 'normal' sein sollte). Und dazu noch mit Informationen aus erster Hand. Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 14.03.2014, 14:01



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Ach so, danke (Bin anscheinend schon forumsparanoid, sorry.)

Mitglied inaktiv - 14.03.2014, 14:24



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Forumsparanoid.... LOL!!!!! Grüße Sodapop :D

Mitglied inaktiv - 14.03.2014, 17:40



Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

ich bin ziemlich sicher, dass deine Tochter, da sie G8 zu machen scheint, mit Beendigung der 11. ´Klasse die Fachhochschulreife erworben hat. Nach der 9. Klasse hat sie die Fachoberschulreife mit Qualifikation erworben.

von 3wildehühner am 13.03.2014, 15:29



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

G8 ist aber erst nach der 12 zu Ende. Bei uns in Hessen hat man erst einen Abschluss, wenn man auch die dazugehörige Prüfung bestanden hat. Geht man nach der 12 oder 13 ohne Prüfung oder als Durchfaller ab, hat man nicht mal einen Hauptschulabschluss. MfG

von 77shy am 13.03.2014, 15:45



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Also, ich habe dann auch mal gegoogelt, man hat nach der 11. Klasse bei entsprechenden Leistungen, den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Macht man ein einjähriges gelenktes Praktikum oder eine Berufsausbildung, hat man die Fachhochschulreife. So steht es in der Infobroschüre des NRW-Schulministeriums

von 3wildehühner am 13.03.2014, 15:47



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Ich habe gerade gelesen, dass man in NRW zwar nach der 9. Klasse die Qualifikation zur gymnasialen Oberstufe erwirbt, aber erst nach der 10. Klasse die Fachoberschulreife erhält. Ganz schön kompliziert!

von 3wildehühner am 13.03.2014, 15:52



Antwort auf Beitrag von 77shy

Die Frage lautete doch ganz eindeutig, wie es in Nordrhein-Westfalen gehandelt wird. Da interessiert es doch eigentlich nicht die Bohne, wie es "bei euch" in Hessen gehandhabt wird. Vor allem nicht mit deinem absolutem: "Genau, da hat sie keinen Abschluß!" ein paar Zeilen oberhalb... Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 13.03.2014, 17:32



Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Hallo, leider kann ich dir zu NRW nichts sagen, hier in Bayern hat man bei bestandener 10. Klasse Gymnasium automatisch den mittleren Schulabschluss, ohne weitere Prüfung. VG Goldbear

von Goldbear am 13.03.2014, 15:53



Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Die Jahrgangstufe 12 hat sie ja offenbar fertig, dann kommt es evtl. auch auf die Kursbelegung an. Wobei sie ja notfalls, wenn sie die Höchstverweildauer in der Oberstufe noch nciht hat, ein Jahr dranhängen kann. Oder, wenn es sich nur um kurzfristige Versäumnisse mit ärztlichemAttest handelt, auch die Klausuren nachschreiben kann. Offizielle "Vorabiklausuren" gibt es übrigens nicht, es handelt sich um ganz normale Klausuren der Qualifikationsphase. Hier noch der LInk zur APO-GOSt http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/GY-Oberstufe-SekII/APO_GOSt_SekI_6Jahre.pdf Viele liebe Grüße Jule

von Jule9B am 13.03.2014, 19:36



Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Sorry, das musste fett, weil es ja immer wieder welche gibt, die selbstbewusst vorgetragene vermeintliche Fakten glauben. Auch in Hessen können die Schüler am Gymnasium sozusagen "automatisch" den mittleren Bildungsabschluss haben und müssen keine gesonderte Prüfung ablegen. Der Link, der es erklärt, ist hier. Er ist sehr ausführlich und behandelt alle Varianten von G8 und G9 : http://verwaltung.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=6ad040bf067e5d18d6fd0829c1493e78 Gruß Anna (in BaWü am Gymnasium : Bestehen von Klasse 9 ist gleich dem Hauptschulabschluss, Bestehen von Klasse 10 ist gleich dem Realschulabschluss)

von .Anna. am 14.03.2014, 01:00



Antwort auf Beitrag von .Anna.

Und zum erfolgreichen Bestehen der 10. Klasse gehört die Abschlussprüfung. Wenn man die als Gymnasiast macht, hat man auch den Realschulabschluss. Aber automatisch macht man die Prüfung nicht! Und ohne diese Prüfung hat man keinen Abschluss. Da reicht auch nicht NUR ein Zeugnis... MfG

von 77shy am 14.03.2014, 08:10



Antwort auf Beitrag von 77shy

Das stimmt nicht! Man braucht in Hessen keine Prüfung, Mit dem Versetzungszeugnis in Klasse 11 kann man sich der Mittleren Reife gleich stellen lassen. Ein Problem wird es nur, wenn man das Gymnasium nach der 9ten Klasse verlässt und keine Oberstufe besucht. Dann gibt es aber eine Modellversuch, bei dem man nach Ende der 9ten Klasse die Prüfung mitschreiben kann und die mittlere Reife erreicht. Man muss dann aber versichern keine weiterführende Schule zu besuchen. Total kirre. LG

von Julia+Christopher am 14.03.2014, 08:22



Antwort auf Beitrag von Julia+Christopher

Auf "unseren" Schulen wurde es uns so extra erklärt. Eben, dass man bedenken sollen, dass die Kinder gar keinen Schulabschluss haben, wenn sie vom Gym abgehen und keine Prüfung gemacht haben. So ist das ja bei jedem Schulzweig: keine Prüfung - kein Abschluss (Haupt, Real und Gym). Das ist auch der Grund, warum bei uns viele (auch wir) den Weg über die Realschule, die Abschlussprüfung und dann erst zum Gym gehen. MfG

von 77shy am 14.03.2014, 08:32



Antwort auf Beitrag von 77shy

Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) Vom 14. Juni 2005 § 39 Gleichstellung mit dem Abschluss der Jahrgangstufe 9 (Hauptschulabschluss) und dem mittleren Abschluss (Realschulabschluss) [..] (2) Das Zeugnis der Schülerinnen und Schüler, die in einem Gymnasium oder dem Gymnasialzweig einer schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschule mit 6-jährig organisierter Mittelstufe oder einer schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschule in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt sind, steht dem mittleren Abschluss (Realschulabschluss) gleich. Das Gleiche gilt für Schülerinnen und Schüler einer 5-jährig organisierten Mittelstufe, die zur Qualifikationsphase nach § 12 der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009 (ABl. S. 408) in der jeweils geltenden Fassung zugelassen wurden. Das Gleiche gilt entsprechend, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eines Gymnasiums oder des Gymnasialzweigs einer schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschule mit 6-jährig organisierter Mittelstufe oder einer schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschule zwar nicht in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt wurde oder als Schülerin oder Schüler mit verkürztem gymnasialen Bildungsgang nicht zur Qualifikationsphase zugelassen wurde, die Erteilung des mittleren Abschlusses aber unter entsprechender Anwendung der Versetzungsbestimmungen des mittleren Bildungsganges möglich gewesen wäre. Quelle:"http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1d9b/page/bshesprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=hevr-Pr_SekIBiGPrVHEV7P39&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint" Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 14.03.2014, 09:14



Antwort auf Beitrag von 77shy

Manchmal darf man den Lehrern auch nicht glauben. 10. Klasse ist in Hessen automatisch Realschulabschluss. Wenn das der einzige Grund war, weswegen ihr die Realschule gewählt habt, dann habt ihr euch einen Bärendienst erwiesen.

von shinead am 14.03.2014, 14:11



Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

.... hat man das doch bundesweit geändert, dass jemand trotz 12 gymnasialen Jahren ohne Abschluss dasteht, oder nicht? Da war es doch so, dass der Täter nicht zum Abi zugelassen wurde und dann ohne jeglichen Abchluss dastand. Einer der Gründe für die Tat war dann meine ich diese Perspektivlosigkeit. Aufgrund dieser Erfahrungen hat die Politik das dann geändert.

von jippieh am 14.03.2014, 10:05



Antwort auf Beitrag von jippieh

abschlüsse gibt es nur noch mit prüfungen!!!

von wesermami am 17.03.2014, 15:45



Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Meine Schwester ist auch in der 12 Klasse und mach Abitur. Sie sagt mit Zulassung zum Abi hat sie die allgemeine Fachhochschulereife..egal ob sie besteht oder nicht Nach der 11 hatte sie den theoretischen Teil der Fachhochschulreife.Eine Freundin von ihr ist im letzen Jahr abgegangen. Ist aber in Niedersachsen

von ina91 am 19.03.2014, 10:29