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Auslandsaustausch- was tun?

Thema: Auslandsaustausch- was tun?

Hallo, meine 15-jährige Tochter möchte gern einen 3-monatigen Auslandsaustausch machen. Leider ist ihr Vater/ mein Exmann dagegen. Welche Möglichkeiten hat sie/ habe ich, diesen Austausch doch durchzuführen. Wir werden natürlich weiter mit ihm reden und versuchen ihn zu überzeugen, aber das ist eher schwer. Wie ist da die rechtliche Lage? Kann er das tatsächlich verbieten und sie hat keine Chance? Vielen Dank für Eure Antworten. Liebe Grüße Eselchen

von Eselchen am 22.01.2019, 10:40



Antwort auf Beitrag von Eselchen

Frag mal im Alleinerziehende Forum...

von Itzy am 22.01.2019, 15:44



Antwort auf Beitrag von Eselchen

Hallo, Wenn der Vater sich ohne wirklich stichhaltige Begründung weigert seine Zustimmung zu geben, kann man auch zum für das Kind zuständigen Amtsgericht gehen und dort um die Ersetzung seine Unterschrift erbitten. Du solltest in einem Schreiben genau auflisten wann und wie oft du den Vater um Unterschrift gebeten hast, den genauen Ablauf der drei Monate beschreiben, darlegen warum es ein Gewinn für das Kind ist. Idealerweise hast du den Vater schriftlich mit Einschreiben vorher um die Zustimmung gebeten. Übrigens würde ich den Vater nicht vorwarnen dass du ansonsten zum Gericht gehst. Dann ist der Schock umso größer, denn das Gericht wird ihn vermutlich noch Mals anschreiben und um Stellungnahme bitten. Was er damit aber lernt ist, dass er keine Machtspielchen spielen kann. Denn wenn er keine wirklich stichhaltige Begründung hat, wird das Gericht zu 99 % dem Auslandsaufenthalt zustimmen. Du siehst also, du brauchst nicht zwingend seine Unterschrift, aber Macht hat er deswegen auch nicht über euch. LG D

von desireekk am 22.01.2019, 17:44



Antwort auf Beitrag von Eselchen

Ich empfehle dir einen Antrag beim Familiengericht zu stellen ohne Vorankündigung beim KV. Kürzlich habe ich das in einer anderen Angelegenheit getan , wo mein Kind etwas wollte und der KV dagegen war . Der KV konnte nicht mal schlüssig erklären , warum er dagegen war . Als es darum ging , das Verfahren zu eröffnen und es damit kostenpflichtig geworden wäre , hat der KV zugestimmt .Übrigens zahlen die Kosten , zumindest in meinem Fall , beide Eltern . Ich drücke deiner Tochter die Daumen , das ihr Herzenswunsch in Erfüllung geht .

von Pimboli am 25.01.2019, 16:03