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Erziehungsauftrag bei Abwesenheit

Thema: Erziehungsauftrag bei Abwesenheit

Wer hat das schon einmal wie gehandhabt. Wir sind weg, nicht ganz 3 Wochen. Teilweise im Funkloch, nicht zu erreichen. Mal eben heimfliegen ist auch nicht immer möglich. Das zur Situation. Kind1 ist 18. Kind2 ist 16. Beide gehen in die selbe Schule. Ich hätte jetzt Kind1 eine Erziehungsvollmacht für Kind2 geschrieben. Die Nachbarn bekommen einen Schlüssel. Das wäre jetzt der Plan. Sollte ich die Schule/Klassenlehrerinnen informieren? Und was wäre noch zur Vorsorge sinnvoll? Kind1 kann das Auto nutzen, genug Bargeld lassen wir da, davon ab haben die Kinder eigene Konten auf die wir Geld, sofern wir in einem Netz sind, überweisen könnten. Noch sinnvolle Ideen?

von Caot am 23.09.2022, 09:36



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Was soll denn diese Erziehungsvollmacht für eine Funktion haben?

von Lena_1922 am 23.09.2022, 09:56



Antwort auf Beitrag von Lena_1922

Uns zu ersetzen.

von Caot am 23.09.2022, 10:04



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Da reicht keine Erziehungsvollmacht. Für medizinische Entscheidungen etc. muss man das Sorgerecht haben. Du müsstest also eine Sorgerechtsvollmacht ausstellen. LG Inge

von IngeA am 24.09.2022, 00:26



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Heißt, Kind 1 wäre im Zweifel berechtigt, mit Kind 2 zum Arzt zu gehen und ggf. Entscheidungen von Tragweite zu treffen zB? Und: Kind 2 hat auf Kind 1 zu hören? Die Vollmacht muss eine bestimmte Form haben, um rechtsgültig zu sein - wirst du aber sicher ergoogelt haben :-) Ob Zweiteres passieren wird/nötig sein wird - das kannst du wohl besser beurteilen ;-) Ich würde es wohl der KL/Schule mitteilen - Murphy´s Law: genau in der Zeit passiert irgendetwas, wo ihr eigentlich unterschreiben müsst, irgendeine Entscheidung getroffen werden soll oder weiß der Geier was. Dann wissen die wenigstens Bescheid, dass ihr eben erst ab x wieder im Lande seid oder sie sich an Kind 1 wenden müssen.

von cube am 23.09.2022, 12:08



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Ja. Und auch ja, Kind2 muss auf Kind1 hören. Aber das ist bei meinen kein Problem. Die vertrugen und vertragen sich sowieso. Zumindest bisher. Die KL*in Kind2 werde ich kurz per eMail informieren. Man weiß nie. Ich hab auch lieber eine Info zu viel als eine zu wenig.

von Caot am 26.09.2022, 07:40



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eine vertrauensperson für die "kinder " wäre mir am wichtigsten . wo sie hinkönnen wenn es probleme gibt die man nicht jedem sagen würde. in der schule hätte ich es eher nicht erwähnt, nicht dass überambitioniert hingeschaut wird und probleme entdeckt werden die keine sind. grundstzlich macht man sich aber immer zu viele sorgen , am ende klappt es immer einwandfrei

Mitglied inaktiv - 23.09.2022, 12:09



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Genauso, Pauline. Ich hätte mich wohl bekreuzigt, wenn meine Mutter bei ihrem einzigen urlaub soas angestellt hätte - und wir warendeutlich jünger allein. Übrigens in Zeiten ohne Internet, und sie hatt auch nciht unebdingt die Mittel , mal eben so in einen Zug zu springen. ABER passiert ist genau nichts. Und wenn, ist ja vermutlich eins der beiden nicht mehr kleinen Kinder so ansprechbar,. daß es die Sachlage erklären kann. Dann findet man sicher heraus, wie man den "Kindern" helfen kann. Ich würde als Loslösung betrachten und meinen Kindern vertrauen,also etwas zutrauen. .Die meisten kommen in auch in Krisen recht gut klar - wenn die Erwachsenen sie mal lassen. Schöne Reise!

von DK-Ursel am 24.09.2022, 19:20



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Naja, spätestens wenn man den Notfall schon erlebt hat, wird man wohl einfach etwas vorsorglicher. Erlebt hab ich‘s schon, Kind2 im Krankenhaus. Gott sei Dank gab es eine Bevollmächtigte. Alles andere ging dann mit der Ärztin und den Schwestern telefonisch zu klären. Hier jetzt aber bin ich nicht erreichbar. Es bedarf also eine Person, die für uns Eltern entscheiden kann. Sorgen mache ich mir keine, trotzdem hätte ich den Fall der Fälle gerne abgeklärt. Gerade haben wir auch eine Notfallnummer des Veranstalters bekommen. Es scheint also, dass es noch weitere Dritte mit meinen Gedanken gibt.

von Caot am 26.09.2022, 08:12



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Ich würde die Erziehungsvollmacht einmal Kind 1 übergeben, aber noch einmal ein Exemplar an eine gut zugängliche Stelle legen, falls Kind 1 sein Exemplar genau dann nicht findet, wenn er/sie es braucht. Die Schule würde ich nicht informieren, geht die nichts an.

von Silvia3 am 23.09.2022, 12:34



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Bin bei pauline-maus: Wichtiger als der Schlüssel ist ein Ansprechpartner (Freundin von Dir? Verwandte? Gute Nachbarn?), wenn mal was richtig schiefläuft. Jemand, der jederzeit erreichbar ist, sofort kommt und vertrauenswürdig ist. Und nee, die Schule muss man nicht informieren, das ist übertrieben. Wenn Du Dir sehr viele Gedanken und Sorgen machst, dann würde ich überlegen, ob Du die beiden wirklich allein lassen willst. Man muss schon auch gelassen sein und vertrauen. LG

von Bela66 am 23.09.2022, 14:30



Antwort auf Beitrag von Bela66

Hätte es trotzdem gerne geklärt. Ich mache mir weder zu viele Gedanken noch mache ich mir Sorgen. Für mich sind diese Gedanken normal. So wie mein Großer Punkt 18 eine Patientenverfügung ausgestellt hat und einen Organspendeausweis plus ich eine Bankvollmacht habe. Haben wir ganz unaufgeregt geklärt.

von Caot am 26.09.2022, 07:24



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Einige schreiben ja, dass sie nicht die Schule informieren würden. Bei unserer Schule ist es so, dass ein Notfallkontakt hinterlegt sein muss. Es ruft auch nicht jede Schule den Notarzt. Ich weiß von einer Mutter, dass sie selber kommen und ihren Sohn ins Krankenhaus fahren musste. Er hatte beide Arme gebrochen. Das war allerdings die Grundschule und nicht die Schule, auf der meine Tochter jetzt ist. Vielleicht fragst du mal bei euer Schule nach, wie die das handhaben.

von Carmar am 24.09.2022, 11:10



Antwort auf Beitrag von Carmar

Na auch ein Notfallkontakt ist nicht immer vor Ort und kann ja mal im Urlaub sein. In deinem Beispiel hätte ich, da oft auf Geschäftsreise und Notfallkontakt wäre eben im Urlaub, zB darauf bestanden, dass die den Krankenwagen rufen. Andernfalls hätte ich selbst den Krankenwagen angerufen. Das ist ja sonst fast unterlassene Hilfeleistung! Ein 16-jähriger kann aber zB auch sagen, dass der Bruder oder die Schwester zuständig ist und die angerufen werden sollen. Wenn der 16-jährige nicht reden kann weil schwerkrank/bewusstlos, rufen ja wohl hoffentlich alle Schulen den Notarzt. Auch in eurer Grundschule.

von EinTraumWirdWahr am 24.09.2022, 12:09



Antwort auf Beitrag von EinTraumWirdWahr

Ein 16-jähriger kann ja in so einem Fall auch Taxi fahren, so handhabt das unsere Schule. Ein Grund für einen RTW wären die gebrochenen Arme nicht (außer bei massiven Schmerzen). LG Inge

von IngeA am 24.09.2022, 19:14



Antwort auf Beitrag von IngeA

Meinetwegen auch so. Aber dass die Mutter Nonplusultra ist, oder die Kontaktperson, glaube ich nicht. Hängt ja wohl von den Umständen ab.

von EinTraumWirdWahr am 25.09.2022, 13:24



Antwort auf Beitrag von Caot

Würde weder etwas schreiben, noch die schule informieren. Vll jemanden auswählen, der das kleine kind von der polizei abholt, wenn das große kind nicht fahrtauglich ist. Kam bei mir im freundeskreis 2x vor, dass das notwendig wurde.

von Sue_Ellen am 25.09.2022, 08:17



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von Caot am 26.09.2022, 07:35