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Wohnungsauszug - muß ich alle Wände weiß streichen?

Thema: Wohnungsauszug - muß ich alle Wände weiß streichen?

Hallo, ich wollte demnächst ausziehen und frage mich ob ich die ganze Wohnung weiß streichen muß oder nicht? Ich habe sie mit weißen Wänden übernommen und habe sie komplett in anderen Farben gestrichen. In meinem Mietvertrag steht das ich die Wóhnung in sauberem Zustand übergeben muß mit allen Schlüsseln. Vom streichen oder tapezieren steht da nichts. Habe unterschiedliche Aussagen gehört und bin mir jetzt nicht sicher und hoffe das hier jemand Bescheid weiß. lg

Mitglied inaktiv - 22.02.2012, 09:20



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Wenn du dezente Farben (helle Farben OHNE irgendwelche aufgemalten Bordüren) jetzt an den Wänden hast, dann musst du nicht weißen. Hast du aber braun, dunkles rot, lila und sowas dran, dann musst du weißen!

Mitglied inaktiv - 22.02.2012, 09:27



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das was manuela sagt stimmt hab gerade in einer zeitung darüber einen bericht gelesen..nur bei extremen farben musst du streichen sonst net.. lg

von Dani208 am 22.02.2012, 09:33



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Nach Absprache mit dem Vermieter können auch dunkle Farben bleiben.

von Sandyyy am 22.02.2012, 10:27



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Selbst, wenn im MV steht "bei Auszug weiß streichen", müsstest du nicht. Gibt diverse Urteile (das auch schon seit Jahren), dass die Wände lediglich HELL + SAUBER hinterlassen werden müssen. Nur extreme oder dunkle Farben oder verschmutzte Wände müstest Du im Originalzustand zurück geben.

von hubbabubba am 22.02.2012, 10:41



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Also ich hab die Wohnung so übernommen wie sie war und ich gebe sie auch so wieder ab. Wenn ich was hätte anders haben wollen, hätte ich es mir anders streichen müssen, wenn der nächste was anderes will, soll der jenige sich das auch selbst machen. Bringt ja nix wenn ich die Wände weiß streiche und der nächste wieder ne andere Farbe drüber streicht. Aber ich denke das kommt halt auch drauf an, wie man die Wohnung bekommen hat. War sie neu renoviert und schon weiß gestrichen, muss man meiner Meinung nach die Wohnung auch wieder so verlassen, wie man sie vorgefunden hat. Eine Einbauküche muss man ja auch gründlich putzen, bevor man sie weitergibt. Ich denke ist von Fall zu Fall verschieden. Würde den Vermieter fragen oder im Mietvertrag nachschauen, wie es sich verhält. Alles Gute :-)

Mitglied inaktiv - 22.02.2012, 12:24



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Die Karlsruher Richter des BGH haben klargestellt, dass Vertragsklauseln, die ein Streichen der kompletten Wohnung mit der Farbe Weiß vorschreiben, die Gestaltungsfreiheit des Mieters zu stark einschränken und unangemessen benachteiligen und daher ungültig sind. Der Mieter muss in einem solchen Fall überhaupt nicht renovieren. Vertragsklauseln, die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abwälzen und dabei Farbvorgaben enthalten, sind nach Ansicht der Richter nur wirksam, wenn sie sich ausschließlich auf den Auszugszeitpunkt gelten und dem Mieter ausreichend Gestaltungsspielraum lassen. Für den Vermieter sei es dagegen entscheidend, die Wohnung nach dem Auszug des Mieters in einem Zustand zurückzuerhalten, der eine schnelle Weitervermietung ermöglicht. Das bedeutet allerdings nicht, daß die Wohnung per Klausen blütenweiß erstrahlt. Auch eine „Dekoration in anderen dezenten Farbtönen“ sei möglich, so die Richter. Dies sei auf für den Mieter in Hinblick auf die Gestaltung der Wohnung während der Mietdauer nicht unerheblich, da der Mieter möglicherweise aus wirtschaftlichen Gründen – um nicht extra für den Auszug komplett neu zu renovieren – bereits vorher die Wohnung in der für den Auszug vorgesehenen Farbe anstreicht. Also nein, musst du nicht. Find ich auch super. Bei uns steht dieses Jahr auch noch ein Umzug an.

von August-Wurmi am 22.02.2012, 15:56