Hallo!
Was ist wenn ich 6 Monate gearbeitet hab und die anderen 6 Monate Arbeitslosengeld bekommen habe. Wir das Arbeitslosengeld angerechnet oder werden die letzten 6 Monate mit 0 gerechnet. Hab jetzt schon verschiedene Varianten im Netz gelesen, steig da irgendwie nich durch.
Hat jemand Erfahrung damit?
Mitglied inaktiv - 13.03.2009, 09:39
Antwort auf diesen Beitrag
Bin auch in den letzten 4 Wochen vor Mutterschutz arbeitslos geworden, durch befristeten Arbeitsvertrag. Zur Elterngeldberechnung zählen dann nur die richtig gearbeiteten Monate. Nicht die Arbeitslosenzeit.Rechne den Verdienst der 6 Monate zusamme und teile sie auf 12 Monate auf. So rechnen die das. Und danach wird dein Elterngeld berechnet.
LG Carina
Mitglied inaktiv - 13.03.2009, 11:46