Hallo in die Runde,
ich brauche euren Rat. Ich bin noch bis Juli mit meinem 1. Kind in Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger, ET Ende September. Eigentlich müsste ich Ende Juli wieder anfangen zu arbeiten, aber da ich in der Gastronomie arbeite und es hochschwanger nicht zu schaffen wäre, wird es dann eher auf eine Krankmeldung und dann den Mutterschutz hinauslaufen. Zumindest klingt es für mich am Logischsten. Ich beziehe im Moment ALG 2, habe aber theoretisch einen bestehenden Arbeitsvertrag. Nun zur Elterngeld Berechnung. Wie wird das berechnet und was steht mir zu? Habe gelesen, Leute die in den letzten 12 Monaten ALG 2 bezogen haben, bekommen 300€ Basis Elterngeld. Woanders habe ich wiederum gelesen, ALG 2 wird außenvor gelassen und es gilt der Verdienst vor der 1.SSW. Kennt sich jemand aus? Danke euch!
von
terry1511
am 25.01.2021, 21:19
Der verdienst der letzten 12 Monate wird heran gezogen, ausgeklammert werden Monate, in denen du Elterngeld bezogen hast. Läuft dann vermutlich auf die 300 Euro Basis Elterngeld hinaus.
von
Lotusblume84
am 25.01.2021, 23:10
Leider kann ich dir deine Frage nicht beantworten. Ich weiß lediglich, dass die ersten 12 Monate Elterngeld ausgeklammert werden bei der Berechnung des neuen Elterngeldes. Aber um das bei dir genau zu berechnen, müsste man wissen wie lange du bereits in Elternzeit bist.
Mich würde aber mal interessieren wie es möglich ist ALG II trotz bestehendem Arbeitsvertrag zu beziehen?
Da wäre ich wirklich neugierig drauf...
von
Tanja_1989
am 26.01.2021, 08:33
Ich bin nun seit 1,5 Jahren in Elternzeit.
Es ist möglich, da jede Frau (oder auch Mann) 3 Jahre Anspruch auf Elternzeit hat.
Da wir nach dem 1. Jahr keine Betreuung für unseren Sohn gefunden haben, der Elterngeldanspruch verbraucht war und mein Mann noch in der Ausbildung ist, werden wir sozusagen vom Staat unterstützt.
Wir sind froh, dass es das gibt. Es ist dennoch nervenaufreibend und kein Vergleich zum normalen Verdienst.
von
terry1511
am 26.01.2021, 12:32
Wenn es die Möglichkeit gäbe, dass du wieder arbeitest, aber in ein Beschäftigungsverbot erhältst (müsste aktuell sofort so sein wegen des Infektionsrisikos), dann würden diese Monate auch ausgeklammert werden.
Zusätzlich kannst du die ersten 12 Monate der Elternzeit des ersten Kindes ausklammern lassen. So müsstest du auf mehr als 300€ kommen, da u.a. Zeiten vor deiner Elternzeit angerechnet werden würden.
Zusätzlich hättest du dein Gehalt im beschäftigungsverbot und nicht nur ALG2.
Besprich das doch mal mit deinem FA und Arbeitgeber.
von
Tante_Erna
am 27.01.2021, 14:40