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wichtige frage zur zuzahlung von krankenhausaufenthalt in ss

Thema: wichtige frage zur zuzahlung von krankenhausaufenthalt in ss

hallöchen, hab mal ne wichtige frage an euch! ich lag während der ss im krankenhaus und muss deshalb ja zuzahlen bei der AOK, habe aber nun gehört dass man generell bei krankenhausaufenthalt während der ss nichts zahlen muss, oder trifft das doch nur auf den aufenthalt zur geburt zu ??? schonmal im voraus danke für eure antworten!! liebe grüße steffi

Mitglied inaktiv - 10.12.2003, 13:31



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Ich lag 10 Tage im Krankenhaus am Anfang meiner Schwangerschaft mit verdacht auf Eileiterschwangerschaft. Und mußte auch Aufenthalt zahlen. Gruß pentelha

Mitglied inaktiv - 10.12.2003, 13:35



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Hallo, weiß nicht genau, wie das geregelt ist, aber ich war im Juli wegen einer Fehlgeburt + Ausscharbung im Krankenhaus und mußte den Zuschlag auch zahlen :-( Gruß, Nicole

Mitglied inaktiv - 10.12.2003, 13:37



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Hallo ich lag 3mal während der SS im KH. in der 29.SSW und der 34.SSW wegen Wehen und schließlich dann zur Geburt. Ich msste die ersten beiden Male zuzahlen, zur Geburt dann natürlich nicht. Ich dachte erst, ich käme um die Zuzahlungen drumrum, weil jedes Mal Einweisung zur Geburt auf dem Überweisungsschein stand, war aber leider nicht so. LG nicki

Mitglied inaktiv - 10.12.2003, 13:37



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ich lag auch in der 13.SSW im Krkh. was ich zahlen mußte, du mußt in der SS nur nicht bezahlen wenns rund um die Geburt geht sonst leider schon!

Mitglied inaktiv - 10.12.2003, 13:58



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Hallo, also das ist so, die Krankenkasse zahlt 6 Tage Krankenhausaufenthalt für die Entbindung. Ich war letztes Jahr einmal zur Weheneinleitung im Krankenhaus, hat aber nicht geklappt und dann zur Entbindung 2 Wochen später. 6 Tage hat die Krankenkasse insgesammt bezahlt und ich den rest, da eine Einleitung ja mit der Geburt zu tun hat. Alles was nur Schwangerschaftsbedingt ist und nicht mit der Geburtzu tun zahlt die Kasse generell nicht. Gruß Sandra Sandra

Mitglied inaktiv - 10.12.2003, 14:25



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ot

Mitglied inaktiv - 10.12.2003, 14:29



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hallo meine erfahrungen sind folgende: ich lag während meiner ss 14 tage im kkh - wegen einer hautkrankheit. das musste ich damals selber bezahlen...soweit ich das mitbekommen habe muss man nur den aufenthalt nach der geburt aber nicht zahlen... lg

Mitglied inaktiv - 10.12.2003, 14:35



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Hallo Also ich war sonntag auf montag im Krankenhaus - mußte zahlen dann kam unser sohn am Mittwoch nacht zur Welt und ich blieb bis samstag mußte nichts zahlen - nach einem halben jahr habe ich einen anruf vom krankenhaus bekommen ich möchte doch bitte meine bankverbindung mitteilen damit sie mir das geld von der einen nacht zurück überweisen können, mit der begründung das unser sohn inerhalb 6 Tage auf die welt gekommen ist. MfG Nicole

Mitglied inaktiv - 10.12.2003, 14:37



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Hallo, ich lag 2 Wochen (2001) wegen vorzeigigen Wehen im kh und mußte nichts bezahlen. lg monika

Mitglied inaktiv - 10.12.2003, 15:04



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hi! ich lag 5 wochen im krankenhaus und ich musste kein tagegeld zahlen... aber ich weiß nicht obs vielleicht auch daran lag, dass ich noch nicht volljährig bin. lg Franziska

Mitglied inaktiv - 10.12.2003, 22:23



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...trotz Einweisung des Arztes bei 7 Tage über ET und Geburt des Wurschtels 19 T ü. ET den Aufenthalt der kasse zahlen, da die Überweisung nicht direkt zur Geburt erfolgte sondern nur zur Überwachung und Kontrolle... LG Robbie

Mitglied inaktiv - 11.12.2003, 07:45