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Wer zahlt denn nun den Krankenwagen??

Thema: Wer zahlt denn nun den Krankenwagen??

Hallo Ihr! Bin mir nicht sicher, wie es ist??! Meine Hebamme war vorhin hier und hat mich mal wieder untersucht. Das Köpfchen meines Babys liegt unten aber eben nicht fest im Becken! (Sie schiebt das auf ein wenig zu viel Fruchtwasser. Aber meine eigentliche Frage, wenn die Fruchtblase jetzt platzt und ich den Krankenwagen rufe, muß ich Diesen dann später selber zahlen oder übernimmt das die Kasse (AOK)? Meine Hebamme hat mir ja gesagt ich muß nen Krankenwagen rufen!! Gruß. Jule

Mitglied inaktiv - 21.03.2007, 12:13



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Hallo Jule, da der Transport medizinische notwendig wäre, übernimmt es die KK. Denk aber dran, dass der Krankenwagen dich nur ins nächstgelegene KKH bringt. Willst du in ein anderes, musst du die Mehrkosten selber übernehmen (falls die das überhaupt machen). LG, Silke

Mitglied inaktiv - 21.03.2007, 12:18



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Ich glaube wenn das Baby noch nicht im Becken liegt und die Fruchtblase platzt musst du den Krankenwagen nicht zahlen. Wenn das Baby aber schon im Becken liegt und es kommen könnte wird das nicht als Notfall angesehen und du könntest dir auch ein Taxi holen deswegen zahlen die das nicht! LG Linda

Mitglied inaktiv - 21.03.2007, 12:20



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Also, ich habe von meiner FÄ einen Transportschein bekommen. Also zahlt hier in jedem Fall die Krankenkasse! LG Angelmue

Mitglied inaktiv - 21.03.2007, 12:22



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Hallo, ich habe damals für den Notfall einen Transportschein ins Krankenhaus bekommen. So brauchte ich nichts zahlen. Aber wenn du selber anrufst musst du die Kosten selber tragen, ich weiß aber nicht ob es nur 10 € sind oder mehr. PS Frag mal bei deiner FA nach einem Transportschein. Hab grad mal nachgeschaut hab den von meinen Sohn von 2005 noch da steht drauf: Verordnung zur Krankenhausbehandlung, Deine Klinik wo du entbinden wirst (Dein Wohnort) Gruß Doreen

Mitglied inaktiv - 21.03.2007, 12:30



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Wenn Du den Krankenwagen rufst, dann musst Du ihn nicht bezahlen. Du rufst ihn ja nicht, weil Du zu geizig oder zu faul bist, sondern weil Du Dir Sorgen um Dich und Dein Baby machst. Eine wirkliche medizinische Notwendigkeit ist dann zu unterstellen, vor allem weil es ja zum nächsten Krankenhaus und nicht zur Frauenarztpraxis geht. Einen Transportschein benötigst Du nicht unbedingt, denn auch der Arzt, der Dich im KH empfängt, kann dem Rettungsdienst diesen Schein aushändigen und somit zahlt die Kasse.

Mitglied inaktiv - 21.03.2007, 16:17