Schwanger - wer noch?

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Wer kann mir helfen???

Thema: Wer kann mir helfen???

Hallo zusammen. Bin in der 12. Woche schwanger und habe noch einen befristeten Vertrag bis zum 31.12.2009. Natürlich hoffe ich, dass er in den nächsten 4 Wochen verlängert wird... ;o) Gehen wir mal davon aus, dass meine SSW vorher "auffliegt" und mein Vertrag nicht verlängert wird wer zahlt mir dann das Mutterschaftsgeld? Ganz normal die KK oder das Arbeitsamt? Die KK zahlt ja nur 13,00 € pro Tag. Wer zahlt dann den täglichen Differenzbetrag? Wie siehts aus mit dem Elterngeld? Beantrage ich das 8 Wochen nach der Geburt, also nach dem Mutterschaftsgeld oder muss ich das sofort ab dem Tag der Geburt beantragen? Wenn ich das Elterngeld auf zwei Jahre strecken lasse, habe ich dann noch die Möglichkeit ALG II aufstockend zu beantragen, um den Lebensunterhalt zu sichern? (Mein Freund arbeitet nur auf 400€ Basis, also ist ja klar, dass das Elterngeld dann nicht ausreichen würde)!!! Für schnelle und viele Antworten bin ich dankbar. Liebe Grüße Jessi

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 20:23



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hmm,mal ne andere frage? bist du nicht nach bekannt werden der schwngerschaft dem arbeitgeber bescheid zu sagen??

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 20:26



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gutes deutsch,war nebenbei am telefonieren:-) Nochmal...bist du nicht verpflichtet dem arbeitgeber direkt nach bekannt werden der schwangerschaft bescheid zu sagen???

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 20:29



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Normalerweise war es ja so, dass man nach dem 3. Monat bescheid geben musste. Nun gibt es aber wohl ein neues Gesetz das besagt, dass ich meinem AG gar nicht bescheid geben müsste... Ich könnte ihm praktisch sagen, dass ich morgen nicht mehr komme, da meine Schutzfrist beginnt! :o) Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 20:32



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Naja das Prob hier wird sein, das der AG eine Bescheinigung vom FA brauch damit er die Bestätigung der SS hat, die meisten AG kopieren einfach einen Teil im Mutterpass, war bei mir so und kenne ich von anderen auch. Spätestens da sieht er ja das du es schon vorher wusstest und dann fliegt eh alles auf deshalb macht dein Vorhaben nicht wirklich Sinn. Ich würds sagen denn du bringst dich so nur unnötig in Schwierigkeiten und muss die evtl. noch mit deinem AG auseinandersetzen. GGLG Carmen

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 20:35



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aha,das ist mir neu. Wenn du dir da sicher bist?! Ich kann mir das irgendwie nicht so vorstellen. ist ja auch egal. wenn dein vertrag nicht verlängert wird,musst du dich ja arbeitlos melden und die bezahlen dich. im mutterschutz weiß ich nicht genau. ich denke wie beim arbeiter auch einen bestimmten prozentsatz die krankenkasse und die differenz das arbeitsamt!

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 20:36



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Naja bei uns ist es so, dass der AG die Bescheinigung vom Arzt möchte und keine Kopie vom Mutterpass. :o) Und in der Bescheinigung steht ja nicht drin, seit wann ich von der SSW weiß und da anrufen kann er ja auch schlecht, da der Arzt ja Schweigepflicht hat... :o) Gut normalerweise bin ich nicht so, aber was will mein AG mir, wenn eine Verlängerung beiderseits unterzeichnet ist!? GGLG zurück ;o)

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 20:39



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und nun elterngeld! Ich würde es kurz nach der geburt beantragen mit wirkung nach dem mutterschutz. erkundige dich beim amt ob das mit dem strecken möglich ist. es kann auch sein das du nur ein jahr nehmen sollst (vom amt aus) und das danach dann arbeitslosengeld in anspruch genommen werden kann. was dir sonst noch zusteht weiß ich nicht. würd mich mit dem amt zusammen setzen

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 20:41



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in der bescheingung steht wann die ss bekannt wurde!! Das muss darin stehen

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 20:42



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Den darf der Arbeitgeber gar nicht verlangen um da irgendetwas zu kopieren!! Wieso kopieren denn die AG einen teil vom Mutterpass???? Da stehen soviele "intime2 Details drin, das geht niemanden etwas an!!!!!

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 20:44



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http://images.google.de/imgres?imgurl=http://www.formularbox.de/forms_prev/Arztpraxis/azbeschwa.jpg&imgrefurl=http://www.formularbox.de/muster/Arztpraxis-Bescheinigung-450-20556.shtml&usg=__vDdhCXtVxwM-FWMgpG2X7i1gvmY=&h=252&w=175&sz=9&hl=de&start=1&um=1&tbnid=QWEQk6SO7yMbXM:&tbnh=111&tbnw=77&prev=/images%3Fq%3DBescheinigung%2BSchwangerschaft%26hl%3Dde%26sa%3DN%26um%3D1 Ist zwar ein langer Link, aber nach dieser Bescheinigung stehts nicht drin... ;o)

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 20:45



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Nein aber normalerweise steht drin in der wie vielten SSW du bist ... UND nicht zu vergessen, was wenn du es so machst und ihm ein paar Tage später sagst das du ss bist, dann könnte es sein das er nachhakt, denn der ist ja auch nicht blöd, und naja er kann dir da schon blöd kommen gerade wenn es um einen Arbeitsvertrag geht. Sieht schon bissi blöd aus wenn du das so machst. Ist nicht meine Sache aber ein AG hat da auch seine Möglichkeiten und du brauchst dich nur mal blöd zu verraten und dann? Ich würds wie gesagt nicht machen ... wäre mir zu riskant. GGLG

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 20:47



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Meine Bescheinigeung... Bei frau..... wurde am ...... eine schwangerschaft festgestellt. Der mutterschutz beginnt am..... Musst du selber wissen aber wenn das auffliegt das du vorher wusstest das du schwanger bist und das nur nicht gesagt hast wegen deinem eigenen vorteil kann dein ag dich fristlos kündigen!! Ich würds nicht machen.

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 20:48



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Joa stimmt schon aber man kann die Kopie ja auch selber machen, es geht ja nur um den ET und nicht den kompletten Pass, den Rest kann man ja verdecken. GGLG

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 20:50



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hab ich auch so gemacht, nur die seite mit dem et kopiert und dann letzte periode usw. mit tippex weggemacht und noch mal kopiert da steht dann nur der et drauf. lg

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 20:51



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Naja,ich würde ja nicht 1 Tag nachdem der Vertrag unterschrieben wurde sagen, dass ich schwanger bin. Würde natürlich noch so lange warten wie es geht. Hmm... :o)

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 20:57



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Hab ich mal aus dem Netz geklaut .... so hätt ichs aber auch gemeint ich weiß das nur Arbeitnehmer Mutterschaftsgeld von der Kasse beziehen,dabei geht es um die letzten drei Gehälter vor Beginn der Schutzfrist bzw.sollte die Beschäftigung wärend der SS eingestllt werden so zahlt die Kasse meines Erachtens auch,aber da würde ich mich an deiner Stelle mit deiner Kasse in verbindung setzten,letztlich sind das die einzigen die dir das sagen können.Ansonsten weiß ich das wenn man arbeitslos ist man vom Arbeitsamt einen einmaligen Betrag bekommt,da kenn ich mich aber nicht wirklich aus da ich nicht von betroffen bin.Also wie gesagt ruf bei deiner Kasse an und schildere den das ganze ich denke du wirst dann den Mindetssatz von 13Euro pro Tag erhalten,da du ja keinen Arbeitgeber mehr hast der den Ausgleich zahlt.

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 20:58



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... es geht hier um einen ARBEITSVERTRAG und wenn das raus kommt, bist du fristlos gekündigt ... Ein AG ist nicht doof auch wenn du noch zwei Wochen danach damit kommst, stutzig machen wird es ihn eh und dann kann er schon was ... du bist in deinem Fall echt nicht sicher ... GGLG

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 21:00



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das ist trotzdem beschiss... man ist ja heutzutage verpflichtet bei einem vorstellungsgespräch zb wahrheitsgemäß zu antworten auf die frage sind sie schwanger. Ne freundin hatte richtig ärger weil sie nein sagte aber wusste das sie es ist. da will ich gar nicht wissen was es da für nen ärger gäbe. frag vorab am besten den fa ob in der bescheinigung steht wann die ss bekannt geworden ist. wenn er es nicht rein schreibt,kannst du ja glück haben das dein schwindel nicht auffliegt!!

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 21:01



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Dsa ist falsch. Man DARF sogar lügen wenn die Frage beim Vorstellungsgespräch nach einer Schwangerschaft oder Kinderwunsch gefragt wird. Grüße

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 21:05



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laut gesetz nicht. zumindest war es noch letztes jahr dezember nicht erlaubt!

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 21:07



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Richtig, letztes Jahr war es noch nicht so. Aber es ist ein neues Gesetz!!! Die Frage darf eigentlich auch nicht mehr gestellt werden!!!

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 21:08



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ja gut,dann ist das neu und ich nicht auf den neusten stand.... sorry. sieht man denn noch keinen bauch bei dir das du es noch länger verheimlichen kannst??

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 21:12



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... dein AG müsste schon mehr als dumm sein wenn er das so hin nimmt. Denn nochmal es geht hier um einen Arbeitsvertrag. Es kann gut gehen aber eben auch nicht. Wie sieht das denn aus, sie bekommt einen festen Arbeitsvertrag sagt 2 Wochen später das sie SS ist und dann die Bescheingung auch nicht zu vergessen denn die ist ein MUSS und wenn er dann mal selber rechnet seit wann sie ss ist und in MuSCHu geht und feststellt das sie bereits in der 16.ssw ist wird ihr das wohl kein AG unter den Umständen mehr glauben das sie es erst seit gestern weiss ... GGLG

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 21:12



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Danke :o) Das war mal eine Antwort mit der man was anfangen kann!!! @ alle: Ich hätte niemals gedacht, dass ich eine so große Diskussion eröffne, aber ist äußerst spannend... ;o) Naja ich habe schon zugenommen, aber noch kann ich es darauf schieben, dass ich aufgehört habe zu rauchen!!! :o)

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 21:20



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es war schon 2003 verboten danach zu fragen und man durfte auch da shcon lügen. nur soviel dazu.

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 21:23



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Sorry das man mit unseren Antworten nichts anfangen kann....

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 21:24



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von 2007 bis 2008 war das gesetz anders und da musste man es sagen!!! Vorher nicht und jetzt auch nicht mehr. so viel dazu

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 21:26



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Du hast recht ein AG darf gar nicht nach einer Schwangerschaft fragen und selbst wenn er es tun sollte, brauchst du darauf nicht zu antworten. Kannst du denn die Schwangerschaft solange geheim halten, bis dein Vertrag verlängert ist, zwecks Bauch und so? Wenn du ihn informierst, kann er eine Bescheinigung verlangen, auf der mit Sicherheit nicht das Datum steht, wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Der Mupass ist wie schon jemand schrieb, dein Dokument, dass du zeigen kannst, aber nicht musst. (Und selbst wenn du ne Kopie davon machen müsstest, kannst du die Daten die der AG nicht sehen soll, abdecken.) Wie das mit dem Mutterschaftsgeld während einer Arbeitslosigkeit ist weiß ich nicht genau, bei meinem ersten Sohn war es bei mir auch so, dass der Vertrag auslief. Ich bekam, glaube ich, nur die 13 € von der Krankenkasse. Ob man jetzt vom Arbeitsamt noch was dazu bekommt, weiß ich nicht, liegt schon ein paar Jahre zurück. LG jojomama

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 21:33



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Also es war so ich habe im Februar mit meiner Arbeit angefangen und hatte erstmal einen befristeten Vertrag nach 4 Monaten sollte dann entschieden werden ob ich übernommen werde. Im April habe ich dann erfahren dass ich schwanger bin. Ich habe erstmal dem Arbeitgeber nichts davon erzählt. Ich war auch die ganze Zeit am überlegen ob ich es sagen soll oder nicht, da ich vorher schon ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber hatte und der mir mitteilte dass ich im Moment gute Chancen habe übernommen zu werden. Mein Mann wollte dass ich nichts von der Schwangerschaft erzähle bis ich den Vertrag habe. In der 12. Woche habe ich es dann aber doch gesagt, da ich kein Ärger mit dem Arbeitgeber wollte und ich denke auch dass die anderen Kollegen bestimmt schlechtes über mich reden würden so in der Art ``das hat sie nur verschwiegen weil sie übernommen werden wollte`` und in so einem Arbeitsklima kann ich nicht arbeiten. Also hab ich es gesagt und mein Vertrag wurde nicht verlängert. Bin jetzt seit 1.09 arbeitslos und bekomme ALG I und aufstockend ALG II. Zu deiner Frage wer dannach das Mutterschutzgeld bezahlt: Es ist so der selbe Betrag den ich für ALG I bekomme wird ab Beginn des Mutterschutz zu 100% von der KK gezahlt, also nicht zum Teil von Arbeitsamt und KK. Ich habe heute die Bestätigung für den ET bekommen und denn habe ich auch gleich bei der KK abgeben müssen. Sorry für den langen Text LG Alexa

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 22:20



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Sorry... aber schonmal darüber nachgedacht, dass das der Grund ist, warum viele AG's keine jungen Frauen mehr einstellen? Was ist mit den anderen jungen Frauen, die noch Arbeit suchen? Die hätten nun Chancen auf einen Arbeitsvertrag!!! Ich appeliere da an dein Gewissen: Sage es dem AG und gehe ruhigen Gewissens in den Mutterschutz. Das ist meine Meinung. Ich wollte dir nicht zu nahe treten, aber bedenke auch mal "die andere Seite"... LG und alles Gute, Claudia

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 22:26



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Ja und was es einem bringt doch eher mit der Wahrheit rauszurücken, sehen wir ja...! :o( Ich bin immer noch der Meinung, dass mein Vorhaben das Richtige ist. So sichere ich meinen Kindern immerhin die Zukunft und laufe nicht Gefahr, Arbeitslos zu sein/bleiben. Auch wenn mich nicht alle verstehen konnten, vielen lieben Dank für die reichlichen Antworten!!! Liebe Grße

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 22:32



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mein Gott bist du abgebrüht. und wnen du meinst du bist dnan abgesichert, täuschst du dich. dnen dann entlässt er dich spätestens nach Elternzeit. dass du nach ruhig schlafen kannst nach so eine linken Tour. Und wenn du fair wärst könnte dein chef sich shcon mal nach eine Vertretung für dich unmsehen. dnen du fällst irgendwann so oder so aus. Und ich würde unter so einem Klima gar nicht mehr arbeiten wollen. was meinst du, was die Kollegen sagen werden. und außerdem, wer sagt denn, dass du jetzt einen unbefristeten vertrag bekommen solltest?

Mitglied inaktiv - 14.10.2009, 08:20



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Guten Morgen erstmal Ich kann sehr gut verstehen aus welchen Beweggrund du das hier durchziehen möchtest. Und ich glaube das ist in einer Art und Weise auch nachvollziehbar, ABER sei mal ganz ehrlich zu dir selber. Möchtest du vielleicht in einem Arbeitsklima arbeiten wo du schräg angeguckt wirst? Ich meine wenn es noch gut 4 Wochen dauert bis die Entscheidung getroffen werden soll, dann bist in der 16. SSW. Lass sich das Gespräch nochmal etwas verschieben. Ganz ehrlich, die Chance das du bis dahin NICHTS wußtest ist doch sehr klein. Und ich stimme dein meißten hier zu wenn die sagen das kann sehr viel ärger geben. Ich möchte doch in einer Firma arbeiten wo auch Vertrauen groß geschrieben wird, und das hast du dann damit ganz klar kaputt gemacht. Aber warum ich eigentlich schreib, du hast gesagt dein Freund arbeitet auf 400 € Basis, dann verstehe ich nicht ganz das Problem. Geh offen und ehrlich zu deinem AG, schilder Ihm die Situation, und nach dem Mutterschutz kannst du dann wieder arbeiten gehen und dein Freund bleibt zu Hause. Es muss doch nicht das klassische Model sein. Frau bleibt Daheim und Männe arbeitet. Wenn du wirklich gute arbeit leistest dann wird der AG auch diese 12 Wochen auf dich "warten".

Mitglied inaktiv - 14.10.2009, 08:36



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Ganz ehrlich: Ich würde genauso entscheiden wie Jessie. Kaum ein Arbeitgeber wird ihr die Verlängerung geben. Meint ihr diese haben ein Gewissen? Da kann er dir tausend mal sagen, ihr Vertrag wird verlängert. Mit der Meldung schwanger biste draußen. Und das Thema ist einfach ein Finanzielles: Er schmeist dich raus - weniger Mutterschutzgeld - noch viel weniger Elterngeld. Da wird er auch nicht danach fragen. Und ein schlechtes Gewissen auf AG-Seite? Ich kann es voll verstehen , wenn sie das so durchziehst. Auch wenn ich Probleme hätte, dass so lange zu verheimlichen (Als ich meinem AG in der 11. SSW von der Schwangerschaft erzählt habe, meinte er nur ganz lapidar - ich weiß das schon...). lg Sasumm

Mitglied inaktiv - 14.10.2009, 08:44



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also ich denke auch, dass ein arbeitgeber den mutterschutz warten wird. dann nimmt dein mann halt elternzeit. wo ist das problem?! Außerdem kannst du bis zur geburt arbeiten. Die 6 wochen vorher musst du ja nicht nehmen. Meine Freundin ist auch de rhauptverdiener der familie. und die beiden machene s ähnlich.

Mitglied inaktiv - 14.10.2009, 09:30



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Hallo Jessi, ich hab mir gerade die ganzen Meinungen durchgelesen und auch ich moechte Dich ermuntern, es nicht zu sagen. Warum? Das Argument, man habe damit die Moeglichkeit "im Guten" auseinanderzugehen, dem AG schoen in Erinnerung zu bleiben und eine Chance von, sagen wir 1%, dass er Dich vielleicht spaeter wieder einstellt - als Mutter, die sich oefter um ihren Wurm kuemmern muss (man kennt ja das mit dem vielen Krankwerden) - ist ja wohl ziemlich naiv. Zu sagen, hier mein Freund arbeitet nur auf 400 Euro-Basis, bitte setzen sie mich nicht auf die Strasse, wird nicht funktionieren. Ein AG ist in erster Linie Geschaeftsmann und, leider sehr haeufig, wenig am Wohl seiner Mitarbeiter interessiert. So ist es nun mal im Gros der Beschaeftigungsverhaeltnisse, machen wir uns doch nichts vor. Sie suchen sich ihre Gruende, jemanden nicht weiter zu beschaeftigen - warum also sind wir so lieb und "kuessen ihnen dennoch die Fuesse"? Ich hatte einen Arschloch-Chef und danach einen total Netten. Ersterem haette ich es auch nicht gesagt und ich haette auch die Unterstuetzung aller Kollegen gehabt, da ihn alle gehasst haben. Letzterem haette ich es gesagt - er hat bis zuletzt versucht, eine aeltere Kollegin vor der Arbeitslosigkeit zu bewahren und sie ueber seine Finanzen beschaeftigt, in der Hoffnung, die Lage der Firma wird sich verbessern. Jessi, wenn Dein AG wirklich zu den "Netten" gehoert, der es ehrlich mit seinen Mitarbeitern meint und immer auf eine gute Loesung bedacht ist, dann wird er Deinen Vertrag vielleicht verlaengern. Weil ihm Moral wichtig ist. Und eine Schwangere nicht als Belastung ansieht, sondern als Arbeitskraft und Mensch. Aber sowas ist sehr selten. Warum also nicht mitspielen und an sich denken - das Gleiche macht der AG auch. Warum also sich nicht dieses Recht herausnehmen? Es ist Dein gutes Recht - Moral hin und her. Fuer diese Entscheidung brauchst Du selbstverstaendlich nachher ein dickes Fell, das sollte Dir klar sein. Und das Argument, man schaffe damit eine Stelle fuer arbeitslose Frauen, ist ja wohl das Duemmste, was ich gehoert habe. Schoen, wenn es so selbstlose Menschen gibt, aber davon kannst Du weder Dich noch Deinen Wurm ernaehren. Was ist denn mit den Frauen, die wirklich erst sehr spaet von ihrer SS erfahren? Weil sie vielleicht nicht getestet haben oder eine Blutung fuer ihre Regel hielten oder was auch immer. Sicherlich sind sie in der Minderheit, aber auch wenn sie es nicht vorher wussten, werden sie dann als Luegner behandelt. Ist das fair? Ich darf im Vorstellungsgespraech nicht nach einer eventuellen SS gefragt werden und wenn doch, darf ich luegen. Kommt daraufhin ein Vertrag zustande, bin ich im Recht, so sagt es der Gesetzgeber. Und ich bin geschuetzt. Wenn ich nun ein "Vorstellungsgespraech" zur Verlaengerung meines Vertrages habe, warum soll ich schlechter gestellt sein als der neue Bewerber? Warum sollte ich nicht luegen duerfen? Versuche, Dir eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, auf der nicht steht, seit wann Du es wusstest. Zu guter Letzt moechte ich Dir die Daumen druecken, Dir viel Kraft und eine dicke Haut wuenschen. Lass die Mitarbeiter quatschen, das gibt es in jedem Unternehmen und sollte Dir herzlich und mit einem Laecheln am A** vorbeigehen. Ich moechte Dich ermuntern, an Dich zu denken, denn Dein AG wird es nicht tun - im Gegenteil, er wird nur auf seinen Profit erpicht sein. Liebe Gruesse Katrin

Mitglied inaktiv - 14.10.2009, 09:44



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OT

Mitglied inaktiv - 14.10.2009, 09:58



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Die Sicherung der Zukunft Deines Kindes sollte ja für Dich auch auf jeden Fall wichtiger sein als Dein Arbeitgeber. Wünsche Dir starke Nerven und viel Glück, dass alles gut geht. Vielleicht meldest Du Dich mal und erzählst, wie es Dir ergangen ist. Liebe Grüße!

Mitglied inaktiv - 14.10.2009, 10:37



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und es noch nicht sagen,wie es hier wohl auch viele tun würden,es aber nicht zugeben.

Mitglied inaktiv - 14.10.2009, 10:50



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Die Frage ist, was Du arbeitest? Weil es ja manche Berufe gibt wo man Tätigkeiten macht, die man halt jetzt nicht mehr machen darf. Für Dich gilt jetzt das Mutterschutzgesetz. Und was im Mutterpass steht, geht Dein AG nichts an. Du darsfst entscheiden wer da rein schauen darf. Und Dein AG darf dies nicht verlangen. Normalerweise gibt es beim FA ein ATTEST dafür. Alles Gute für Dich und den Wurm.

Mitglied inaktiv - 14.10.2009, 11:33



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Hallo, ich kann mich Kathrin nur anschließen: du bist gesetzlich nicht verpflichtet, es dem AG mitzuteilen, ich würde auch warten. Und Betrug im rechtlichen Sinne ist es nicht, denn du darfst ja bei einem "normalen" Vorstellungsgespräch auch lügen zu dieser Sache. Klar ist es dem AG gegenüber unfair, aber der denkt schließlich auch in erster Linie an sich. Und es geht immerhin um immense finanzielle Einbußen für dich. Ich glaube, das viele, die hier so "böse" auf dich einreden, nicht insgeheim auch so handeln würden. Hier im anonymen Internet kann man ja schön vorbildlich schreiben. Letztendlich ist doch jeder auf sein eigenes Wohl bedacht. Warum bitte soll ich meinen Platz für andere Arbeitslose frei machen um anschließend selber auf der Strasse zu stehen??? ABER wenn dein AG nichst von der SS weiß, greift auch das MS-Gesetz nicht. Ich habe in einem Labor gearbeitet mit Substanzen, die nicht ungefärlich in der SS sind. Ich durfte dort also nicht mehr arbeiten. Dafür mußte mein AG natürlich auch sofort nach Bekanntwerden informiert werden. Eine andere Kollegin, die im Büro sass, hat auch länger gewartet. LG und ein dickes Fell für die "Zeit danach"

Mitglied inaktiv - 14.10.2009, 12:15



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Aber wer sagt denn, dass da skind hinterher abgesichert ist?! Wenn der vertrag nur 2 jahre oder 1 Jahr verlängert wird, sieht es auch nciht anders aus. und man steht später auf der straße. Die optimalste Lösung wäre direkt nach dem Mutterschutz wieder anzufangen. Aber solange ein Vertrag befristet ist, sieht es eh schlecht aus. und ganz ehrlich, wenn er dich nach der elternzeit entlässt, sieht es auch nciht besser aus. oder?

Mitglied inaktiv - 14.10.2009, 12:28



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doch und genau darum geht es. Wenn der Vertrag jetzt um 1 Jahr verlängert wird, bekommt sie volles Mutterschaftsgeld - d.h. 1/3 mehr als nur mit ALG 1 dazu die Monate, vor der Entbindung, die sie jetzt noch Gehalt und nicht ALG bekommt. Bekanntlich wird das Elterngeld gerechnet aus dem Einkommen der letzten 12 Monate. Rechne, schaue - siehe da - erheblich mehr Geld im Portemonnaie. Und dazu kommt noch, dass sie die ALG-Monate nicht während der SS nehmen muss wo sie eh keinen neuen Job finden wird, sind wir mal ehrlich. Und die Kündigung nach der Elternzeit - die kann ja wohl jedem ins Haus stehen. Da kann man sich nie sicher sein, egal in welchem Verhältnis man auseinandergeht...

Mitglied inaktiv - 14.10.2009, 12:45



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Ich hab mich mal ein wenig schlau gemacht. Wichtig wäre mal zu wissen was für ein Vertrag folgen soll, ein weiterer befristeter oder ein unbefristeter? Hinzu kommt das dein Vertrag befristet ist bis zum 31.12.09. So, du schreibst aber das du hoffst das der Vertrag innerhalb der nächsten 4 Wochen verlängert wird, aber warum sollte dein AG das denn tun wenn der Vertrag doch noch bis Ende des Jahres läuft? Und was wenn er ab dem 01.01.2010 dann erst läuft, dann musst du auf jedenfall noch ne ganze Weile deine SS verbergen. Was wenn er wartet? Dann wärst du Ende des Jahres in der 23. SSW, richtig? Damit es nicht so auffällt wolltest du noch warten bis du ihm die Schwangerschaft mitteilst, richtig? Gehen wir mal von 2 Wochen aus, dann wärst du in der 25. SSW, richtig? Wie willst du bis dahin deine SS verbergen und wie willst du dann noch glaubhauft gegenüber deinem AG rüber kommen? Denn es ist tatsächlich so das wenn du so deinen Vertrag bekommen willst und vielleicht auch wirst, ist er unter falschen Tatsachen zustande gekommen und somit absolut unwirksam. Ich kann verstehen warum du das vor hast, aber es steckt ne ganze schöne Gefahr hier dahinter. War das Kind eigentlich geplant? Wenn ja, musst du ja selber zugeben das es nicht besonders klug war nicht zu warten bis du einen Festvertrag hast. Dein Freund arbeitet nur auf 400 Euro Basis, ihr habt doch dann auch wirklich noch die Möglichkeit das er zu Hause bleibst, ABER dann MUSST du SCHNELLST möglich und ganz DRINGEND mit deinem AG sprechen und vor allem EHRLICH sein. Ansonsten seid ihr fertig und ihr steht beide blöd da, also du arbeitslos und dein Freund nur mit 400 Euro. Egal wie du entscheidest, denk gründlich darüber nach, bevor du mit negativen Konsequenzen leben musst. GGLG Carmen

Mitglied inaktiv - 14.10.2009, 13:35



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Ich auch! Bei mir auf der Bescheinigung stand damals nur das Datum, an dem die Bescheinigung ausgestellt wurde, und das war schon, als mein Arbeitgeber das bereits von mir wußte. Die mußte ich nur wegen dem Beginn des Mutterschutzes nachträglich abgeben. Im Februar muß ich auch wieder arbeiten gehen, dann sind die 3 Jahre Elternzeit um, aber die erneute SS habe ich auch noch nicht gemeldet. Da will ich noch den nächsten FA-Termin abwarten, ob wirklich alles in Ordnung ist. Viele Grüße, Esther

Mitglied inaktiv - 14.10.2009, 13:54



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Der Vertrag wäre nicht unwirksam. Man ist nicht verpflichtet, die Schwangerschaft mitzuteilen. Die Frau genießt vollen Kündigungsschutz und darf nicht gekündigt wegen mit der Schwangerschaft in Zusammenhang stehenden Themen. Und was hat sie zu verlieren? - Mit dem AG reden und arbeitslos sein oder verheimlichen und Verlängerung evtl. erhalten?

Mitglied inaktiv - 14.10.2009, 14:46



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Der Meinung bin ich auch!!! ;o)

Mitglied inaktiv - 14.10.2009, 21:38