Hab zu dem Thema 2 Fragen.
Versteuere ihn nach der 1% Regelung + 0,3% für den Weg zur Arbeit.
1. Mein Firmenwagen ist heute morgen kaputt gegangen, muss in die Werkstatt. Habe ich Anspruch auf einen Leihwagen?
2. Wie sieht die Regelung in der Elternzeit und im MuSchu aus?
Lieben Dank schon mal
Häsje
Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 10:40
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Hi,
1. Ja für die Zeit der Reperatur muss dir von der Firma ein Poolcar/Leihwagen organisiert werden.
2. Im MuSchu darfst du das Auto weiterhin nutzen; wärend der Elternzeit -wenn du nicht in Teilzeit arbeitest; also daheim bist, musst du das Auto bei der Firma abgeben (so ist es zumindest bei uns)
LG
mangu
Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 11:04
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Hey, super.
Vor allem Punkt 1 hat mich sehr interessiert, da mein Chef noch nichts davon gehört zu haben scheint und ohne Wagen bin ich aufgeschmissen.
War mir aber irgendwie klar.
Kann man das irgendwo nachlesen? Hab im Netzt leider NIX gefunden.
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 11:22
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schau mal hier...
allgemein:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/volltextsuche_neu/suchergebnisse.php?action=search&configurationId=arbeitsrecht.volltextsuche_neu&navid=1&term=firmenwagen
wg. Mutterschutz
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Rechtsprechung/2001/2001_05_31.php
oder gib mal arbeitsrecht bei google ein und dann firmenwagen...
lg
mangu
Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 11:30
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oder gib ein Arbeitsrecht / Dienstwagen....
Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 11:34
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Es muss doch bei euch im Betrieb eine Dienstwagenrichtlinie geben oder etwas das du unterschrieben hast, oder?
In der Elternzeit, wenn du nicht arbeitest, kannst du ihn nicht weiter nutzen.
Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 11:56
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..
Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 12:39