Hallo
bin im zweiten ÜZ
Tochter ( 2 jahre)
:)))
Bin noch im Ez Urlaub und würde gerne wieder stundenweise arbeiten gehn...
bin gelernte Refa und würde gerne jetzt wieder zur Faschingszeit mit arbeiten anfangen.
Was ist wenn es schnelle " Erfolge " gibt?
Und ich ab cirka 20.00 Uhr arbeiten gehn würde bis früh ?
könnte mich ja davor den ganzen Tag ausruhen
und es wäre auch nicht jedes WE sondern nur Freitag oder Samstag
Möchte nichts riskieren gerade in den den ersten Wochen aber andere müssen auch arbeiten ( Tagsüber)
Wie ist es nachts ?
Muß ich da gesundheitlich was beachten ?
yuna
Mitglied inaktiv - 05.11.2006, 19:53
Antwort auf diesen Beitrag
Kann dir leider nicht genau sagen, wie das ist, aber ich weiß, Schwangere dürfen nivht nachts arbeiten und in der gastronomie auch nicht. Meine Freundin hat auch ein Arbeitsverbot bekommen und musste damit ihr Lokal aufgeben.
Informier dich da bitte ganz genau.
Liebe Grüße.
Christine
Mitglied inaktiv - 05.11.2006, 20:35
Antwort auf diesen Beitrag
(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
Nchzulesen unter: http://www.lfas.bayern.de/vorschriften/gesetze/A-Z/muschg.htm
oder:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=3264.html
Mitglied inaktiv - 05.11.2006, 20:40
Antwort auf diesen Beitrag
Hier hast du nochmal das ganze Mutterschutzgesetz zum ausdrucken als Broschüre.
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-23682-Broschure-Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf
Hoffe, ich konnte dir damit helfen.
Mitglied inaktiv - 05.11.2006, 20:43
Antwort auf diesen Beitrag
Danke für deine mühen
habs mir schon ausgedruckt...
yuna
Mitglied inaktiv - 06.11.2006, 07:42