Schwanger - wer noch?

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Schwanger und kein Festvertrag

Thema: Schwanger und kein Festvertrag

Hallo zusammen, Ich habe gestern einen Test gemacht und er ist tatsächlich nach 4 Jahren endlich positiv. Das doofe ist aber, dass ich noch keinen Festvertrag habe und entweder der Vertrag läuft zum Januar aus oder ich darf Teilzeit unterschreiben (wird sehr eng mit dem Geld aber ich freue mich endlich einen positiven Test zu haben) Was passiert wenn ich einen Festvertrag unterschreibe und meine Chefin findet danach raus dass ich beim unterschreiben schon schwanger war? Ist mein Vertrag dann nichtig? Und was passiert wenn er nicht verlängert wird? Bin ich dann schwanger und arbeitslos ? Freue mich über eure Antworten

von NuschK am 19.10.2022, 10:40



Antwort auf Beitrag von NuschK

Wenn Du unterschreibst ohne zu sagen das Du schwanger bist, passiert nichts. Der Vertrag läuft normal weiter. Man muss die Schwangerschaft nicht sagen. Wenn der Vertrag ausläuft und Du schwanger bist, bist Du arbeitslos und musst Dich unbedingt beim Arbeitsamt melden. Das solltest ohnehin zeitnah machen solange Du noch keine Vertragsverlängerung hast!

von Suomi am 19.10.2022, 11:12



Antwort auf Beitrag von NuschK

Also evtl schaffst du es bis Januar nichts zu sagen und unterschreibst deine Verlängerung. Gehe aber davon aus, dass deine Vorgesetzten dich nicht do freundlich aufnehmen werden. (In seltenen Fällen reagieren die Vorgesetzten trotzdem gelassen). Wie lange arbeitest Du schon dort? Evtl lohnt es sich mit offenen Karten zu spielen. Du könntest ehrlich sagen: „Ich weiß, dass meine Vertragsverlängerung bevorsteht und dass das jetzt ziemlich ungünstig ist. Nichtsdestotrotz wünschen wir uns dieses Kind schon sehr lange und ich würde mir wünschen, dass ich trotzdem hier weiter arbeiten darf.“ Du könntest anbieten, dass du bis zum Mutterschutz bleibst und eben nur 1 Jahr Elternzeit nimmst. Abschließend arbeitest du wieder. Für mich liegt es mit unter daran, dass du deiner Firma zeigst, dass du bleiben willst! Und dafür müsstest du eben zuvorkommend sein. Andernfalls sehe ich wenig Chancen, dass dein AG dich übernimmt. Alles Gute PS: falls der AG dich trotzdem nich übernimmst bekommst du erst mal 1 Jahr lang ALG1. Anschließend gehst du in Elternzeit. Da hast du dann genug Zeit dir nen neuen Job zu suchen. Ihr müsst dann wohl etwas knapp leben. Ist nicht schön, aber es findet sich immer ne Lösung.

von Ninchen321 am 19.10.2022, 11:22



Antwort auf Beitrag von Ninchen321

Wenn sie aber arbeitslos wird und ALG1 bekommt, wird das bei der Elterngeld Berechnung aber nicht berücksichtigt!

von Suomi am 19.10.2022, 11:37



Antwort auf Beitrag von NuschK

Das, was Ninchen vorschlägt, solltest du nur machen, wenn ihr gut vom Gehalt deines Partners leben könnt. Denn wenn der Vertrag dann nicht verlängert wird, wirkt sich das heftig auf das Mutterschutz- und Elterngeld aus. Mit Alg1 bekommst du immerhin noch 65% deines Gehalts. Wenn die Maus dann da ist, kann es passieren, dass du plötzlich nur noch 300 Euro bekommst, weil wegen der fehlenden Einnahmen nicht mehr als der Mindestsatz des Elterngelds drin ist. Letztendlich kommt es aber auch auf dein Verhältnis zu deinem AG an. Wenn dieses gut ist, kannst du durchaus probieren, den offenen Weg zu gehen. Bei mir war es so. Da war der AG so nett und hat den Vertrag wenigstens bis zum Ende des Mutterschutzes verlängert. Loyalität und Fairness dem AG gegenüber in allen Ehren, aber es geht jetzt darum, dass du auch finanziell dein Kind versorgen kannst. Das würde für mich an erster Stelle stehen. Und seien wir mal ehrlich: ein AG, der wegen einer SS nicht verlängert, glänzt auch nicht mit Loyalität und Fairness. Ich hätte da jedenfalls kein schlechtes Gewissen. (Und wenn der AG trotz der SS verlängert hätte, wird er auch nicht böse sein, wenn man die SS erst nach der Unterschrift mitteilt.)

von Belly-Monkey am 19.10.2022, 11:37



Antwort auf Beitrag von NuschK

Du sagst gar nichts, wartest auf deinen Anschlussvertrag, unterschreibst den und teilst dann deine Schwangerschaft mit. Du musst weder vorher mitteilen, noch kann dir jemand einen Strick draus drehen, wenn du es nicht tust. Selbst in einem Vorstellungsgespräch dürftest du lügen, wenn man dich fragen würde, ob du schwanger bist oder eine Schwangerschaft planst. Ab dem Moment, in dem du die Schwangerschaft mitteilst, bist du eh nicht mehr so einfach kündbar. Ich habe am 30.9. endlich einen langfristigen Vertrag in meinem Nebenjob unterschrieben (4 Jahre statt der üblichen 12 Monate)... die Schwangerschaft habe ich eine Woche später mitgeteilt. Man war lediglich ein wenig traurig, dass ich schon im Weihnachtsgeschäft in den Mutterschutz gehe. Und ja, wenn der Vertrag nicht verlängert wird, bist du schwanger und arbeitslos. Denke dran, dass du dich pünktlich (also quasi vor drei Wochen) beim Arbeitsamt arbeitssuchend meldest. Fürs Elterngeld halt maximal unpraktisch (weil 0 Runden für die Berechnung) und für die Suche nach einem neuen Job vermutlich auch (da gilt aber Gleiches, du musst die SS nicht mitteilen und darfst lügen, falls du nach Schwangerschaft oder Familienplanung gefragt wirst). Irgendwann wird's halt schwierig zu verstecken. Alles Gute!

von Schmetterfink am 19.10.2022, 11:46



Antwort auf Beitrag von NuschK

Hallo, Du bist nicht dazu verpflichtet es dem Arbeitgeber mitzuteilen wegen evtll. Nichtigkeit des Vertrags. Beim Vertrag unterschreiben spielt es keine Rolle in welcher Situation du momentan bist. Außerdem ist auch nichts verwerfliches daran das man eben gut aufgehoben sein möchte das ist ein ganz normales Bedürfnis. Was evtll. Sinnvoll wäre mal nachzuhaken was denn jetzt ist bis Januar und wie die Chancen stehen mit einer evtll. Übernahme so kannst du schon einigermaßen einplanen in welche Richtung das ganze tendiert und wirst nicht ganz überrannt mit der Ausgangssituation. Nur ein Tipp. Alles Gute dir.

von Nan89 am 20.10.2022, 01:04