grundsätzlich weiß ich das ich das bekomme aber mein Vertrag ist anders geregelt.
An sich habe ich laut Betrag bis 30Std befristet,werde aber pro Std mit 14,00 Euro bezahlt.Bin Integrationsfachkraft an einer Grundschule und Hort.Wenn ich nicht arbeite,weil der Schützling fehlt verdiene ich dementsprechend auch kein Geld.
Hab ich dennoch ein Rechtsanspruch auf die Zahlung von 30Std?
Das BV kommt gegebenenfalls wieder von meinem Gyn, gesagt hab ich noch nichts, will es erst sicher sein, das diesmal alles OK ist.Immun bin ich gegen alles,aber werde aufgrund meiner Vorgeschichte garantiert als Risikoschwangere eingestuft.Würde aber gern noch etwas weiter arbeiten.Vertrag ist bis Schuljahresende 21.7. befristet.Dann wäre ich ohne Arbeitete muss mich somit arbeitslos bzw.arbeitssuchende melden, ET voraussichtlich 4.10.
Wäre schön wenn mir jemand helfen kann.
Bin heute bei 5+0 SSW
von
Butterfly06
am 02.02.2016, 07:36
Ich weiß nicht inwieweit dir das hilft, unser Sohn hat eine Integrations Hilfe im Kiga, 31,5 Std, diese war schon einmal länger krank und da weiß ich dass sie ihr Geld ganz normal weiter bekommen hat, also volle Lohnfortzahlung als ob sie die 31,5 Std gearbeitet hätte.
von
Emipale
am 02.02.2016, 07:59
Danke. Wurde sie denn so wie bezahlt oder hat sie festgehalten?
von
Butterfly06
am 02.02.2016, 08:16
Also soweit ich weiß wurde sie ganz normal weiter bezahlt als wäre sie da gewesen.
von
Emipale
am 02.02.2016, 09:02
Huhu!
Ich bin seit der 5. Ssw. im BV. Jetzt bin ich in der 22. Ssw.
Ich habe zwar das BV vom Arbeitgeber aber es ist das gleiche. Du bekommst das Geld weiterhin wie wenn du arbeiten gewesen wärst.
Dein Arbeitgeber bekommt ca. 97% deines Gehaltes von deiner Krankenkasse zurück erstattet.
von
PrinzessinBK
am 02.02.2016, 09:45
Dadurch das dein gehalt schwankt,wird es bei dir wohl nach den letzten drei lohnbescheinigungen berechnet.
Ich arbeite auch 30 std/woche wenn ich mehr arbeite,bekomme ich auch mehr geld. Bin gespannt was ich ende der woche aufm konto hab,bin auch im beschäftigungsverbot
von
summerlove
am 02.02.2016, 10:28
Was zählt ist der Verdienst der letzten 13 Wochen. Daraus wird der Durchschnitt errechnet wonach sich weitere Zahlungen richten.
Lg, ebenfalls im BV
von
Lilalotti.0
am 02.02.2016, 11:55