Schwanger - wer noch?

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an die verheirateten- frage hab

Thema: an die verheirateten- frage hab

Was zum teufel ist eine beglaubigte abschrift aus dem familienbuch? reicht denn da nicht ne geburtsurkunde im original?

Mitglied inaktiv - 22.09.2007, 10:15



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Hallöchen, diese Abschrift bekommt man im Rathaus. Dort im Bürgerbüro bekommt man dann eine Kopie von dem Dokument das noch von dem Mitarbeiter dort unterschrieben wird. Ich weiss ja nicht wofür du die Dokumente brauchst, daher kann ich auch nicht sagen ob die Geburtsurkunde reicht. LG Freya

Mitglied inaktiv - 22.09.2007, 10:37



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wollen jetzt noch schnell heiraten bevor mein freund zu arbeiten anfängt

Mitglied inaktiv - 22.09.2007, 10:43



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Die Geburtsurkunde, die du zu Hause hast, ist quasi nur eine Kopie aus dem Familienbuch Deiner Eltern ohne amtlichen Urkundenstatus, selbst wenn das Ding so heißt. Den Auszug aus dem Familienbuch, den du zum Heiraten brauchst, bekommst du in dem Ort, wo deine Eltern geheiratet haben. Da steht u.a. drauf, wann deine Eltern geheiratet haben und wieviele Geschwister du hast usw.

Mitglied inaktiv - 22.09.2007, 12:08



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Eine beglaubigte Abschrift bekommst du bei dem Standesamt, wo du geboren bist, mußt du dort beantragen - viele Standesämter sind schon online, einfach mal bei deiner Stadt auf der Homepage suchen. Kostet um die 5 oder 7 €, weiß nicht mehr genau. Geb.urkunde reicht nicht! Falls ihr dort heiratet, wo ihr geboren seid, braucht ihr das vielleicht gar nicht, weil es das gleiche Amt ist -einfach mal anrufen! LG und schöne Hochzeit! Mari

Mitglied inaktiv - 22.09.2007, 12:09



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also: mein freund ist in neuhaus (ddr) geboren ich in eisleben...auch ddr. unsere eltern haben in der ddr geheiratet vor 1990...das heißt es gibt sowas wie ein familienbuch nicht soweit ich mich jetzt belesen habe. das heißt ich brauche eine abstammungsurkunde....ist das jetzt was anderes als ne geburtsurkunde? ich meine da stehen die eltern doch drauf....versteh das nich. irgendwienervt mich das ganze schon wieder total an. voll der bürokratenscheiß mensch. hab schon irgendwie keine lust mehr zu heiraten

Mitglied inaktiv - 22.09.2007, 12:17



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Hallo, die beglaubigte Abschrift des Familienbuches bekommst du auf dem Standesamt wo deine Eltern und die Eltern deines Freundes wohnen!! Also ich sag dir mal ein Bsp. Deine Eltern haben in München geheiratet, wohnen jetzt aber in Nürnberg. Dann bekommst du die Abschrift des FB in Nürnberg. Es wandert immer mit den Ehegatten mit. Außer die Eltern sind geschieden, dann bleibt es am letzten gemeinsamen Wohnort!! Das Familienbauch ist etwa DINA4 groß und gelb. Karteikartenmäßig. Davon bekommst du eine Kopie und es steht alles drin. Name deiner Eltern, Heiratsdatum der Eltern, evtl. Scheidung oder Tod, Namen der Großeltern und die aus dieser Ehe entstandenen Kinder, Kirchenaustritte und auch Namensänderungen. Hoffe ich konnte dir helfen. Kerstin P.S. Sollten eure Eltern mit euch in einem Ort wohnen und ihr möchtet dort auch das "Aufgebot" bestellen, haben die ja das was sie brauchen schon da. Auch weiß ich nicht, ob dieses Verfahren auch in der ehemaligen DDR angewandt wurde.

Mitglied inaktiv - 22.09.2007, 13:04



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Eine Geburtsurkunde ist tatsächlich was anderes wie eine Abstammungsurkunde :-) Die Geburtsurkunde sagt lediglich aus das du Geboren bist und wer deine Eltern sind. Eine Abstammungsurkunde ist qualitativ besser, weil darin die Abstammung dokumentiert ist. D.h, wenn du eine Namensänderung durchgemacht hast (z.B. deine eltern waren zum Zeitpunkt deiner Geburt noch nicht verheiratet und du hattest erst den Namen deiner Mutter, dann wird das auf der Abstammungsurkunde vermerkt) Bei einer Geburtsurkunde nicht! Diese Abstammungsurkunden kriegst du bei dem Standesamt wo du geboren bist! LG und viel Spaß beim heiraten Kerstin

Mitglied inaktiv - 22.09.2007, 13:08



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Sowas wie Aufgebot gibts nicht mehr, man kann theoretisch sofort und ohne Zeugen heiraten. Das mit der Abschrift aus dem Familienstammbuch ist richtig, massgeblich ist der Wohnort der Eltern. Sollten diese geschieden sein, dann gibts besagtes Dokument in dem Ort, wo der aeltere geschiedene Partner wohnt. Das ist insbesondere auch wichtig bei adoptierten Kindern um die Abstammung nachzuweisen. Cata

Mitglied inaktiv - 22.09.2007, 18:07



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Hallo cata, das mit dem Aufgebot weiß ich, darum habe ich es ja in "Anführungsstriche" gesetzt. wusste halt nicht wie ich es einfach erklären kann, weil "AUFGEBOT" kennt jeder und versteht jeder :-) Und das Familienbuch bleibt nicht wo der ÄLTERE sondern beim Wohnort des geschiedenen EHEMANNES. Wenn nicht, müsste sich in den letzten 4Jahren viel im Standesamtswesen geändert haben. LG Kerstin die mal 4 Jahre auf dem Standesamt saß und den lieben kleinen Babys ne Abstammungsurkunde ausstellte :-)

Mitglied inaktiv - 22.09.2007, 19:22



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Da muss ich dir widersprechen. Die Ex-Frau meines Mannes ist ein paar Monate aelter und ihre Tochter hat es dort anfordern muessen, wo sie zuletzt gewohnt hat, das mussten wir sogar erst mal rausfinden, und man hat es uns dann so erklaert. Cata

Mitglied inaktiv - 22.09.2007, 20:59