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Nochmal ne Frage was genau diese Mutter Kind Stiftung ist?

Thema: Nochmal ne Frage was genau diese Mutter Kind Stiftung ist?

Hallo, habe eben den Beitrag gelesen über diesen Betrag von der Mutter Kind Stiftung. Ist das das Erziehungsgeld? Oder das was man von der Sozialhilfe als Zuschuss bekommen kann? Steige da mittlerweile nicht mehr durch was man jetzt alles bekommen kann. Und kann man Zuschüsse auch bekommen, wenn der Freund arbeiten geht. ( Er ist auch nicht der Erzeuger, falls das einen Unterschied für die Ämter macht) Gelte ich dann als Alleinerziehend?

Mitglied inaktiv - 29.07.2003, 07:59



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ist von KEINEM Amt, sondern eben dieser Stiftung. Geh zur Caritas, Pro Familia oder sonst einer unabhängigen Beratungsstelle und die machen mit dir den Antrag fertig und beraten dich. Es ist keine staatliche Hilfe und du hast auch keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Die Beraterin bespricht deine Lebenslage, versucht zu helfen und je nach Bedarf wird dann diese finanzielle Hilfe beantragt. Du braucht dafür kein Sozialhilfeempfänger oder so sein...ich habe das Geld auch mit Job bekommen, weil ich als Alleinerziehende trotzdem in Notlage geraten bin.Aber ein gewisser Bedarf muss schon da sein :) Und den musst du natürlcih erklären und auch beweisen...durch Kontoauszug oder Mahnbescheide oder was sonst Probleme bereitet... Wird NICHT auf Sozialhilfe oder EZG angerechnet!

Mitglied inaktiv - 29.07.2003, 08:18



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Wenn du offiziell mit deinem Freund zusammenwohnst bist du NICHT alleinerziehend.Egal ob Erzeuger oder nicht. Kannst du umgehen, indem er nicht bei dir in der Wohnung gemeldet ist. Wenn du auf Sozialhilfe angewiesen bist machen die dir dann aber richtig Stress wenn sie es rauskriegen. Ich geben meinen Freund nicht beim EZG an... Hat aber keinen Einfluß auf das Stiftungs-Geld...wenn du es wirklich brauchst...wenn ihr finanzielle Probleme habt und ein Kind unterwegs ist helfen die gerne.

Mitglied inaktiv - 29.07.2003, 08:23



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ot

Mitglied inaktiv - 29.07.2003, 08:43



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also, ich wohne zwar mit meinem Freund zusammen, aber unsere gemeinsame Wohnung ist nur mein Zweitwohnzitz. Was bedeutet das nun für diesen Antrag? Wohnen wir in deren Augen zusammen oder getrennt, weil mein ERstwohnsitz ja nicht hier ist? greeta

Mitglied inaktiv - 29.07.2003, 11:40



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Hallo Patrisha, wenn Dein Freund bei Dir wohnt und Du dies nicht meldest, dann ist das eindeutig Betrug. Du gehörst somit zu den Leuten, die das "Soziale Netz" ausbeuten - ich hoffe, Du bist Stolz darauf ! Ich finde es einfach nur "Scheiße". Und damit gibst Du hier im Forum auch noch an...

Mitglied inaktiv - 29.07.2003, 12:13



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..

Mitglied inaktiv - 29.07.2003, 12:29



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....hier ein Link zu einem Sozialhilfeforum, da könnt ihr Eure Fragen loswerden, ist echt gut und die Leute dort kennen sich aus ! http://www.tacheles-sozialhilfe.de/default.asp Liebe Grüße, Dagmar.

Mitglied inaktiv - 29.07.2003, 12:32



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Hallo Patrisha, das macht mich richtig wütend. Andere müssen arbeiten gehen und sind vorn und hinten benachteiligt. Und ihr könnt euch durch diesen Betrug sogar noch mehr leisten als der Durchschnitt der Bevölkerung. Warum finden die Sozamtkontrollen doch nur im Fernsehen statt? Und wenn es einen trifft, dann garantiert einen armen Alleinstehenden, der wirklich mit dem Geld kaum auskommt. Bin froh, dass sowas mein Gewissen nicht zulassen würde. Anett

Mitglied inaktiv - 30.07.2003, 22:22



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Den Zuschuss gibt es aus einer staatlichen Stiftung. Achtung! Du musst den Antrag bis zur 20. SSW gestellt haben, sonst bekommst du nichts mehr. Dieses Jahr gibt es für jeden 800,00€ aber nur solange der Vorrat reicht. Eurer gemeinsames Einkommen darf den 1,5 fachen Sozialhilfesatz nicht überschreiten. Ruf am Besten mal bei Pro Familia oder der Caritas an und hol einen Termin. Dort stellst du dann den Antrag. Ob dein Freund der Kindesvater ist spielt beim gemeinsamen Familieneinkommen (auch Lebensgemeinschaft) leider keine Rolle - aber frag doch noch mal nach. Liebe Grüße und Toi, toi, toi Anett

Mitglied inaktiv - 30.07.2003, 22:29