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Elternzeit-Anmeldung beim Arbeitgerber, wie?

Thema: Elternzeit-Anmeldung beim Arbeitgerber, wie?

Weiß jemand eine Internetseite, in der Beispieltexte stehen, wie ich meinen Arbeitgeber den Zeitraum meiner gewünschten Elternzeit übermitteln kann...oder wie macht ihr das, was schreibt man da ??? LG Ninja

Mitglied inaktiv - 05.02.2008, 19:46



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hey, mein Arbeitgeber meinte ich soll innerhalb einer woche nach der geburt, schriftlich die Elternzeit bekanntgeben. Und das reicht ihm so! Ich denke das würde deinem genauso reichen oder rufst einfach mal an. liebe grüße katja

Mitglied inaktiv - 05.02.2008, 19:50



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Erstmal herzlichen Glückwunsch!!! Hoffe es geht Euch gut. Ich habe bei meiner Tochter vor zwei Jahre einen formlosen Brief an meinen AG geschickt, indem ich kurz mitteilte, dass meine Tochter geboren wurde und ich 3 Jahre Elternzeit nehme. Hatte das vorher mit der Perso abgestimmt, die sagten das würde so ausreichen. LG anirac

Mitglied inaktiv - 05.02.2008, 21:25



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Da bist du aber sehr spät dran! Hoffentlich macht da dein AG keinen Stress, da die Anmeldung der Elternzeit bis eine Woche nach der Geburt dem AG vorliegen muss. Ansonsten ganz einfach und formlos: Antrag auf Elternzeit Hiermit beantrage ich x Jahre Elternzeit vom 29.01.2008 bis zum 28.01.xx. Ich bitte um Bestätigung. MfG (Datum, Name und Anschrift nicht vergessen) oder halt Text wie es dir besser gefällt. LG und viel Glück Alexandra

Mitglied inaktiv - 05.02.2008, 21:30



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Mein Text Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Elternzeit für mein Kind xxx, geboren am xx.xx.2007 vom letzten Tag des Mutterschutzes bis zum xx.xx.2010 Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst betreut und erzogen wird. Bitte senden Sie mir eine kurze Bestätigung über die Elternzeit. Ab März 2008 möchte ich im Rahmen der Elternzeit meine Tätigkeit in Teilzeit mit 15-25 Wochenstunden ausüben. Eine Kopie der Geburtsurkunde wird nachgereicht, sobald diese vorliegt. Mit freundlichen Grüßen

Mitglied inaktiv - 05.02.2008, 21:34



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beantragen muss man die elternzeit nicht. eine geburtsurkunde musst du deinem arbeitgeber auch nicht aushändigen. lg two_kids

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 09:48



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Ich hatte mal einen Bsp-Text, glaube ich auch von hier...wichtig ist, dass du, falls du nicht alles nimmst, die vorbehältst, dass du den Ret bis zum 8. Geb. des Kindes nimmst. man weiß ja nie...

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 11:53



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von der personalabteilung,ansonsten ganz normal schreiben,wie lange du elternzeit nehmen willst-fertig. ist keine komplizierte sache und dein abg will sich auch nicht mit ellenlangen abhandlungen abgeben für so eine kurze info ;0)) lg pitti

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 11:54