Schwanger - wer noch?

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Nicht an Prüfung teilnehmen - Schwanger

Thema: Nicht an Prüfung teilnehmen - Schwanger

Guten Tag, Ich habe im September/Oktober meine Praktische Prüfung als Kfz-Mechatronikerin. Ebenfalls hab ich vom AG ein BV bekommen, da die Gefahren in der Werkstatt viel zu groß für das Baby sind. Ich habe heute mit meiner FA gesprochen, was sie davon hält, ob ich zur Prüfung hingehen soll oder nicht. Sie meinte, dass sie das nicht wirklich einschätzen kann, aber mir davon abrät, da das Wohl des Kindes immer Vorrang hat. Jetzt wollte ich fragen, ob ich für den Prüfungstag trotzdem ein Attest brauche? Bzw. ich bekomme dann im Dezember einen Nachholtermin, welchen ich ja gleich gar nicht wahrnehmen kann. Brauch ich da dann auch ein Attest?

von Gi.My am 06.07.2022, 13:18



Antwort auf Beitrag von Gi.My

Ebenso wie bei deiner gestrigen Frage solltest du unbedingt mit deinem Ausbilder darüber reden, die Schule fragen und auch die Handwerkskammer. Dann solltest du dir das Ergebnis schriftlich geben lassen! Auf Aussagen aus einem Internetforum solltest du dich nicht verlassen, denn es geht um deine berufliche Zukunft!

von 3wildehühner am 06.07.2022, 13:31



Antwort auf Beitrag von Gi.My

Auch wenn die Frage anders formuliert ist - nimm ein Telefon in die Hand und ruf die zuständige HK / Ausbildungsbetrieb, etc an. In der Zeit in der du hier schreibst, hättest du das schon lange erledigen können.

von Arianne am 06.07.2022, 15:20



Antwort auf Beitrag von Gi.My

Wieso sollte deine Theorie verfallen? Bei der Handwerkskammer verfällt eine bestandene Prüfung erst nach zwei Jahren. Angenommen du fällst bei der Praktischen durch, dann hättest du zwei Jahre Zeit sie nachzuholen. Erst dann muß beides wiederholt werden. Das habe ich gefunden: Werden Sie kurz vor oder während der Prüfung krank, können Sie von der Prüfung zurücktreten. Ihren Rücktritt müssen Sie der prüfungsorganisierenden Stelle unverzüglich schriftlich mitteilen und ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit einreichen. In diesen Fällen ist das Prüfungsverfahren lediglich unterbrochen. Sobald Sie wieder gesund sind, wird das Prüfungsverfahren zum nächstmöglichen Prüfungstermin fortgesetzt. Haben Sie in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen bestanden, werden diese bei der Fortsetzung des Prüfungsverfahrens in der Regel anerkannt. Achtung: Teilen Sie Ihren Rücktritt nicht unverzüglich mit oder reichen Sie kein ärztliches Attest ein, gilt dieser Teil der Prüfung als nicht bestanden. Sie verlieren damit einen Prüfungsversuch. ------------------------------ Dir bleibt eh nix anderes übrig, als dort anzurufen. Dann mußt du die Praktische eben so schnell wie möglich nachholen, sobald dein Kind da ist. 100 % weiß ich es aber nicht, deshalb wende dich nicht an ein Laienforum, sondern an deine Handwerkskammer

Mitglied inaktiv - 06.07.2022, 17:03