Hallo,
wollte mal fragen, wer denn berechtigt ist, Mutterschaftsgeld zu beantragen?
Bei meiner ersten Tochter hab ich noch gearbeitet, da hab ich auch was bekommen. Wie schaut es denn aus, wenn man arbeitslos ist? Und wann beantragt man es nochmal?
Danke schonmal.
LG
Melone
Mitglied inaktiv - 02.01.2009, 12:32
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Beantragt wird es bei der Krankenlkasse. wenn du arbeitslos bist und ALG1 bekommst, steht es dir auch zu.
Lieben gurß ilka
Mitglied inaktiv - 02.01.2009, 13:03
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Ich bekomm leider ALG II, wie sieht es denn dann aus?
Mitglied inaktiv - 02.01.2009, 13:17
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ich hab da nichts bekommen ..... (auch leider ALG//)
nur ganz normal später erziehungsgeld (1J 300 Euro .. oder ich hab 2J 150Euro gemacht)-
lg steffi
Mitglied inaktiv - 02.01.2009, 13:42
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das bekommt doch dann 8 wochen vor entbindung mit dem lohn zusammen....anteilmäßig....oder irre ich mich da...??
Mitglied inaktiv - 02.01.2009, 14:11
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Hallo,
Also das Mutterschaftsgeld kann du 7 wochen vor ET bei deiner Krankenkasse beantragen.
Die KK zahlt dir 13 Euro pro Tag.
Das Mutterschaftsgeld wird wenn du vorher noch gearbeitet hast aufgestockt auf den Nettolohn,d.h dein Arbeitgeber gibt den Rest dazu.
Gib einfach bei Google mal "Mutterschaftsgeld" ein da findest Du viele Infos.
Mitglied inaktiv - 04.01.2009, 18:19