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Mutterschaftsgeld und elternzeit

Thema: Mutterschaftsgeld und elternzeit

hallo, vielleicht könnt ihr mir weiter helfen. mutterschaftsgeld: bei diesen gelben zettel, den man vom frauenarzt bekommt (habe ich gestern erhalten) steht unter anderen zum ausfüllen für die krankenkasse ".... mir arbeitsentgelt (urlaubsabgeltung) bis zum ..... zusteht." ich hatte ab dem 19.03. ein BV bekommen und ab heute (02.08.) bin ich im mutterschutz. den ganz normalen lohn bekam ich ja durch das BV bis zum 01.08.2011, aber wie ist das mit urlaubsgeld? ich habe dieses jahr noch keinen urlaub genommen bzw. ausgezahlt bekommen. was trage ich da nun dort ein (was ich mit anführungsstrichen geschrieben habe). elternzeit: ich hatte von meinem arbeitgeber einen brief bekommen über die "mitteilung über inanspruchnahme von elternzeit" dazu soll ich nur das geburtsdatum vom baby eintragen, ob es sich um eine früh-/mehrlingsgeburt handelt und bis wann ich elternzeit nehmen möchte. das schicke ich dann an den arbeitgeber zurück. muss ich dann noch irgendwas mit schicken, z.b. geburtsurkunde? ich möchte wenn alles gut läuft ab 01.09.2012 eine neue ausbildung beginnen (wenn ich angenommen werden sollte), aber der arbeitsvertrag läuft juli 2012 aus. schreibe ich dennoch bis zum 31.08. bei elternzeit rein? was ist wenn ich die lehre nicht bekomme, dann würde ich mind. 2 jahre daheim bleiben wollen (hab ja dann sowieso keine arbeit mehr und den arbeitsvertrag werden die garantiert nicht verlängern). darf ich das dann einfach, obwohl ich ja erst mal nur 1 jahr elternzeit genommen habe? es kann auch sein, dass wir mit dem baby dann wieder einen teil hartz 4 mit dazu bekommen. ach... ich hoffe ihr versteht mein kauderwelsch... aber so langsam blickt man ja nimmer durch.

von gusti05 am 02.08.2011, 15:32



Antwort auf Beitrag von gusti05

also zu dem thema urlaub würde ich frei lassen, hab ich bei meinen zwein auch so gemacht. die kk setzt sich doch sowieso mit dem AG in Verbindung. also ich würde schon eine kopie von der geburtsurkunde mit beilegen. es ist so, wenn du nur 1 jahr anmeldest, gehen dir die anderen beiden verloren. meldest du 2 an und kriegst die ausbildung doch, kannst du immer noch sagen, ich mache keine elternzeit mehr. das ist halt das problem wenn du nur 1 jahr nimmst. du kannst auch, wenn du 2 jahre nimmst, danach immer noch sagen, du nimmt noch ein drittes hinter her, oder hebst es dir auf. du kannst das ja glaube ich bis zum 8. geburtstag nehmen (weiß es aber nicht genau).

von Annett23 am 02.08.2011, 18:25



Antwort auf Beitrag von gusti05

hey....sagt mal ....eine blöde frage muss man extra (unbedigt) den antrag auf elternzeit bei arbeitgeber stellen oder läuft das irgendwie noch durch die krankenkasse auch(automatisch)....ich kopier das nicht irgendwie =)

von risha am 15.08.2011, 18:32