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Mutterschaftsgeld trotz einer Fehlgeburt

Thema: Mutterschaftsgeld trotz einer Fehlgeburt

Hallo ! Ich bin hier seid letztem Jahr im Forum dabei,Ich habe im Juni 2014 leider eine Fehlgeburt erlitten ich war ende 3. Monat Anfang 4.Monat.Dies war auch meine erste Schwangerschaft. Ich habe meinem Arbeitgeber dies auch mitgeteilt und auch meiner Krankenkasse nun ist es so das mein Arbeitgeber trotz mehrmaligem Bescheid gebens, mir im Dezember 2014 Mutterschaftsgeld ausbezahlt hat. Jetzt meine Frage da ich das erstmal Schwanger war wie gesagt aber eine Fehlgeburt hatte, ist der Arbeitgeber trotzallem verpflichtet weiter hin Mutterschaftsgeld zu zahlen oder nicht? Muss ich auch meine Krankenkasse da hingehend, nochmal Infomieren da die ja zu mir gesagt haben das Sie sich um alles weitere kümmern? Und was soll ich machen wenn mein Arbeitgeber mir diesen Monat wieder Mutterschaftsgeld auszahlt? Ich bin da sehr verunsichert da ich warscheinlich ( Ergebnis bekomme ich am Mittwoch) wieder Schwanger bin. Nicht das dann ein solches Durcheinander gibt und ich dann noch probleme habe. Wer kann mir da einen guten Tip oder Rat geben, bin für jeden wirklich ehrlichen und gut gemeinten Ratschlag dankbar. Euche Yvy34

von Yvy 34 am 19.01.2015, 15:16



Antwort auf Beitrag von Yvy 34

Das würde ja bedeuteten, dass dein AG bzw. die Personalabteilung denkt, dass du zur Zeit in Mutterschutz bist. Auch wenn es leidig ist, würde ich direkt mit deinem zuständigen Sachbearbeiter aus der Personalabteilung sprechen und ihm sagen, dass Du eine Fehlgeburt hattest. Dein AG muss dir natürlich dein normales Gehalt weiterzahlen, sofern du ganz normal bei ihm noch angestellt bist und arbeiten gehst. Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast du selbstverständlich nur, wenn Du dich auch in Mutterschutz befindest. Und was eine mögliche neue Schwangerschaft angeht würde ich erstmal die kritische Zeit abwarten und dann den AG erneut informieren.

von Honey58 am 19.01.2015, 15:27



Antwort auf Beitrag von Yvy 34

Mutterschaftsgeld erhält man 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Es kann also eigentlich gar nciht sein das du Mutterschaftsgeld ausgezahlt bekommst. Vorallem zahlt der AG ja nur die Differenz zwischen deinem normalen Gehalt und dem Satz von der Krankenkasse. Gehst du denn wieder arbeiten?

von Stuff84 am 19.01.2015, 15:50



Antwort auf Beitrag von Stuff84

Klar kann das sein. Die Personalabteilung hat in ihr Abrechnungssystem einfach schon bei Bekanntwerden der Schwangerschaft den Beginn des Mutterschaftsgeldes eingegeben und vergessen ihn wieder zu entfernen....

von Honey58 am 19.01.2015, 16:01



Antwort auf Beitrag von Yvy 34

Sag den AG bescheid. Nicht das es noch heißt das du Geld annimmst was dir nicht zusteht! Wie jemand anderes schon schrieb müssten die denken das du im Mutterschutz bist und wenn es geht sehen die dich täglich bei der Arbeit. Auf jeden Fall so schnell wie möglich bescheid sagen. Das Geld wirst du wahrscheinlich auch wieder zurückzahlen müssen.

von Janine1991 am 19.01.2015, 16:13



Antwort auf Beitrag von Janine1991

Danke für eure Antworten. Meine Momentane Situation ist etwas komplizierter ich bin seid meiner Fehlgeburt und wegen anderen Situationen am meinem Arbeitsplatz von meinem Arzt Arbeitsunfähig geschrieben wurden und werde seid nun mehr sieben Monate krank geschrieben und werde von meiner Krankenkasse bezahlt. Ich werde aber morgen nochmal bei meinem Arbeitgeber anrufen und das klar stellen. Hoffe natürlich das die mich für Ihre Fehler nicht büßen lassen, ist ja nicht mein Fehler wenn die das in ihrem System nicht ändern obwohl ich ihnen Bescheid gegeben habe und das noch vor dem Mutterschutz. Yvy 34

von Yvy 34 am 19.01.2015, 21:08



Antwort auf Beitrag von Yvy 34

Überweis das Geld zurück, wenn du von der KK bezahlt wirst dann steht dir dieses Geld ja absolut nicht zu. Setz ein Schreiben auf das die Situation klärt und schick es deinem AG per Einschreiben. Theoretisch sollte sich so alles klären. Mich wundert aber das eine Lohnbuchhaltung ohne Bescheinigung und Info der KK Mutterschaftsgeld auszahlt.

von Stuff84 am 20.01.2015, 14:49



Antwort auf Beitrag von Yvy 34

Naja...zurück geben musst du ja dann nichts, würdest ja jetzt viel weniger bekommen!!! Mutterschaftsgeld bekommt man von der Krankenkasse und nur einen kleinen Rest vom Arbeitgeber. Also sag es natürlich gleich deinem Arbeitgeber, damit die dir dein restliches Geld überweisen! Wenn du jetzt tatsächlich mehr bekommen haben solltest würde ich es auch sagen, denn natürlich steht die kein Mutterschaftsgeld zu.

von yola-noah am 19.01.2015, 20:55



Antwort auf Beitrag von Yvy 34

ich würde da mal nachfragen.

Mitglied inaktiv - 20.01.2015, 06:58