Schwanger - wer noch?

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LOHNSTEUERKLASSE ???????

Thema: LOHNSTEUERKLASSE ???????

Hallo, folgende Fragen: Bekommt der Kindesvater (Partner) wenn man (noch) NICHT verheiratet ist, auch eine neue LSTKlasse??? Wenn ja, welche??? Welche bekommt man als Mutter (ledig) bei einem Kind? DANKE im Vorraus S.H.

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 11:41



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Ich glaube, du bekommst Steuerklasse 2, wenn es noch so ist? Der Kindsvater wird keine neue Steuerklasse bekommen, wenn ihr nicht verheiratet seid... LG Elisa

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 11:44



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beide haben die eins u kriegen nen halben kinderfreibetrag...wenn ihr getrennt seid u er kein unterhalt zahlt hast du die chance dir den halben kinderfreibetrag zurück zu holen

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 12:13



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Ja, dachte mir schon, dass es die 2 nicht mehr gibt...Habe das nur mal von meiner Freundin gehört 2-3 Jahre her, weil sie alleinerziehend war... LG Elisa

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 12:21



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Die 2 gint es nur noch, wenn man alleinerziehend ist, und mit neimanden über 18 Jahre zusammen lebt. Hatte die 2 bis zu meiner hochzeit. Wenn man nicht verheiratet ist, ändert sich an der Lohnsteuerklasse nix. Lieben gruß ilka

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 12:34



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es gibt die zwei nicht mehr

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 12:44



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ich bin alleinerziehend u. habe die st. kl. 2, habe vor ein paar tagen die neue karte schon für 2009 bekommen !!!! die 2 gibt es noch !!!

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 12:49



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ja vielleicht weil du schon ältere kinder hast bzw schon vor jahren die 2 hattest aber ICH bin gleich mit der eins eingestiegen u war von anfang an alleinerziehend...und wie der nick schon sagt u18,ist also die frage ob überhaupt schon lohnsteuer gezahlt wurde u wenn ja sicherlich nicht jahrelang,so das sie die eins bekommt/behält,neu wird die zwei nicht mehr "ausgestellt"

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 12:52



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Die Lohnsteuerklasse 2 bekommt jeder alleinerziehende, wenn er nachweisen kann, dass er wirklich alleinerziehend ist. Das heißt er muss alleine mit seinem Kind oder seinen Kindern in einer Wohnung leben und es darf niemand sonst da sein, der sich um die Kinder/ das Kind kümmern kann. Ich weiß das, weil ich bis letztes Jahr auch die Lohnsteuerklasse 2 hatte (bin dann aber mit meinem jetzigen Lebensgefährten zusammengezogen). Die Steuerklasse muss man wenn man die Steuerkarte erhalten hat beim Bürgerbüro beantragen (automatisch geht dies leider nicht mehr). Dort muss man dann ein Formular ausfüllen und bestätigen das man wirklich alleine ist. LG Natascha

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 13:02



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Also die LST-Klasse zwei wurde im Zuge der Steuerreform abgeschafft.Lediglich Alleinerziehende, die davor schon die 2 hatten, durfetn sie behalten. Für alle anderen die danach Alleinerziehned wurden udn werden gibt es die 2 nicht mehr. Ich habe sie vor meiner Ehe auch gehabt udn jetzt im rahmen der Scheidung bekomme ich die 1. Ich habe meinen Anspruch mit der Heirat verloren....

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 13:03



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es ist genauso wie Mama Rene sagt. Wohnt eine Person über 18 Hahre mit bei dir in der Wohnung ( egal ob Mama, Papa, Freundin etc. ) verfällt der Anspruch auf die Klasse.2. Die klasse 2 muss jedes mal neu beantragt werden. man bekommt sie nicht automatisch. und wie gesagt, hatte sie bis zur heirat imseptember. und so wie mamaRene sagt, wurde es mir auch beim finanzamt erklärt.

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 13:13



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wenigstens eine die ahnung hat

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 13:52



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Ich wollte gar nix wissen, wie das alleinerziehend ist, da ich es nicht bin. Neue Frage: Was bedeutet Kinderfreibetrag und wie muss man sich das vorstellen? Speziell beim Partner(Vater)?!!! SZ

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 14:10



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na im grunde ist es egal ob nun alleinerziehend oder zusammen,es gibt definitiv die eins (es sei denn ihr habt schon lange die 2),eine andere steuerklasse bekommt ihr,wenn ihr dann verheiratet seid kinderfreibetrag das du/ihr weniger einkommenssteuer zahlt ich glaube ihr könnt es aber auch so machen,das einer von euch beiden den ganzen freibetrag bekommt,dazu muss aber der abgebende elternteil zustimmen nochmal zu aufklärung: unverheiratet Steuerklasse 1 (egal ob ae oder nicht!!!!!) verheiratet Steuerklasse 3&5, 4&4oder umgedreht 5&3,je nachdem wie der verdienst ist

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 14:26



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Mir wurde gesagt, den halben Kinderfreibetrag kann man nur wiederbekommen, wenn man verheiratet war.

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 14:33



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nee nee also ich hab einen steuerexperten gefragt,der weg ist schwierig aber sobald du nachweisen kannst,dass der kindsvater keinen unterhlat zahlt (noch nie gezahlt hat) kannst du ihn dir wiederholen

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 14:36



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Bedeutet, dass du eine Steuererleichterung hast, diese greift aber erst ab einem bestimmten Verdienst (ich glaube es war was um die 4000E/ Monat). Am Jahresende machst du einen Lohnsteuererklärung. Da berechnet dann das Finanzamt ob es für dich steuerlich günstiger ist ob du Kindergeld bekommst oder doch eher den Steuerfreibetrag. Für die meisten AN ist das Kindergeld die bessere ALternative, damit vefäält dann der Steuerfreibetrag. Außerdem mindert er die monatl. Steuerabgabe der Lohnsteuer. Ist aber nicht so viel. Wie gesagt der lohtn sich erst ab einem bestimmten Verdienst.

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 15:03