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Kann man während dem Erziehungsgeld arbeiten ?

Thema: Kann man während dem Erziehungsgeld arbeiten ?

Wie ist das weiß das jemand ? Wir werden Erziehungsgeld für ein Jahr beantragen also diese Budgetleistung. Wenn ich nun innerhalb diesem Jahr einen 400EUR Job ausübe- wie wird mir das angerechnet? Also aktuell wäre das erst in einem halben Jahr, d.h. ich kann es am Antrag fürs EZG noch nicht angeben da ich ja nicht weiß ob ich den 400 EUR Job überhaupt bekomme. Wenn nun die Budgetleistung genehmigt ist und man arbeitet in der Zeit noch zu wie läuft das dann? Kann ich dann damit rechnen das wir eine fette Steuernachzahlung am Jahresende haben werden??? Danke für eine Antwort. LG tigram

Mitglied inaktiv - 29.04.2005, 15:57



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Naja, Steuernachzahlung wohl nicht, aber Ihr werdet wahrscheinlich weniger Erziehungsgeld bekommen. Ich weiss aber nicht, wieviel, so genau kenn ich mich auch wieder nicht aus. :-)

Mitglied inaktiv - 29.04.2005, 16:08



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Soweit ich weiss kannst du bis zu 30Std. die Woche arbeiten gehen. Musst es aber in deinem Antrag mit angeben oder eben nachreichen, wenn das mit dem job bis jetzt noch nicht sicher is.liebe Grüsse

Mitglied inaktiv - 29.04.2005, 16:10



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Ja aber der Antrag ist doch dann schon genehmigt und die Zahlung vom EZG läuft dann ja schon. Weil das mit dem 400 EUR Job wäre erst ab Herbst aktuell. Muss ich dann sofort eine Änderung der Umstände mitteilen sobald ich einen 400 EUR Job annehme? LG tigram

Mitglied inaktiv - 29.04.2005, 16:10



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Hi, ich habe auch vor, nach einem halben Jahr wieder zu arbeiten, zusätzlich zum Erziehungsgeld. Wenn der Job ausdrüchlich als Minijob auf der Gehaltsabrechnung deklariert ist, hat er überhaupt keinen Einfluss auf das Erziehungsgeld. Bedeutet also, Du kannst bis 400 E im Monat dazuverdiehnen, aber nicht Teilzeit sondern MINIJOB. Mit der Steuererklärung weiß ich auch noch nicht so recht, wie das wird. Falls Du Dich genau beraten lassen willst, gibt es (zumindest bei uns) eine Schwangeren- . Familienberatung, die mir das ziemlich genau erklären konnte. LG Manja

Mitglied inaktiv - 29.04.2005, 16:11



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AHHHH - das ist eine Aussage - DANKE. D.h. ein 400 EUR Job ist quasi frei und ändert nichts am EZG. Dann weiß ich Bescheid :-)) LG tigram

Mitglied inaktiv - 29.04.2005, 16:13



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Es gibt übrigens auch in der stadtverwaltung od. Einwohnermeldeamt solche Broschüren vom Bundewsministerium für Familie... über die Elternzeit, die zwar etwas schwierig zu lesen sind, wo aber alles noch mal mit erklärt steht (Für alle Fälle: Mit Gesetestext) Mein Arbeit geber & dessen Steuerberater kannten das nämlich auch nicht und haben es mir erst mit schwarz auf weiß geglaubt... LG Manja

Mitglied inaktiv - 29.04.2005, 16:27



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Mitglied inaktiv - 29.04.2005, 16:37



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Hallo! ich weiß nicht in welchem Bundesland du wohnst, aber man bekommt bei Budgetleistung kein Landeserziehungsgeld. Man darf 400€ dazuverdienen. Mußt es aber melden, von daher würde ich den Antrag stellen da die nur 6 Monate zurückzahlen. Bei uns würde jetzt als wir den Antrag für unsere Große gestellt haben, etwas abgezogen vom ersten Jahr und wir bekommen fürs 2 und 3 Jahr noch Erziehungsgeld.

Mitglied inaktiv - 29.04.2005, 16:55



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wo lässt du den Kind?Hasst du jemanden zum aufpaasen?Meine Schwiegermam ist 70 u traut sich s nicht ganz zu ich habe keine Mutter mehr aber angewiessen wären wir schon drauf.

Mitglied inaktiv - 29.04.2005, 17:37