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Kinderfreibetrag - Eintrag auf Lohnsteuerkarte

Thema: Kinderfreibetrag - Eintrag auf Lohnsteuerkarte

Kann mich mal bitte jemand aufklären, wie das mit dem Kinderfreibetrag funktioniert. Meine Infos: Wenn das Baby auf der Welt ist, brauche ich die Geburtsurkunde und die Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber. Und dann kann ich das Kind eintragen lassen, aber wo mache ich das: Einwohnermeldeamt, Finanzamt? Wir können es uns aussuchen, entweder ich oder der Vater 1 Kind oder beide 0,5 Kind. Stimmt das noch so? Also sollte das Kind derjenige auf der Karte haben, der tatsächlich arbeitet. Kann man das nachträglich dann problemlos ändern, wenn beide wieder arbeiten? LG annalenchen

Mitglied inaktiv - 21.01.2006, 15:04



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Den Kinderfreibetrag kannst du auf dem Einwohnermeldeamt ändern lassen, allerdings kannst du dann nur bei beiden Lohnsteuerkarten den Zähler 0,5 eintragen lassen, um den kompletten Freibetrag auf den Vater übertragen zu lassen, musst du einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. LG Britta

Mitglied inaktiv - 21.01.2006, 17:31



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Hallo, der Kinderfreibetrag wurde bei unserem Großen sofort beim Vater beim Einwohnermeldeamt eingetragen und für den Kleinen werden wir das auch so machen, auf meiner Lohnsteuerkarte steht er soweit ich weiss nicht drauf, ich verdiene ja auch kein geld ;-) Ach ja, wir mussten keine Anträge bei Finanzämtern stellen, das wäre mir neu. Aber ruf am Besten beim Einwohnermeldeamt an, die können Dir telefonisch Auskunft erteilen. LG Heike

Mitglied inaktiv - 21.01.2006, 17:54



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Also: unsere Zwillis sind im Oktober geboren da war es nicht mehr möglich, die aktuelle Lohnsteuerkarte ändern zu lassen das muss nun über die Einkommensteuererklärung laufen... aber für dieses Jahr hat mein Mann beide Karten ändern lassen beim Einwohnermeldeamt: sprich Steuerklassen und Kinder eintragen lassen und zwar beide bei ihm, weil er mehr verdient (die Höhe des Verdienstes ist da eben interessant!) ich bekomme nur noch ein paar Wochen Geld (Mutterschutz) und dann nichts mehr (Elternzeit) Jutta

Mitglied inaktiv - 21.01.2006, 18:33



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Bei uns auf dem Einwohnermeldeamt haben die mir gesagt, dass ich den ganzen Freibetrag nur mit Antrag beim Finanzamt übertragen lassen kann, ist das vielleicht von Bundesland zu Bundesland verschieden?

Mitglied inaktiv - 21.01.2006, 19:48



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Tja, dann denke ich, dass das wohl ABM-Kräfte waren bei Euch auf dem Amtg ;-) Scherz beiseite......denen würde ich mal ein paar Takte erzählen, das wäre mir völlig neu. LG Heike

Mitglied inaktiv - 21.01.2006, 20:40



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er steuerlich nicht relevant mehr ist. Der Kinderfreibetrag wirkt nur noch bei EKST-Erklärung bei der Frage ob Kindergeld oder Freibetrag. Lediglich bei der Soli mach er ein paar Cent bei 2000,- Brutto aus. Das einzigste was man dadurch spart ist dem AG eine Geburtsurkunde vorlegen zu müssen wegen der erhöhten Pflegeversicherung für Kinderlose. LG Xav

Mitglied inaktiv - 22.01.2006, 11:59



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.... muss man hierfür die Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber abholen?? Ich meine, normalerweise behalten die ja das Ding immer bis ca. Februar des Folgejahres!!

Mitglied inaktiv - 23.01.2006, 07:39