Schwanger - wer noch?

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in 11 woche schon vaterscaftsanerkennung machen?

Thema: in 11 woche schon vaterscaftsanerkennung machen?

hi habe mal ne frage! ich komme morgen in die 11SSW und am donnerstag habe ich einen termin bei jugendamt! wir wollen das gemeinsame sorgerecht für unseren sohn beantragen! (16 monate) nun wollt ich wissen ob es ok ist und schon gemacht wird wenn ich dann gleich auch für das baby in meinem bauch die vatersfhaftsanerkennung und das sorgerecht mache! ist das zu früh? bei meinem sohn habe ich das erst nach der geburt gemacht! und nun kommt noch das mit dem sorgerecht! kan nich das schon machen??? danke schon mal für eure antworten! LG steffi

Mitglied inaktiv - 10.06.2005, 20:35



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Warum nicht? Dann habt ihr das nervige schon hinter euch. LG Nicole

Mitglied inaktiv - 10.06.2005, 20:47



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hmmm..... also ich weiß nicht!!! hätte gedacht das es noch zu früh ist!!! meinst du wirklich! ach ich frag einfach mal ob die "schnalle" das schon macht!!! dann hab ich es hinter mir und muss dann nicht immer und ewig mit beiden kinder diese doofen ämtergänge machen! danke dir! hast mir gut geholfen!*dich mal kurz drück** LG steffi! www.das-stoffelchen.de.vu

Mitglied inaktiv - 10.06.2005, 21:28



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hallo ! na klar geht das! habe gerade neulich mit einem typ vom jugendamt geredet über das thema(nicht unseretwegen - sind verheiratet) - was anderes ist es natürlich, wenn der vater zweifel an seiner vaterschaft hat und ein test gemacht werden muss nach der geburt - aber das scheint bei euch ja nicht so zu sein :-) - liebe grüsse sannah

Mitglied inaktiv - 11.06.2005, 02:51



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Hi, klar kannst das auch "schon" für das andere machen. Mein Freund und ich haben es auch für unsern Kleinen schon vor der Geburt gemacht. Allerdings fällt mir da ein, dass die uns sagte, diese Erklärungen gelten auch für die möglichen weiteren Kinder. Deswegen weiß ich gar nicht so genau, ob Ihr die Erklärungen noch mal abgeben müsst, wenn Ihr sie sowieso für Euer erstes Kind abgebt. Am besten Du fragst mal nach. Viele Grüße, Katja

Mitglied inaktiv - 11.06.2005, 05:24



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hi nein also zwifel bestehen nicht! er ist definitif der vater und das weiß er! hmmm ich glaube nicht das die erste erklärung auch zählt! da steht doch der name unseres sohnes drauf! naja egal! ich frag am sonnerstag einfach und dann wird er mir das schon sagen! danke euch! LG steffi

Mitglied inaktiv - 11.06.2005, 09:17



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Hi, sowohl Vaterschaftsanerkennnugn wie auch die Sorgeerklärung könnt ihr vor der Geburt bereits abgeben. Die Vaterschaftsanerkennung ist aber schwebend unwirksam bis zur Geburt - längstens aber 12 Monate und wird mit der Geburt automatisch wirksam. Sowohl Vaterschaftanerkennung wie auch die Sorgeerklärung sind bei ledigen Paaren für jedes Kind einzeln abzugeben. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 11.06.2005, 11:09