Schwanger - wer noch?

Forum Schwanger - wer noch?

Getrennt lebend und schwanger von einem anderen Mann

Thema: Getrennt lebend und schwanger von einem anderen Mann

Hallo, ich würde gerne wissen, wie es ist, wenn ich doch noch nicht geschieden bin, mit meinem neuen Partner aber ein Kind erwarte. Kann es den Nachnamen des neuen Partners haben? Kann man sich das Sorgerecht teilen? Was muss ich tun dafür? Würde mich über jede Antwort sehr freuen.

Mitglied inaktiv - 20.03.2009, 19:53



Antwort auf diesen Beitrag

Ich glaube das man das vor Gericht klären muß.eine bekannte hatte das auch die mußte beweisen das das Kind vom jetzigem Partner ist.Frage doch mal einen Anwalt.

Mitglied inaktiv - 20.03.2009, 19:57



Antwort auf diesen Beitrag

Hi, du kannst mir gerne eine PN schicken, kenne das Problem. LG Annette

Mitglied inaktiv - 20.03.2009, 20:06



Antwort auf diesen Beitrag

Deutsches Recht Für die Vaterschaft kommen drei Möglichkeiten (in absteigender Reihenfolge) in Betracht (BGB § 1592): 1. Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Diese Regelung findet unter Umständen keine Anwendung, wenn das Kind zwar während der Ehe, aber nach einem Scheidungsantrag geboren wurde. Wird ein Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemanns geboren, so gilt der verstorbene Ehemann grundsätzlich als Vater (§ 1593 BGB). 2. Vater ist der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Die Anerkennung bleibt schwebend unwirksam, solange ein anderer Mann – etwa wegen bestehender Ehe zum Zeitpunkt der Geburt – als Vater des Kindes gilt. Erst mit erfolgreicher Anfechtung der Scheinvaterschaft wird die Anerkennung des Vaters wirksam. 3. Vater ist der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Zur Vaterschaft nach 1. und 2. ist es nicht nötig, jedoch gemäß BGB erstrebenswert, dass der juristische Vater zugleich der biologische Vater des Kindes ist. Ehemänner sind – so lange keine Vaterschaftsanfechtung erfolgt – auch dann Väter der Kinder ihrer Ehefrau, wenn sie nicht die biologischen Erzeuger sind. Ein Mann kann die Vaterschaft auch anerkennen, wenn ihm und der Mutter bekannt ist, dass er nicht der biologische Vater ist. Bei einer gerichtlichen Feststellung (also auch bei 3.) oder bei einer Vaterschaftsanfechtung ist aber immer die biologische Vaterschaft entscheidend, eine anderslautende Anerkennung erlangt dann keine Gültigkeit mehr. Der juristische Vater hat ein Recht darauf zu erfahren, ob er auch der biologische Vater ist. (Vgl. Bundesverfassungsgericht Nr. 18/2007 vom 13. Februar 2007) Ferner kann durch Adoption eine juristische Vaterschaft begründet werden oder wechseln. § 1600 (2) und (3) BGB besagen, daß der rechtliche Vater nicht die Vaterschaft des juristische Vaters anfechten kann, wenn der juristische Vater mit dem Kind in einer „sozial-familiären“ Beziehung lebt oder zum Zeitpunkt seines Todes gelebt hat. Die Vaterschaft begründet zugleich die Unterhaltspflicht und darüber hinaus auch die sittliche Pflicht, für den Unterhalt des Kindes bis zum Abschluss einer seiner Neigung entsprechenden Ausbildung aufzukommen. Die sorgerechtliche Stellung des nichtehelichen Vaters ist im deutschen Recht strittig. (s. Grenzen der Amtsbefugnisse des Jugendamtes) Ich hoffe das kann dir helfen.

Mitglied inaktiv - 20.03.2009, 20:35



Antwort auf diesen Beitrag

also ich stecke da gerade mittendrin. Noch verheiratet, seit 2 Jahren getrennt lebend, Baby von meinem neuen Partner. Mein Partner hat das Baby beim Jugendamt anerkannt, mein Noch-Mann mußte dem zustimmen. Diese Dokumente liegen jetzt beim Standesamt. Nach der Scheidung können wir die Geburtsurkunde ändern lassen, denn in der steht jetzt noch mein Noch-Mann, mit dem ich mir das Sorgerecht teile (Schwachsinn, ist aber so) Mein Freund und eigentlicher Vater des Kindes hat das Sorgerecht erst wenn wir heiraten oder er eine Sorgeerklärung abgibt, was aber erst nach der Scheidung möglich ist. Das Baby bekommt Deinen (Ehe)Namen, das kann nach der Scheidung geändert werden. Überhaupt wird erst alles nach der Scheidung rechtens. Wichtig ist, daß die Scheidung eingereicht ist, denn die Jugendämter und Standesämter wollen das Aktenzeichen eures Prozesses. Und wenn ihr jetzt noch schnell geschieden werdet, bringt dir das auch nix, denn das Baby ist in der Ehe gezeugt worden. Alles Gute

Mitglied inaktiv - 20.03.2009, 23:52



Antwort auf diesen Beitrag

Ich weiß ja nicht, ob das vielleicht von Bundeslnd zu Bundesland verschieden ist, aber eigentlich geht das ganz einfach. Stecke in der fast gleichen Situation.Wir sind zum Jugendamt gegangen und der Vater hat das Baby dort anerkannt und auch das geteilte Sorgerecht wurde dort gleich geklärt. Einzig für den Nachnamern müssen wir nach der Geburt zum Standesamt und ihn dort eintragen lassen. LG

Mitglied inaktiv - 21.03.2009, 10:26