Schwanger - wer noch?

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Gesetze

Thema: Gesetze

Hallo Mädels, vielleicht seht ihr das nicht als Problem aber ich. Und zwar haben mein Partner und ich eine süße Maus von drei Jahren. Leider wohnen wir nicht zusammen aufgrund der Hartz 4 Gesetze.Nun ist es so das ich nochmal schwanger bin. Wisst ihr in wie weit ich dem Amt Rede und Antwort stehen muß woher das Kind ist. Habe keine Lust mein ganzen Lebn zu offenbaren.Wenn ihr wisst was ich meine! LG

Mitglied inaktiv - 20.04.2007, 18:58



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also angeben musst du es ab der 12 ssw. oder halt wenn danach, wann du es erfahren hast. kopie von Mutterpass und den errechneten termin. Dann bekommst du ja 58 € mehr im Monat für mehrbedarf in der ss. Bis zur geburt hat niemand das recht dich zu fragen, wer der vater ist und wieso warum du ss. bist. Bin selbst durch Arbeitgeber in der 1. ss gekündigt wurden .. dadurch Hartz IV und nun Erziehungsjahr und wieder ss. Die hat es nur zu interessieren welche ssw und et wegen der vermittlung und mehr nicht. Auch danach , musst du höchstens wenn ihr nicht verheiratet seit den Unterhaltsbescheid abgeben (kopie) dort steht ja dann der name des vaters drin. Ansonsten fragt dort aber eigentlich niemand nach . warum, wieso, wer und wie ..... und wenn ... würde ich fragen, was das mit dem Antrag oder der Vermittlung oder sonstiges zu tun hat (das wäre nur neugier von dem Bearbeiter). Gehtd ennen also nix an, wer der vater ist. Weil wenn ihr verheiratet seit .. muss er ja eh drin stehn in deinen antrag ... wenn nicht ... muss er ja unterhalt zahlen .. oder ist als bedarfsgemeinschaft bei dir ja angegeben.. LG Diana

Mitglied inaktiv - 20.04.2007, 19:40



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Das Amt möchte auf jeden Fall wissen wer der Vater ist - nicht mehr aus deinem Leben - sie möchten nur wissen wer für den Unterhalt aufkommen muss. Wenn ihr beide Hartz 4 bekommt - sollte es doch daher egal sein.

Mitglied inaktiv - 20.04.2007, 23:31