Hallo zusammen,
hab´ hier schon oft gelesen, dass Schwangere nicht arbeiten können bzw. dürfen, weil sie in ihrem Job die Gesundheit von sich und vom Baby riskieren würden.
Meine Frage ist nun wovon man in dieser Zeit eigentlich lebt? Muss der Arbeitgeber das Gehalt weiter zahlen? In voller Höhe?
Steht für mich jetzt zwar nicht an, aber es interessiert mich.
Danke für eure Antworten.
Larona
von
Larona
am 25.11.2010, 00:19
Es gibt Arbeitgeber, die davon wohl nix wissen wollen aber...
Schwangere Arbeitnehmerinnen haben auch bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot Anspruch auf volle Lohnfortzahlung bis zum Eintritt in den Mutterschutz. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden (Az.:6 Ca 4948/01).
von
mf4
am 25.11.2010, 00:23
Hallo,
das steht auch so im MuSchG. Ich bin im BV (war vorher fast 8 Wochen krank geschrieben und bekam für eine kurze Zeit sogar Krankengeld - ich hatte Hyperemesis, also übermäßiges SS-Erbrechen) und bekomme mein volles Gehalt, sogar die Gehaltserhöhung, die ich erst seit 4 Wochen vor Mitteilung der SS beim AG bekam. Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht, dass ich schwanger bin, trotzdem war mir das Anfangs ein wenig peinlich. Auch die Zuzahlung des AG zum Kindergartenbeitrag bekomme ich weiter ausgezahlt.
Jezt hoffe ich natürlich, dass ich, falls es überhaupt dieses Jahr welches gibt, das Weihnachtsgeld bekomme. Vielleicht nur anteilig, was ich durchaus fair fände, ich habe ja 7 Monate in diesem Jahr volle Power gearbeitet, bevor es mich danieder gerafft hat.
Momentan plagt mich wieder das schlechte Gewissen, weil es mir seit ein paar Wochen wieder gut geht und ich ganz theoretisch wieder arbeiten gehen könnte. Vorstellen kann ich mir trotzdem nicht, am Tag 6 Stunden oder so vor den Schülern zu stehen und dann noch zu Hause Unterricht vorzubereiten. Außerdem habe ich ein komplettes BV bis zum Beginn des MuSchu.
LG
Mitglied inaktiv - 25.11.2010, 08:19
Antwort auf diesen Beitrag
hi!
ich bekomme während des bv mein volles gehalt weiter, das ist im muschg so verankert. hierbei bekommt man jedoch lediglich das grundgehalt, zuschläge natürlich nicht (hab als nachtwache gearbeitet, die nachtzuschläge fallen natürlich weg). auch das gehlt vom 400 euro job bekommt man bei einem bv weiter. hier kann sich der arbeitgeber das geld von der knappschaft zurück holen.
viele arbeitgeber haben eine "versicherung" gegen solche fälle und es entsteht ihnen kein verlust.
lg
von
Tuffie23
am 25.11.2010, 10:26