Schwanger - wer noch?

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Frauenarzt lehnt mich ab!

Thema: Frauenarzt lehnt mich ab!

Hallo, habe eben bei meiner Frauenärztin angerufen, dass ich gerne einen Termin machen würde, da ich einen positiven Schwangerschaftstest habe. Und sie meinte einfach: Ja wir haben gerade keine Termine frei, da müssen sie zu den Öffnungszeiten kommen. Aber heute nicht, da ist schon alles voll. Die sind immer von 8:00 bis 11:00 Ich: Das geht leider nicht, da ich noch in schulischer Ausbildung bin und keine weiteren Fehlzeiten haben darf. Sie: Na das ist ja nicht unser Problem. Kommen sie zu den Sprechzeiten. Ich: Ja, okay... Tschüss. Ich war ganz perplex, weil ich doch dort patient bin. Könnte es ja verstehen, wenn ich Neupatient wäre oder nen Pilz oder so habe. Aber ich bin schwanger, da können sie mich doch nicht einfach so ablehnen. Oder? Ich versuche einen neuen Frauenarzt zu finden, aber ganz ehrlich, ihr wisst alle wie schwer das ist. Wenn ich noch einen einzigen Fehltag bis zum Ende des Schuljahres habe, muss ich mein ganzes Bafög wieder zurückzahlen. Ich habe durch meine Tochter leider 20 Fehltage. Das finde ich sowieso schon so unfair und dann das mit meinem 2. Kind, auch blöd...

von Moonbear am 23.05.2024, 11:09



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Wäre es eine Variante mit deiner Schule zu reden, vllt. kann man da auf inoffiziellem Weg was vereinbaren, damit du zu den Öffnungszeiten gehen kannst.

von BabyMommy am 23.05.2024, 11:20



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Das ist auf jeden Fall eine Idee, würde aber auch heißen, dass ich ihnen schon davon erzählen muss, was ich eigentlich erst später machen wollte. Tatsächlich hatte ich schon mit ihnen gesprochen, ob es Möglichkeiten gibt, meine Stunden zu verbessern, durch ein zusätzliches Praktikum oder, dass ich ein oder zwei Monate kein Geld bekomme, aber da keine Chance. Ein Versuch ist es natürlich dennoch wert. Danke!

von Moonbear am 23.05.2024, 11:23



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Warum musst du den jetzt zum Frauenarzt??? In der 5 SSW sieht man noch genau nichts, klar bei Beschwerden aber normal reicht die 8 SSW aus Haben die in drei Wochen keinen Termin

von misses-cat am 23.05.2024, 11:21



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Ich möchte ja auch einen Termin in 2 bis 3 Wochen, ich weiß nicht ob sie das vielleicht falsch verstanden haben aber eigentlich ist das doch logisch, dass man nicht so früh kommt? Also in der ersten Schwangerschaft haben sie mich auch erst gefragt in welcher Woche ich bin und alles laut Rechnung und wann meine letzte Periode war... (War aber ein anderer Frauenarzt) Und diese hat gar nicht erst nachgefragt sondern gleich geblockt. Vielleicht rufe ich auch nochmal an und Frage nach einem Termin in 2 Wochen?

von Moonbear am 23.05.2024, 11:25



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Würde ich machen

von misses-cat am 23.05.2024, 12:07



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Ich habe auch schon öfter gehört, dass in einigen Bundesländern Krankheit bei Ausbildung nicht zählt. Bin immer wieder erschrocken! Ich mein, wie krank ist es krank… Dass man seine Ausbildung nicht besteht, kann ich noch irgendwie nachvollziehen. Dass man auch noch Bahrfeldt zurückzahlen soll, wäre mir neu. Bei der Frauenarztpraxis würde ich einfach noch mal anrufen und deine Situation in Ruhe schildern. Falls sie da überhaupt nicht drauf eingehen, würde ich die Praxis wechseln. Es wird ja immer mal wieder vorkommen, dass du dort hin musst. Und dann würde ich mal in Bafögamt vorbeigehen und deine Situation erklären. Schwanger kann man ja immer auch mal arbeitsunfähig sein…

von Pinguina1 am 23.05.2024, 13:03



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Hi, entweder du probierst es nochmal telefonisch oder du suchst dir einen anderen Arzt, welcher auch am Nm Sprechzeiten hat. In der Schule musst ja keinen Grund nennen! Das geht sie ja noch nichts an. Du musst einfach zum Arzt, welcher nur am VM Dienst hat. Warum genau ist deine Privatsache! Hättest du zb eine Geschlechtskrankheit würdest es ja auch nicht begründen. Oder?

von SunshineSunny11 am 23.05.2024, 13:36



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Als ich damals in meiner schulischen Ausbildung schwanger wurde. Durfte ich gar nicht mehr kommen. Werde in die Schule noch ins Praktikum. Ich musste alle zuhause lernen und dann in die Abschlussprüfung gehen. Das war damals der einzige Grund warum ich kommen durfte. Die Zeit wurde dann aber auch nicht mehr berücksichtigt also das war dann egal. Wie weit bist du denn in deiner Ausbildung?

von Maiglöckchen02 am 23.05.2024, 15:59



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Ich denke mal das hängt auch stark davon ab was man lernt, ob Frau weiter zur Schule darf oder nicht. In meiner schulischen Ausbildung zum Technischen Zeichner hatten wir auch eine Schwangere. Soweit ich mich erinnere hat sie bis zu den Ferien weiter bei uns gelernt, Anfang des neuen Schuljahres hat sie dann ihr Kind bekommen und nach dem Mutterschutz war sie dann wieder bei uns. Sie musste aber vieles zuhause nachholen, aber die Schule hat es möglich gemacht, dass sie ganz normal mit uns ihren Abschluss machen konnte.

von Anja1712 am 26.05.2024, 00:09



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Wenn man schwanger ist, bekommt man angeblich eher einen Termin bei einem neuen Frauenarzt - weil sie mehr abrechnen können als bei einer normalen Patientin. Habe ich hier schon öfters gelesen, keine Ahnung ob es wirklich stimmt.

von ZippZappZeppelin am 23.05.2024, 19:43



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Hängt meist vom Quartal ab. Die meisten Ärzte bieten einen Wechsel zu Beginn eines neuen Quartal an, da sie dann das Budget neu berechnen Aber ist es denn nicht auch so, dass der AG (in dem Fall dann die Schule?!) nicht verpflichtet ist zu Schwangerschaftsvorsorge freizustellen? Ich hab in meinen drei Schwangerschaften immer eine Anwesenheitsbestätigung vom Arzt vorgelegt & die Stunden dann gutgeschrieben bekommen Ansonsten sag ich auch: Gespräch mit der Schule führen oder, wenn gewollt, den Arzt wechseln

von Bonnie95 am 24.05.2024, 06:24



Antwort auf Beitrag von Moonbear

Hallo, du hast einen Anspruch (!) darauf, auch während der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen, wenn du schwanger oder krank bist. Das darf dir nicht zum Nachteil oder als Fehlzeit ausgelegt werden, auch nicht während der schulischen Ausbildung. Du hast ja außerdem Anspruch auf Freistellung, bis geklärt ist, ob du gegen bestimmte gefährliche Kinderkrankheiten, die den Embryo schädigen können, immun bist. Du musst jetzt deine Rechte und die Vorgaben gut kennen. Deine Vermutung, was die Fehltage angeht, stimmt z.B. nicht, deshalb bitte jetzt mit der Schulleitung oder notfalls (wenn sie uneinsichtig ist) auch mit dem Schulamt oder einem Vertreter der Lehrergewerkschaft darüber reden. Du musst dich jetzt sehr gut beraten lassen. LG

von Astrid am 24.05.2024, 08:23



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Ich denke, ihnen sind aufgrund des Bafögs die Hände gebunden. Es gibt nun mal vom Amt die Vorgabe, dass man nicht weniger als 70 % der Anwesenheitspflicht fehlen darf. Ich lag vor zwei Monaten genau bei der Grenze, sodass ich eine Mahnung bekommen habe, dass ich das Geld nicht zurückzahlen muss, wenn ich jetzt immer anwesend bin bis zum Ende des Schuljahres. Die Schule ist verpflichtet, dem Bafög-Amt zu melden, wenn ich gefehlt habe. Dabei ist es laut Mahnung egal ob ich krank bin, mein Kind krank ist oder ähnliches. Ich habe jetzt allerdings das Glück, dass wir nächsten Donnerstag die ersten zwei Stunden Ausfall haben und demnach ich zur Sprechstunde gehen kann. Nach diesem Termin, bei dem hoffentlich bestätigt wird, dass es eine intakte Schwangerschaft ist, werde ich mich gleich mit der Schule und dem Bafög-Amt in Verbindung setzen und alles weitere klären, wie etwa eine Gefährdungseinschätzung. Eine Klassenkameradin, die ebenfalls schwanger und beim gleichen Frauenarzt ist, meinte zu mir, dass es in Brandenburg normal ist, die ersten Termine zur Akutsprechstunde kommen zu müssen. In meiner ersten Schwangerschaft in Dresden gab es sowas nicht, finde ich schrecklich.

von Moonbear am 24.05.2024, 11:58