Schwanger - wer noch?

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Frauenarzt Termine Arbeitgeber dagegen

Thema: Frauenarzt Termine Arbeitgeber dagegen

Hey Leute.. Meine Frauenarzttermine sind leider immer vormittags und ich bekomme immer so doofe Zeiten wie 10:00/11:00. Habe den Arzt gefragt ob es vielleicht ganz früh um 8 oder spät um 17:00 geht aber Schwangerschaftsbetreuung ist wohl immer nur Vormittags. Mein Arbeitgeber ist aber von Anfang an Gegen Arzttermine innerhalb der Arbeitszeit und jeder Mitarbeiter muss sich daran halten. Jetzt habe ich immer so Termine das ich zwischendurch von der Arbeit weg muss und mein Chef genehmigt das nicht... was soll ich denn jetzt tun? Übrigens hatte ich heute einen vaginalen Ultraschall und man hat nur eine Fruchthöhle ohne was gesehen (Woche5+6Tage) Gruß Cranberrie

von Cranberrie am 16.03.2020, 15:36



Antwort auf Beitrag von Cranberrie

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet dich für Vorsorge Termine in der Schwangerschaft frei zu stellen. Ob er das will oder nicht! Das ist im Mutterschutzgesetz geregelt. Also darfst du für den Frauenarzt Termin deine Arbeitsstelle verlassen ohne das du dies wieder Nacharbeiten musst. Es ist nicht ungewöhnlich das man in der ssw nicht mehr sieht. Das war bei mir auch so

von Mutti2020 am 16.03.2020, 15:42



Antwort auf Beitrag von Cranberrie

Mutti2020 hat in allem Recht!

Mitglied inaktiv - 16.03.2020, 16:16



Antwort auf Beitrag von Cranberrie

Es gibt ein MuSchG und da muss sich der Arbeitgeber dran halten. Für Termine zur Schwangerschaftsvorsorge ist der Arbeitnehmer BEZAHLT freizustellen. Wenn er es nicht tut, melde ihn bei der Gewerbeaufsicht.

Mitglied inaktiv - 16.03.2020, 16:28



Antwort auf Beitrag von Cranberrie

Nach dem MuSchu muss er das aber leider akzeptieren wenn es nicht anders geht. Google mal danach und leg es ihm vor.

von Conny82 am 16.03.2020, 16:50



Antwort auf Beitrag von Cranberrie

Hallo, Lass dir von deinem Gyn einen Zettel ausstellen das keine anderen Termine möglich sind. Und meine Vorredner haben ja den Rest beschrieben.

von Sommerpause am 16.03.2020, 18:59



Antwort auf Beitrag von Cranberrie

§ 7 Abs. 1 MuSchG: Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) § 7 Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen (1) Der Arbeitgeber hat eine Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Entsprechendes gilt zugunsten einer Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.

von Ancsika am 17.03.2020, 07:18



Antwort auf Beitrag von Cranberrie

Allerdings zählt nur die reine Anwesenheit in der Praxis, der Weg dorthin und zurück ist private Zeit.

von marieseptember am 17.03.2020, 09:49