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Frage zu Mutterschaftsgeld!

Thema: Frage zu Mutterschaftsgeld!

Hallöchen, hab mal ne Frage zum Bezug von Mutterschaftsgeld! Habe gestern schon von der Krankenkasse das Mutterschaftsgeld bekommen. Ist das jetzt erst für die ersten 6 Wochen oder komplett auch noch für die 8 Wochen danach? Wie ist das mit einem Arbeitgeber Anteil, gibt es sowas und wie hoch ist der dann? Oh man, hab da keine Ahnung, bei unserer ersten Tochter war ich schon vor dem Mutterschutz arbeitslos, da gabs auf jeden Fall keinen Arbeitgeber Anteil! Könnt ihr mir helfen? Danke schonmal!

von PumpkinPatch am 03.02.2011, 12:49



Antwort auf Beitrag von PumpkinPatch

Also das was du gestern bekommen hast ist für die nächsten 6 Wochen. Dann gibst du die Geburtsurkunde ab und erhältst dann noch den Rest für 8 Wochen. lg

von +lalelu+ am 03.02.2011, 12:51



Antwort auf Beitrag von PumpkinPatch

Dein Arbeitgeber stockt den Betrag auf bis zu deinem normalen Nettogehalt. Diesen Betrag - ggf. auch gestaffelt - bekommst du dann, wenn du dann mit den normalen Gehaltsabrechnung. Das Geld von der KK ist jetzt erst einmal für die Zeit VOR der Geburt. Nach der Geburt muss du die entsprechende Geburtsurkunde einreichen und erhälst dann - AB GEBURT - das Geld für nach der Geburt.

von Baby2411 am 03.02.2011, 12:59



Antwort auf Beitrag von PumpkinPatch

Und muss ich beim Arbeitgeber irgendwas einreichen oder macht das die KK? Die KK rechnet mit 7Tagen/Woche also für 6Wochen = 42 Tage, der Arbeitgeber wird ja nur mit 5 Tagen rechnen (also für 6Wochen=30Tage)oder? Muss ja schon mal meine Finanzlage für die nächsten Wochen checken ;o) Elterngeld wird ja dann auch wieder ne Weile dauern, bis das beantragt und ausgezahlt ist!

von PumpkinPatch am 03.02.2011, 13:12



Antwort auf Beitrag von PumpkinPatch

Nunja, ich habe meinem Arbeitgeber eine Kopie der Bescheinigung für die Krankenkasse gegeben. Ansich reicht ihm aber auch eine Kopie des Mutterpasses wo der ET vermerkt ist oder deine mündliche Mitteilung. Letzendlich hat die KK für die Errechnung des Mutterschaftsgeldes in der Regel aber auch Kontakt mit dem AG aufgenommen, da dieser normalerweise eine Bescheinigung ausfüllen muss. Ich wüsste nicht, dass die KK mit 7 Tagen rechnet....wobei letzendlich ist das egal. Unterm Strich kommt dein normales Nettogehalt raus. Elterngeld bekommst du dann sowieso erst NACH dem Mutterschutz. Also frühestens nach 8 Wochen nach der Geburt.

von Baby2411 am 03.02.2011, 13:26



Antwort auf Beitrag von PumpkinPatch

Huhu, ich hatte zwar kein Mutterschaftsgeld aber das mit dem Elterngeld dauert dann etwas.Wenn Du jetzt schon Zeit hast holst Dir den Elterngeldantrag und füllst ihn soweit Du kannst schonmal aus was Du so schon weißt.Geburtsurkunde etc legst dann nach der Geburt nur noch anbei.Habe ich auch gemacht dann geht es schneller . Viel spaß mit dem Papierkrieg.Habe ihn gehasst .Und mit dem Kindergeldantrag würde ich das auch so machen. Lg Merlin112

Mitglied inaktiv - 03.02.2011, 13:24