Hallo
ich hab folgende Frage, und zwar fange ich am 01.07. meine Ausbildung an.
Darüberhinaus arbeite ich in diesem Betrieb schon seit über 2 Jahren, neben der Schule.
Mein Mutterschutz beginnt am 25.07.
Meine Frage ist jetzt die, ob ich dann während des Mutterschutzes gar kein Gehalt bekomme, da man, meiner Information zufolge, mindestens 4 Wochen in diesem Betrieb gearbeitet haben muss, um den Anspruch darauf zu haben.
Kann mir jemand sagen, ob das so stimmt oder ob das eine falsche Information ist.
Lg Jessica
Mitglied inaktiv - 29.06.2010, 13:43
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Du bekommst im Mutterschutz ganz normal den Mutterschaftszuschuss von der Firma und den Rest von der Krankenkasse, sodaß du insgesamt auf dein normales Nettogehalt kommst.
oder meinst du Elterngeld? Auch hier ist es egal. Das Elterngeld wird aus deinem durchschnittlichen Monatsgehalt der letztes 12 Monate erreichnet. Da könntest du theoretisch in 12 verschiedenen Firmen gearbeitet haben.
Mitglied inaktiv - 29.06.2010, 13:54
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Dankeschön für die schnelle Antwort
Lg Jessica
Mitglied inaktiv - 29.06.2010, 13:58