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Frage wegen Babyschale von Ebay ++lang++

Thema: Frage wegen Babyschale von Ebay ++lang++

hallo ihr lieben, ich hoffe euch geht es allen gut. Mir könnte es gar nicht besser gehen, keine Übelkeit, nicht müde einfach nichts, ausser schnell auf die Palme zu bringen. Aber nun was anderes habe da mal eine Frage an euch und hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe bei Ebay auf eine Babyschale von Hauck gesteigert wurde überboten und habe ein paar Tage später von dem Verkäufer eine E-Mail bekommen für einen Kauf an unterliegende Bieter d.h. die Schale für den Preis den ich damals geboten habe auf Sofort Kauf kaufen. Habe mich natürlich rieseig gefreut, da ich nur 2,51 Euro geboten habe und die Schale wie neu aussieht. habe dann natürlich gleich zugeschlagen und das Geld noch am selben Tag überwiesen (2.5.) heute bekam ich eine E-Mail vom Verkäufer das es ihm leid tut er hat einen Fehler gemacht, wollte die Schale eigendlich neu rein stellen. Ist das nicht komisch nach 1 Woche??? Habe ihm jetzt eine E-Mail geschrieben wegen den AGB´s von Ebay bin auf die Antwort gespannt. Was würdet ihr sagen, habe ich ein Recht auf die Babyschale oder muss ich mich damit abfinden, wenn er vom Verkauf zurücktritt??? Bin auf eure Antworten gespannt. Vielen Dank für´s lesen und Antworten Nadine

Mitglied inaktiv - 11.05.2006, 10:53



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hi, der kauf ist binden und er kann durch eigen verschulden nicht vom kauf zurücktreten sag ihn das wenn er das trozdem macht melde das ebay es ist sein fehler und auch bei privat kauf ist es so das er sich daran halten muss du hast dein schild getan und nun muss er tast tun ich kenne mich was kaufvertrage angeht gut aus und auch was allemein mit ware zu tun hat also was er macht ist sehr falsch und das kannst ihn sagen das er selber dafür haften muss wenn er ein fehler macht und du halt den artikle gekauft hast und haben möchtest hoffe das hilft dir sind die bei ebay mom alle bescheuert liee grüße viel glück moni

Mitglied inaktiv - 11.05.2006, 11:29



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Hallo! Nein, er darf nicht zurücktreten! Das wäre ja noch schöner, wenn das alle machen könnten bei Ebay! :-) Die Babyschale ist offiziel deine!! Du hast ein Recht auf die Schale! Wenn er sich nicht daran hält, melde es bei Ebay!! Hatte auch schon mal so eine ähnlichen Fall... Lieben sonnigen Gruß Kim, Kay & Baby Zoè inside (31.SSW)

Mitglied inaktiv - 11.05.2006, 12:50



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Genaugenommen hast Du sie ja nicht über Ebay esteigert oder? Das wurde ja alles nur über Mails besprochen. Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden? Und auch bei Ebay kann man doch seine Gebote zurückziehen, das wird dann allerdings auch in den Bewertungen mit aufgeführt. Dann kann ein Verkäufer doch bestimmt auch zurücktreten vom Verkauf... Deshalb wäre ich mir da jetzt nicht so sicher ob Du ein Anrecht auf die Schale hast. Aber Du könntest ja trotzdem mal bei Ebay nachfragen und ihnen evtl. mal die Mail von dem Verkäufer schicken. LG Nane

Mitglied inaktiv - 11.05.2006, 14:39



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wenn ich das richtig verstanden habe, wurde der Kauf ja nicht direkt über ebay abgewickelt, sondern du jemand anders war der Käufer! Ebay weist in den AGB´s extra draufhin, das solche Geschäfte nicht gültig sind! Schreiben das zumindest bei jeder Mail, die man bekommt dazu! Außerdem würde ich mir an dediner Stelle überlegen, ob es sinnvoll ist einen Autositz bei ebay zu kaufen, denn du weißt ja nicht, ob der unfallfrei ist und wenn er bei der Post rumgeschmissen wurde, schützt er dein Kind auch nicht mehr richtig LG Leni

Mitglied inaktiv - 11.05.2006, 15:01



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Nein, ich habe mich leider etwas kompliziert ausgedrückt, die E-Mails wurden alle über das Ebay Portal geschickt, also als ganz normaler Ebay Kauf. Soweit wie ich weiß ist er zum verschicken verpflichtet, oder sehe ich das falsch?? liebe Grüße Nadine

Mitglied inaktiv - 11.05.2006, 19:33