Hallo zusammen,
ich hoffe, mir kann jemand von euch helfen.
Hier also unser Fall:
Unser Sohn ist im Oktober 2013 geboren, ich habe 2 Jahre elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger, der Geburtstermin wird Mitte August sein.
Ich habe irgendwo mal gehört, dass man die restliche Elternzeit (der 2 Jahre des ersten Kindes) ggf an die Elternzeit des 2. Kindes schieben kann. Bei mir sind es gut 7 Wochen, wenn der ET bleibt. Dies muss ich dann beim Arbeitgeber beantragen?
Was ist mit dem Mutterschutz? Fällt der ggf auch noch mit in die zeit? Dann wäre es ja noch etwas mehr Elternzeit, die vom 1. Kind übrig bleibt.
Ich habe so viele fragen im Kopf. Hilfeeeeeeee
von
Mami_Okt
am 28.01.2015, 11:22
du musst beim AG die elternzeit kind1 auf einen tag vor beginn mutterschutz kind2 kündigen. dann beginnt alles von kind2. den rest von kind 1 kannst du entweder direkt hingen dran hängen oder aufheben, bis kind 1 in die schule kommt. ABER der AG MUSS da zustimmen. wenn du kündigst oder woanders arbeitest kann es aber sein, dass der rest verlofen geht weil der neue AG die vereinbarun nicht übernehmen muss.
von
mellomania
am 28.01.2015, 14:00
Hallo,
Bei mir ist es so, dass mein erster Sohn 12/13 geboren wurde. Für ihn habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nun bin ich erneut schwanger und mein 2. Sohn wird voraussichtlich 3/15 das Licht der Welt erblicken. Für die Zeit meines Mutterschutzes habe ich meine Elternzeit von Sohn 1 unterbrochen. Das bedeutet, dass ich für den Zeitraum mein volles Gehalt bekomme. Nach dem Mutterschutz nehme ich meine Elternzeit von Kind 1 wieder auf! Die Elternzeit von Kind 2 bleibt zunächst unangetastet.
Gruß,
Janine
von
Janine266
am 28.01.2015, 19:52
War bei uns auch so.
Soweit ich weiß können 12 Monate mitgenommen werden.
Nicht 2 Jahre. Aber auch nur wenn der AG zustimmt.
von
Pabelu
am 28.01.2015, 20:43