Schwanger - wer noch?

Forum Schwanger - wer noch?

Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist

Thema: Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist

Hallo ihr lieben, hab da etwas ärger mit meinem Arbeitgeber bzgl. meiner Elternzeit. Mein Sohn ist am 22.12.08 geboren und ich hab Elternzeit im Anschluss an meine Mutterschutzfrist für zwei Jahre beantragt. Jetzt rechnet mir der Arbeitgeber ab 17.02.09 zwei Jahre Elternzeit und nicht so wie es normal wäre ab geburt meines Sohnes sprich 22.12.08. Im Internet habe ich nun folgende Pasage dazu gefunden, weiß aber nicht, wie ich das deuten soll (sorry versteh das Beamtendeutsch nicht so gut) "Nimmt die Mutter die Elternzeit unmittelbar im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Mutterschutzzeit auf die Elternzeit angerechnet. " Kann mir jemand von euch evtl. erklären, wie das zu verstehen ist? Ich meine damit die Aussage wird die Mutterschutzzeit auf die Elternzeit angerechnet... Ich verstehe das so, dass die acht Wochen nach der Entbindung zur Elternzeit dazu gehören und man immer ab Geburtsdatum die Elternzeit errechnet... Bin ich da falsch? Danke für eure schnelle Hilfe. LG mangu

Mitglied inaktiv - 10.03.2009, 11:35



Antwort auf diesen Beitrag

Du verstehst das schon genau richtig. Die Elternzeit beginnt mit der Geburt deines Kindes und endet in deinem Fall einen Tag vor dem 2.Geburtstag deines Kindes. Da liegt dein AG aber voll daneben. Liebe Grüße Chrisy

Mitglied inaktiv - 10.03.2009, 12:01



Antwort auf diesen Beitrag

Hi! Gerade sitze ich auch über meinem Antrag für das dritte Kind. Seit 4 Jahren bin ich ununterbrochen in EZ. Hach, ist das kompliziert. Richtig, die Elternzeit beginnt mit der Geburt des Kindes. Dir stehen drei Jahre zu, die Du entweder bis zum dritten Geburtstag Deines Kindes nehmen kannst ODER Du beantragst die ÜBERTRAGUNG von einem Teil der EZ (höchstens ein Jahr) auf später. Diese restliche Zeit kannst Du dann bis zum achten Geburtstag des Kindes nehmen. Viele nutzen z.B.ein Jahr, wenn das Kind in die Schule kommt. Der Arbeitgeber muss aber einverstanden sein und kann die Übertragung ablehnen. Ich habe mir für jedes Kind ein Jahr zurückstellen lassen. LG Telli

Mitglied inaktiv - 10.03.2009, 13:37



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Mangu, ich denke auch, dass du das genau richtig verstehst. Zeig deinem Arbeitgeber einfach die gesetzlichen Passagen, das wirkt. Mein AG hat auch keine Ahnung (bin die erste, die ein Baby bei uns bekommt). Meistens meinen die das gar nicht böse, sondern wissen es einfach nicht besser. Ist ja auch echt chaotisch. Ich mache auch 2 Jahre, d.h. ich "verliere" 8 Wochen, weil der Muschu mit der elternzeit verrechnet wird. LG Emily

Mitglied inaktiv - 10.03.2009, 15:25



Antwort auf diesen Beitrag

Grundsätzlich siehst du das richtig. Aber du schreibst: " im Anschluss an meine Mutterschutzfrist für zwei Jahre beantragt". Und wenn du das so auch deinem AG geschrieben hast, dann hat er das schon richtig berechnet. Dir steht zu, mit deinem Kind bis zum vollendeten 3.Lj. zu Hause zu bleiben. Ob das nun 1J., 2J., 2,2J., 2,5J. oder 3 J. er muss es so hinnehmen. Und wenn du es so geschrieben hast wie oben dann hat er es richtig gedeutet. Hast du allerdings geschrieben das du 2 Jahre EZ nimmst, hat er es falsch berechnet. alsame

Mitglied inaktiv - 10.03.2009, 20:10



Antwort auf diesen Beitrag

Ich hatte das selber auch erst falsch beantragt. Nämlich ab Ende Mutterschutz. Als der Elterngeld bescheid kam, viel mir mein Versehen auf und konnte problemlos bei meinem AG die fehlenden 4 Tage korrigieren. Man kann ja schließlich nur volle Monate beantragen und die werden halt ab Geburtstag des Kindes monatlich gerechnet. Der Steuerberater von meinem AG hatte da Theater gemacht, hab ihm dann eine betraggeschwärzte Kopie meines Bescheides gefaxt, danach hat er es auch verstanden. Drücke die Daumen das du das geregelt bekommst. LG Kiki

Mitglied inaktiv - 10.03.2009, 21:28