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Elternzeit Vater

Thema: Elternzeit Vater

Hallo hatt hier jemand Ahnung von Elternzeit und Elterngeld.Also mein Freund möchte einen Monat nach Geburt von unseren Sohni Elternzeit nehmen.Er muss diese ja 7 Wochen vorher beantragen.Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 19.09.Aber wie läuft das wenn das Baby eher oder später kommt? Und wird meine Elternzeit dann auf diesen Monat mit angerechnet obwohl ich ja 8 Wochen im Mutterschutz bin?

von Elisabeth007 am 17.06.2014, 16:49



Antwort auf Beitrag von Elisabeth007

Hallo! Dein Mann muss die Lebensmonate des Kindes angeben in denen er Elternzeit nehmen möchte. wenn er die Elternzeit im ersten Lebensmonate nehmen möchte beginnt dies ab Geburt des Kindes. er kann nur zwei Monate Elternzeit nehmen ein Monat geht nicht.Dein Mann kann die Monate aber splitten und einen Monat zum Beispiel im ersten Lebensmonat nehmen und den anderen Monaten im 10. Lebensmonat. Egal, ob das Kind früher oder später kommt es zählt der Tag der Geburt als Beginn der Elternzeit deines Mannes. ich habe leider gerade nicht so viel Zeit, sonst würde ich dir mehr dazu schreiben.

von M.S. am 17.06.2014, 16:58



Antwort auf Beitrag von Elisabeth007

Huhu! Ich versuche mich auch mal. :-) Der Vater muss 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim AG erklären, für welchen Zeitraum er in den ersten zwei Lebensjahren Elternzeit nehmen möchte. Das ist dann in eurem Fall 7 Wochen vor Stichtag ("voraussichtlich ab..."). Kommt das Baby eher, beginnt die EZ eher (Ausnahme, daher kürzere Frist). Später, müsste sie eben auch später beginnen. Bei z. B. Einleitung muss dann evtl. Urlaub genommen werden, falls das Kind erst am nächsten Tag kommt. Ggf. mit dem AG klären. Der Zeitraum ist frei wählbar! Aber Achtung: ElternGELDbezug nur möglich, wenn mindestens zwei Lebensmonate (innerhalb der ersten 14 Lebensmonate, splitten geht) genommen werden. Deine Elternzeit und seine Elternzeit sind zwei Paar Schuhe. Anspruch auf Elterngeld habt ihr nur für max. 14 Lebensmonate. Gehst du gleich nach dem Muschu in EZ zählen die 8 Wochen in der EG-Bezug mit rein. Hoffe, es war verständlich (und richtig). Hier mal der Link zu den Gesetzen: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html#BJNR274810006BJNE000402308 Einfach mal durchklicken! :-) LG

von shade1983 am 17.06.2014, 18:04